Warenbegleitpapiere: Siehe Transportdokumente
Wartezeit:
Unter Wartezeit werden Fristen
verstanden, in denen bestimmte Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber seinem
Arbeitgeber ruhen. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht der Anspruch auf die
vereinbarten Leistungen. Wartezeiten können auch tarifvertraglich vereinbart
werden (z. B. Lohnerhöhung erst nach einer bestimmten Frist). Gesetzlich
vorgeschriebene Wartezeiten in Deutschland:
Leistung |
Wartezeit |
Anspruch auf Altersversorgung |
10 Jahre für Versorgungszusage oder
12 Jahre Betriebszugehörigkeit |
Allgemeiner Kündigungsschutz |
6 Monate |
Anspruch auf Urlaub (gesetzlich vorgeschriebene volle Höhe) |
6 Monate |
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
4 Wochen |
Anspruch auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung |
unterschiedliche Wartezeiten,
je nach Rentenanspruch |
Wechsel:
Der Wechsel ist ein Kreditmittel und ein Wertpapier.
Dem Wechsel liegt ein Warengeschäft zugrunde. Anstatt mit
Bargeld, hat der Kunde mit Wechsel bezahlt.
Vorteile eines Wechsel hat für den Lieferanten:
- Zum einen kann sich der Lieferant mit Hilfe des Wechsels mit Liquidität versorgen,
indem er den Wechsel bei seiner Bank diskontieren läßt
oder indem er den Wechsel an seine Lieferanten weiterreicht.
- Zum anderen ist der Wechsel sicherer als gewöhnliche Forderungen, da beim Wechsel das strenge
Wechselrecht eintritt (wer einen Wechsel platzen läßt, - sogenannt: "der Wechsel
geht zu Protest"), ist nicht mehr kreditwürdig.
Der Wechsel ist kein gültiges Zahlungsmittel, sondern ähnlich wie ein Scheck ein Geldersatzmittel. Im rechtlichen Sinne hat der Schuldner erst dann bezahlt, wenn der Lieferant
(Gläubiger) das Geld empfangen hat. Die formalen Regeln für einen Wechsel sind
recht streng:
- Er muß mindestens drei gute Unterschriften haben (der Aussteller, der Kunde, die Geschäftsbank),
- die Laufzeit darf nicht länger als drei Monate sein und
- es muß festgelegt sein, bei welcher Bank an welchem Ort der Wechsel fällig wird.
So funktioniert der Wechsel
- Der Baustoff-Großhändler Mustermann liefert Ware an den Einzelhändler Schuldmann.
- Üblicherweise liegt das Zahlungsziel, das Mustermann gewährt, bei 30 Tagen.
- Schuldmann, z.Z. wenig liquide, bittet Mustermann um ein längeres Zahlungsziel, etwa 90 Tage.
- Damit Herr Mustermann sich während dieser Zeit refinanzieren kann, stellt er einen
Wechsel aus und vereinbart mit Schuldmann,
- daß dieser Wechsel bei Warenlieferung als Schuldwechsel akzeptiert wird. Der Wechsel muß also vom Bezogenen
(Schuldmann) mit Akzept versehen werden.
- Mustermann reicht den Wechsel an seinen Lieferanten, die Baustoff AG weiter.
- Diese reicht den Wechsel bei ihrer Bank zum Diskont ein.
Siehe auch Abtretung oder Diskontierung
Wechselkurs:
Preis, zu dem Währungen untereinander getauscht werden können. Hier unterscheidet man zwischen
- Devisen-Kursen und
- Sorten-Kursen (Kurs für Bargeld).
Weiterbildung (Fortbildung):
Weiterbildung ist der
Sammelbegriff für alle Bildungsmaßnahmen im Anschluß an die Schul-, Hochschul-
oder Berufsausbildung. Die Weiterbildung ist damit im engeren Sinne die Summe
aller Maßnahmen zur Personalentwicklung.
In einem ganzheitlichen Unternehmenskonzept wird die Weiterbildung der Mitarbeiter strategisch in eine
langfristige Unternehmensentwicklung eingebunden. Für die Planung,
Durchführung und Kostenwirksamkeit der Bildungsmaßnahmen ist v.a. folgende
Unterscheidung wichtig:
- beruflich orientierte Weiterbildung: Fortbildung und/oder Umschulung
- nicht beruflich orientierte Weiterbildung: allgemeine und politische Erwachsenenbildung.
Für berufliche Weiterbildungsveranstaltungen werden die unterschiedlichsten
Bezeichnungen verwendet (z.B. Seminar, Kurs, Schulung, Lehrgang). In der
betrieblichen Praxis setzt sich immer stärker der international gebräuchliche
Begriff Training durch, siehe auch Trainee(-programm).
Man spricht immer dann von Weiterbildung oder Training,
wenn es sich um zielgerichtete systematische Maßnahmen für organisierte
Lernprozesse handelt. Trainingsmaßnahmen dienen der Qualifikations-Sicherung der
Mitarbeiter und zielen darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit in den
verschiedenen Kompetenzfeldern anzupassen oder zu erweitern. Insofern muß eine
Bedarfsanalyse, die den Qualifizierungsbedarf feststellt, beachten, daß die
Inhalte und die Methoden auf
- fachliche Qualifikation (Kenntnisse, Wissen)
- überfachliche Qualifikation (Methoden, Prozesse) und
- außerfachliche Qualifikation (Persönlichkeit, Verhalten)
gezielt zugeschnitten sind. Ob überhaupt und welche Trainingsmaßnahmen für die Mitarbeiter angeboten werden,
ist eine freie unternehmerische Entscheidung, die fachlich-sachlich bedingt ist. Wer sich aber für Trainingsmaßnahmen entscheidet,
muß einige Spielregeln in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat beachten. Die
spezifischen Beteiligungsrechte (Information, Beratung, Initiative, Mitbestimmung) ergeben sich aus den "Personellen Angelegenheiten".
Siehe auch Job-rotation
Werbemittel:
Verbal oder visuell gestaltete Werbebotschaften, die für eine Verbreitung durch Werbeträger vorgesehen sind. Die einzelnen Arten können nach den Werbeträgern, in denen sie geschaltet werden
sollen klassifiziert werden:
- Anzeigen in Insertionsmedien,
- Fernsehspots für das Fernsehen,
- Funkspots für den Hörfunk,
- Plakate für die Medien der Außenwerbung,
- Werbebriefe für postalische Direktwerbung.
Werbeträger:
sind Medien, in denen Werbemittel geschaltet werden. Unterscheiden lassen sich grundsätzlich
- Print- bzw. Druckmedien (Zeitungen, Zeitschriften),
- elektronische Medien (Fernsehen, Funk, Film, Internet),
- Medien der Außenwerbung, sowie die
- Medien der Direktwerbung
Werbung:
Werbung ist eine zielgerichtete
Strategie, Interesse für ein Angebot zu wecken. Sie bedient sich dazu sehr
unterschiedlicher Methoden (z. B. Werbespots in Funk und Fernsehen,
Plakatwerbung, Mailings, Anzeigen).
Die Werbung ist ein Teil des Marketingkonzepts (Marketing) oder der Absatzpolitik. Ihre Aufgabe innerhalb dieses Konzepts ist es, beim Kunden
Kaufwünsche zu wecken oder für das Unternehmen als Ganzes im Markt Interesse zu
wecken. Sie beteiligt sich weder an der Produktentwicklung noch an der Preis-
oder Distributionspolitik. Werbung erfolgt normalerweise in räumlicher
Entfernung vom Verkaufsort, bedient sich unterschiedlicher Werbeträger (z. B.
Plakatwände, Funk- und Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften) und benutzt
gestalterische Elemente zur Vermittlung ihrer Botschaft. Die Werbung unterliegt
bestimmten rechtlichen Bestimmungen (irreführende Werbung, sittenwidrige
Werbung, vergleichende Werbung).
Werbungskosten:
Werbungskosten sind alle
Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen, die zu den
Überschußeinkünften rechnen, notwendigerweise gemacht werden.
Werbungskosten sind also alle Aufwendungen, die direkt durch den Beruf veranlaßt und
ausschließlich für den Beruf gemacht werden. Zu den Werbungskosten zählen:
- Fahrten zur Arbeit
- Dienstreisen mit dem Privat-Pkw
- Arbeitszimmer
- Arbeitsmittel, wie Computer, Fachliteratur, Werkzeuge, Berufskleidung, usw.
- Fortbildung
- doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen
- Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften.
Werbungskosten können in bestimmten Fällen auch als
Werbungskostenpauschbeträge geltend gemacht werden. Z.B. beläuft sich
der Arbeitnehmerpauschbetrag in Deutschland dato 2001 auf ca. 1000 € pro Jahr. Siehe auch Einkommen(s)steuer
Werbungskostenpauschale:
Die
Werbungskostenpauschale ist die automatische Minderung des Einkommens, die vom
Finanzamt ohne Nachweis steuermindernd berücksichtigt wird. Dazu gehört der
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (in Deutschland dato 2001 auf ca. 1000 € pro Jahr) sowie Pauschbeträge
- für Kapitaleinkünfte,
- bei Vermietung und Verpachtung, sowie
- für bestimmte Berufsgruppen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, daß jegliche
wirtschaftliche Tätigkeit einen bestimmten Werbeeinsatz erfordert. Liegen die
tatsächlichen Werbungsaufwendungen niedriger als der Pauschbetrag oder fällt er
gar nicht an, so wird automatisch der Pauschbetrag berechnet. Liegen sie höher,
so müssen sie einzeln belegt und glaubhaft gemacht werden. Für die Vermietung
und Verpachtung von Immobilien gibt es in Deutschland seit 1.1.1999 keine Pauschbeträge mehr,
hier müssen Einzelbelege vorgelegt werden, die die Abzugsfähigkeit der
Werbekosten rechtfertigen. Bestimmten Berufsgruppen (z. B. Künstler,
Journalisten) werden ebenfalls Pauschbeträge zugestanden. Siehe auch Betriebsausgaben
Werkstattfertigung:
Bei der Werkstattfertigung werden die Betriebsmittel und Arbeitsplätze mit gleichartigen
Arbeitsverrichtungen räumlich zu einer sog. Werkstatt zusammengefaßt (Dreherei,
Fräserei, Schleiferei,..). Nur dann von Vorteil, wenn die verschiedenen Aufträge
oder Produkte die Maschinen bzw. Werkstätten in jeweils unterschiedlicher
Reihenfolge durchlaufen, wie das bei Einzel- und Kleinserienfertigung der Fall
ist. Siehe Fertigung
Wertanalyse:
Die Wertanalyse untersucht, ob die erforderliche Qualität eines Produkts oder einer Leistung zu den
geringstmöglichen Kosten erbracht wird.
Ziel der Wertanalyse ist es, die Produktivität zu erhöhen, Kosten zu senken und mögliche alternative
Produktlösungen zu untersuchen. Die Wertanalyse kann in allen Bereichen des
Unternehmens angestellt werden. So kann sie die Effektivität der Mitarbeiter
messen, Qualitätsverbesserungen in allen Bereichen anstoßen und mögliche
Reorganisationen beginnen. Als Controlling-Instrument verwendet die Wertanalyse
strukturierte Arbeitspläne, die die Sollgrößen den Ist-Beständen
gegenüberstellen. In den unterschiedlichen Bereichen werden Teams für die
verschiedenen zu untersuchenden Wertanalyse-Objekten eingesetzt, die, ausgehend
von den Ist-Zuständen, Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Wertanalyse-Teams gehen
nach einem bestimmten Frageschema vor:
- Ermittlung des Ist-Zustandes:
- Um welches Produkt geht es?
- Welche Funktionen erfüllt das Produkt?
- Kostenanalyse des Produkts
- Wo liegen Schwachstellen?
- Was kann verbessert werden?
- Wer kann diese Verbesserungen in Gang setzen?
- Welche Reserven bestehen?
- Zu welchem Zeitpunkt sind Verbesserungen möglich?
- Lösungsvorschläge:
- Welche Möglichkeiten zur Kostensenkung sind gegeben?
- Wie können diese erreicht werden?
- Welche qualitativen Verbesserungen sind möglich?
- Welche zusätzlichen Funktionen könnte das Produkt erfüllen?
- Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?
- Wer hat was wann zu tun?
Wertberichtigung:
Wertberichtigungen
sind Wertkorrekturen für zu hoch ausgewiesene Aktivposten. Mit ihnen werden die
Aktivposten auf die Werte korrigiert, die durch handels- und steuerrechtliche
Bewertungsvorschriften vorgegeben sind.
Wertberichtigungen werden auch
indirekte Abschreibungen genannt, weil sie das (aktive) Ursprungskonto unberührt
lassen und die Korrektur im Wert über ein eigenständiges (passives) Bestandskonto vornehmen. Die richtigen Abschreibungen, oft auch direkte Abschreibung genannt, korrigieren das Ursprungskonto und haben die
Gegenbuchung auf einem Erfolgskonto in der Gewinn und-Verlustrechnung. Zulässig
sind Wertberichtigungen grundsätzlich beim Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
Erlaubt ist in der Handelsbilanz die Bildung einer Wertberichtigung nur zu folgenden
Aktivposten:
- Sachanlagen
- Beteiligungen
- Wertpapieren
- Forderungen (Forderungsabschreibung, Delkredere).
Bei anderen Bilanzposten ist nur die direkte Abschreibung erlaubt. Bei offenlegungspflichtigen Unternehmen (z.B. GmbH, AG) besteht für das Konto Wertberichtigung auf Forderungen ein
Passivierungsverbot. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind von den
Forderungen auf der Aktivseite abzusetzen. Siehe auch Buchführung
Wertpapier:
Urkunde, in der ein privates
Vermögensrecht so verbrieft ist, daß zur Ausübung des Rechts der Besitz an der
Urkunde erforderlich ist. Beispiele:
Wesentliche Beteiligung:
Als
wesentliche Beteiligung wird eine Beteiligung an einer GmbH bezeichnet, die genau oder mehr als 10 % beträgt.
Nur wer (in Deutschland) unwesentlich, also zu weniger als 10 % an einer GmbH beteiligt ist, kann einen Gewinn aus dem Verkauf seines
Anteils steuerfrei vereinnahmen. Aber: er kann einen möglichen Verlust steuerlich nicht geltend machen.
Bei der Erbschaftsteuer ist in Deutschland eine wesentliche Beteiligung erst dann gegeben, wenn mehr
als 25 % der Anteile gehalten werden.
Wettbewerbsverbot:
Man unterscheidet ein
- Vertragliches Wettbewerbsverbot:
Das vertragliche Wettbewerbsverbot verpflichtet Arbeitnehmer, Geschäftsführer und
Gesellschafter alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber und Dienstherrn schadet
und alles zu tun, was ihm nützt. Sollen diese Pflichten über das Ende der
Vertragslaufzeit erhalten werden, muß ein Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
vereinbart werden.
Für GmbH-Geschäftsführer gilt das vertragliche
Wettbewerbsverbot von Geseztes wegen - es muß also zur Gültigkeit nicht nochmals
vertraglich vereinbart werden. Für Gesellschafter, die ihr Unternehmen
beherrschen, hat die Rechtsprechung ähnliche Kriterien entwickelt.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot:
Mit dem Begriff nachvertragliches Wettbewerbsverbot
umschreibt man eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, daß der eine -
in der Regel gegen Entgelt (Karenzentschädigung) - darauf verzichtet, nach
Ablauf des Vertrags bestimmte Handlungen zu unternehmen, bestimmte Geschäfte zu
machen oder auf bestimmen Gebieten (sachlich wie örtlich) tätig zu werden.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das länger als ein vernünftiger Richtwert (Deutschland: 2 Jahre) dauert,
ist sittenwidrig und deshalb nichtig. Auch muß ein Entgelt vereinbart (und
gezahlt) werden, da ansonsten ebenfalls das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
nichtig ist.
Ausnahme: GmbH-Geschäftsführer:
Für einen GmbH-Geschäftsführer gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot auch
dann, wenn er keine Karenzentschädigung erhält. Voraussetzung natürlich, er hat
eine solche Vereinbarung unterschrieben. Ein einmal geschlossenes
nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann auch im gegenseitigen Einvernehmen beim
Ende des eigentlichen Vertrags aufgelöst werden. Dann entfällt die Pflicht, eine
Karenzentschädigung zu zahlen ebenso wie die Pflicht entfällt,
Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten.
Siehe auch Konkurrenzklausel.
Wirtschaftsausschuß:
Der
Wirtschaftsausschuß ist ein Organ der Betriebsverfassung.
Nur in größeren
Betrieben (in Deutschland mit regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmern) ist ein Wirtschaftsausschuß
zu bilden. Die Unternehmensleitung hat dann wirtschaftliche Angelegenheiten mit
ihm zu beraten. Die drei bis sieben Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden
vom Betriebsrat - oder Gesamtbetriebsrat, falls vorhanden - für die Dauer seiner
Amtszeit bestimmt. Sie können aber auch vorzeitig abberufen werden. Die
Mitglieder des Wirtschaftsausschusses unterliegen keinen besonderen
Kündigungsschutzvorschriften.
Wirtschaftsgut:
Wirtschaftsgut als ein Begriff aus dem Steuerrecht (u.a. in Deutschland):
durch Aufwendungen erlangte, selbständig bewertungsfähige wirtschaftliche Werte, in denen sich
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch Veräußerbarkeit oder Beleihbarkeit
hinreichend sicher verkörpert und die dem Betrieb einen über das Wirtschaftsjahr
hinausgehenden Nutzen zu bringen versprechen.
Das steuerliche Betriebsvermögen setzt sich aus Wirtschaftsgütern zusammen.
Ein Wirtschaftsgut ist dem Betriebsvermögen zuzuordnen, wenn die Anschaffung,
Herstellung oder Einlage betrieblich veranlaßt ist.
Ob das Wirtschaftsgut in der Bilanz ausgewiesen ist oder nicht, hat übrigens letztendlich
keine Bedeutung. Wenn ein Wirtschaftsgut bilanziert wurde, das ganz klar zum Privatvermögen gehört, dann
muß es wieder aus der Bilanz entfernt werden. Fehlt dagegen eines, das zum
Betriebsvermögen gehört in der Bilanz, ist es nachträglich zu erfassen.
Wirtschaftsgut als ein Begriff aus dem Handelsrecht
umschreibt das Betriebsvermögen mit den Begriffen
Vermögensgegenstand und Schulden, meint aber, von unbedeutenden Ausnahmen
abgesehen, dasselbe, wie das Steuerrecht. Der handelsrechtliche Begriff ist insofern enger, er verlangt nämlich zusätzlich: das Merkmal der selbständigen Veräußerbarkeit.
Das Steuerrecht faßt den Begriff Wirtschaftsgut weit. Es gehören dazu nicht nur
- Sachen,
- Tiere und
- nichtkörperliche Gegenstände (z.B. ein Gasvorrat), sondern auch
- Rechte und
- bloße vermögenswerte Vorteile
- einschließlich tatsächlicher Zustände und
- konkreter Möglichkeiten.
Voraussetzung ist aber,
- daß der Unternehmer es sich etwas kosten lassen hat,
- daß sie nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertet werden können und
- daß sie in der Regel einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen.
Jedes einzelne Wirtschaftsgut muß gesondert darauf hin geprüft
werden, ob es zum Betriebsvermögen gehört. Die Entscheidung darüber, ob es zum
Betriebsvermögen gehört oder nicht, kann nur einheitlich getroffen werden.
Im Klartext: Entweder es gehört ganz zum Betriebsvermögen oder gar nicht.
Eine Ausnahme: bei den nicht einheitlich, also gemischt genutzten Gebäuden sieht man die kleinste einheitlich genutzte bauliche
Einheit als Wirtschaftsgut an.
Ein Beispiel:
In einem vierstöckigen Haus, das dem Unternehmer und seiner Ehefrau privat gehört, ist im Keller und im Erdgeschoß das Lager
untergebracht, im ersten Stock das Büro, im zweiten wohnt das Unternehmer-Ehepaar und das Dachgeschoß ist an Fremde vermietet.
Die Stockwerke und Zubehörräume werden jeweils einzeln gewertet. Keller, Erdgeschoß und 1.
Stock gehören zum Betriebsvermögen, 2. Stock und Dachgeschoß kann das
Unternehmer-Ehepaar zum Privatvermögen zählen.
Wirtschaftsinformatik:
Teil der
Informatik, der sich mit Wirtschaftsprozessen (Geschäftsprozessen ) beschäftigt
(business processes). Ein Beispiel wäre das Erstellen oder Anwenden von kaufmännischer Software. Siehe hierzu eine Einführung in die Wirtschaftsinformatik.
Wirtschaftsjahr:
Wirtschaftsjahr ist
ein steuerlicher Begriff. Ein Wirtschaftsjahr ist der Zeitraum, für den ein
Unternehmer den Erfolg seines Unternehmens feststellt.
Ein Wirtschaftsjahr
darf höchstens zwölf Monate umfassen. Kürzere Wirtschaftsjahre werden
Rumpfwirtschaftsjahre genannt. In vielen Fällen ist das Wirtschaftsjahr
deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Freiberufler und andere, die Einkünfte aus
selbständiger Arbeit haben, müssen das Kalenderjahr als
Gewinnermittlungszeitraum nehmen. Lediglich Gewerbetreibende oder buchführende
Land- und Forstwirte dürfen einen Gewinnermittlungszeitraum wählen, der vom
Kalenderjahr abweicht (abweichendes Wirtschaftsjahr). Bevor jedoch im laufenden
Betrieb die Umstellung vom Kalender- auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr
erfolgen kann, muß die Zustimmung vom Finanzamt eingeholt werden. Das Finanzamt
muß dem Antrag zustimmen, wenn der Unternehmer ernsthafte und beachtliche Gründe
vorbringt. Die Zustimmung des Finanzamts kann auch rückwirkend erfolgen. Frei -
also ohne Zustimmung des Finanzamts - dagegen kann ein Unternehmer ein vom
Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen, wenn er ein Unternehmen neu
eröffnet hat ein Unternehmen gekauft hat oder dem ersten vollen, vom
Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr
vorausgegangen ist. Umgekehrt kann der Wechsel wesentlich einfacher vollzogen
werden. Der Wechsel vom abweichenden Wirtschaftsjahr zurück zum Kalenderjahr als
Wirtschaftsjahr bedarf keiner finanzamtlichen Genehmigung. Gründe für die Wahl
eines abweichenden Wirtschaftsjahrs sind zumeist wirtschaftlicher (und
steuerlicher) Natur: Werden Vorräte im Freien gelagert, können sie bei einer
Inventur zur ausgesuchten Jahreszeit besser erfaßt werden. Die Waren- und
Forderungsbestände wären saisonbedingt am Ende des Kalenderjahrs besonders hoch,
am Ende des gewählten Wirtschaftsjahrs dagegen geringer. In der Branche ist das
(gewählte) abweichende Wirtschaftsjahr üblich.
Working Capital (Risk Capital = Risikokapital)
Working Capital stellt das Netto-Umlaufvermögen eines Unternehmens dar.
Die Kennzahl ermittelt
die Liquidität zur Deckung seiner kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das
Umlaufvermögen und errechnet jenes Kapital, das dem Unternehmen unter Abzug
seiner kurzfristigen Verbindlichkeiten zur Aufrechterhaltung seiner
Betriebsfähigkeit dient. Siehe auch Controlling
World Wide Web:
(WWW) Das World Wide Web
ist der populärste Dienst des Internet. Das WWW fußt auf dem Hpertext Transfer
Protocol (HTTP) mit dem die Dokumente übertragen werden. Die Programmiersprache
(HTML) ermöglicht die Verbindungen zu allen Anbietern durch die sogenannten Links. Damit ist das Surfen im Internet möglich geworden.
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