Kaizen:
Unter Kaizen wird eine Strategie
verstanden, die kontinuierliche Qualitätsverbesserungen zum Ziel hat. Diese aus
Japan kommende Denkweise betont die langfristige, andauernde und undramatische
Qualitätsverbesserung in kleinen Schritten, Anpassungsfähigkeit und Teamarbeit.
Mit Kaizen wird eher eine Geisteshaltung als eine Methode beschrieben. Kaizen
unterscheidet sich darin von der westlich orientierten Denkweise, die eher von
dramatischen Quantensprüngen, Kreativität und Individualität ausgeht. In westlichen
Wirtschaftssystemen verfolgt das Total Quality Management (TQM) ähnliche Ziele
wie Kaizen. Siehe auch Change Management oder Lernende Organisation
Kalkulatorische Abschreibungen:
Die kalkulatorische Abschreibung ist die betriebswirtschaftliche Abschreibung nach der effektiven wirtschaftlichen
Nutzungsdauer einer Anlage. Sie wird nach Verbrauchsgesichtspunkten erarbeitet.
Eine Anlage wird nach den Kriterien
- Veralterung aufgrund von Verbrauch (normale Abnutzung),
- Veralterung aufgrund von Verwitterung oder Korrosion,
- Veralterung aufgrund des technischen Fortschritts und
- Veralterung aufgrund von Änderungen in den Verbrauchergewohnheiten abgeschrieben.
Am geläufigsten ist die Abschreibung aufgrund der Veralterung und des technischen Fortschritts. Die
Nutzungsdauer muß nach den effektiven betrieblichen Verhältnissen festgelegt
werden. Zu beachten ist dabei unbedingt, daß sich die Nutzungsdauer durch
geplante Instandhaltung wesentlich verlängern läßt. Siehe auch Abschreibung oder Nutzungsdauer
Kapitalgesellschaft:
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Steuerpersönlichkeit (Körperschaftsteuer). Die daran Beteiligten (Anteilseigner, Aktionäre) beziehen Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Die häufigsten Kapitalgesellschaften sind GmbHs und Aktiengesellschaften. Aber auch Genossenschaften und Vereine gelten als
Kapitalgesellschaften oder - so der steuerliche Ausdruck - Körperschaften. Die Aktiengesellschaft (AG) als Kapitalgesellschaft hat z.B. in Deutschland im mittelständischen Bereich
noch recht wenig Bedeutung. Erst über die sogenannte kleine Aktiengesellschaft
gewinnt sie langsam an Attraktivität.
Die Rechtsform, die die größte Bedeutung für den Mittelstand besitzt, ist die GmbH, ebenfalls eine Kapitalgesellschaft.
Bei den Kapitalgesellschaften steht die Kapitalbeteiligung im Vordergrund. Alle
Kapitalgesellschaften haben ein - gesetzlich in der Mindesthöhe genau
definiertes - vertraglich festgelegtes Kapital, das von den Gesellschaftern aufgebracht wird.
Kapitalgesellschafter sind nicht zur persönlichen Mitarbeit verpflichtet, aber sie können mitarbeiten. Bei der Kapitalgesellschaft herrscht
eine den Beschäftigten oft fremde Organisation, da Vertretung und Geschäftsführung in den Händen von Personen liegt, die nicht notwendigerweise auch Gesellschafter
sind. Als juridische Person kann eine Kapitalgesellschaft auch Verträge mit ihren Gesellschaftern schließen. Arbeiten
sie in der Gesellschaft mit und erhalten sie dafür Gehalt, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Kapitalgesellschaft haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, die Gesellschafter belastet sein Privatvermögen also nicht,
es sei denn, sie gehen besondere Verpflichtungen, wie beispielsweise Bürgschaften, ein.
Die Anteile an der Kapitalgesellschaft sind frei veräußerbar und können ohne Einschränkungen vererbt werden.
Ausnahme: Im Gesellschaftsvertrag/Satzung werden entsprechende Vorbehalte gemacht. Es ist
zulässig, in der Satzung die Verfügbarkeit der Anteile einzuschränken. Die
Kapitalgesellschaft ist auch steuerlich ein eigenständiges Subjekt. Ihr
Einkommen wird der Körperschaftsteuer unterworfen.
Der Gewinn der Kapitalgesellschaft wird nach den einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften festgestellt, die durch bestimmte Regelungen des
Gesetzes ergänzt werden. Siehe dazu auch Aktiengesellschaft, Einzelunternehmen (oder Einmanngesellschaft), GmbH oder Körperschaftsteuer
Kartell:
Vertraglicher Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehme, die einen Teil ihrer wirtschaftlichen
Selbständigkeit aufgeben. Ziel ist in der Regel, die Begrenzung oder sogar Ausschaltung des Wettbewerbs.
Die Bildung von Kartellen ist prinzipell verboten (z.B. Preiskartelle). Siehe auch Konzern.
Kaufvertrag:
Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das seitens des Verkäufers auf die Veräußerung oder
seites des Käufers auf den Kauf von mobilen oder immobilen Gegenständen und/oder Rechten aller Art gerichtet ist.
Die meisten Kaufverträge sind formfrei, d.h., es ist keine Form
vorgeschrieben, damit sie gültig sind. Solche Kaufverträge können beispielsweise
auch mündlich abgeschlossen werden.
Ausnahmen: z.B. ein Kaufvertrag über eine Immobilie oder der Kaufvertrag über einen GmbH-Anteil muß notariell beurkundet
werden. Nur dann sind diese Verträge gültig.
Beispiele zu verschidenen Arten von Kaufverträgen:
- Abzahlungskauf: Der Kaufpreis ist in Raten zu
bezahlen. Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät.
- Barkauf: Kaufpreis wird bezahlt, wenn gekaufte Sache übergeben wird.
- Deckungskauf: Der Käufer beschafft sich anderweitig Ersatz, weil der Verkäufer den eigentlichen Kaufvertrag nicht erfüllt.
- Forderungskauf: Eine Forderung, für deren rechtlichen Bestand der Verkäufer haftet, wird verkauft.
- Gattungskauf: Kauf einer im einzelnen unbestimmten, aber von der Gattung her bestimmbaren Sache. Kauf erfolgt nur nach
Sachmerkmalen, z.B. 3000 Sack Mehl im Unterschied zum Stückkauf.
- Handelskauf: Einer der Vertragspartner ist ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes
(einseitiger Handelskauf). Sind beide Vertragspartner Kaufleute im Rahmen ihres
Handelsgewerbes spricht man von einem zweiseitigen Handelskauf.
- Bedingter Kauf: Aufschiebende Bedingung ist, daß der Käufer die Sache billigt.
- Konditionskauf: Käufer darf die Ware zurückgeben, wenn er sie
bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht (wieder-)verkauft hat.
- Mietkauf: Recht des Mieters, die Mietsache käuflich zu erwerben. Oft werden die bis dahin
gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet (Leasing).
- Selbsthilfeverkauf: Käufer befindet sich im Annahmeverzug. Verkäufer verkauft die Sache anderweitig.
Streckengeschäft: Weiterverkauf der Ware durch einen Zwischenhändler, der die
Ware selbst garnicht auf Lager nimmt.
- Stückkauf: Eine ganz bestimmte Sache, und nur die, wird gekauft. Unterschied: Gattungskauf.
- Zielkauf: Der Kaufpreis wird innerhalb einer bestimmten Frist (Ziel) bezahlt. Erst wenn das vereinbarte Ziel
überschritten ist, gerät der Käufer in Zahlungsverzug. Gegenteil: Barkauf.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, können Kaufleuten den
Gerichtsstand vertraglich frei vereinbaren. Sie sind weder an den Sitz des
Verkäufers noch an den Sitz des Käufers gebunden. Der Gerichtsstand kann auch
formfrei vereinbart werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Gerichtsstand, wenn er
nicht schon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig festgeschrieben
wird, schriftlich zu vereinbaren. Siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertrag
Kaufvertrags-Arten:
Für die
Unterscheidung von Kaufverträgen gibt es verschiedene Einteilugen:
Siehe auch Lieferbedingunungen
Kennzahlen:
Kennzahlen sind Meßwerte, die
der Analyse betrieblicher Zustände dienen. Es handelt sich bei diesen Zahlen um
betriebsinterne Soll- und/oder Ist-Größen. Grob lassen sich Kennzahlen in
Grundzahlen oder absolute Zahlen (z.B. Gewinn, Verlust, Bilanzsumme) und in
Verhältniszahlen (z.B. Kosten zu Umsatz, Umsatz je Mitarbeiter) einteilen.
Kennzahlen sollen einen hohen Aussagewert besitzen und damit anzeigen, in
welcher Situation sich der augenblickliche oder langfristige Betriebsprozeß
befindet. (Siehe auch Return on Investment oder Rentablität)
Kennzahlen dienen zum einen der
Unternehmensführung oder Führungspersonen in Teilbereichen des Betriebs zur
Entscheidungsfindung, um frühzeitig entsprechende Weichen stellen zu können. Zum
anderen können sie für Betriebsvergleiche (Benchmarking) oder
Abteilungsvergleiche herangezogen werden. Außerdem sind Kennzahlen zu den
Bilanzwerten unverzichtbar. Hier unterscheidet man vor allem die Kennzahlen:
Kennzahlen lassen also
Aussagen über ganz unterschiedliche Unternehmensbereiche zu. In erster Linie
werden sie zur finanziellen Lage des Betriebes errechnet; doch auch sogenannte
weiche Kennzahlen können vor allem im Dienstleistungsbereich (z.B. über
Kundenzufriedenheit) wichtige Signale setzen. Weiche Kennzahlen lassen sich
durch Umfragen bei Kunden gewinnen oder die Motivation der Mitarbeiter wird mit
einer Fehlzeitenanalyse festgestellt.
Hier eine Übersicht zu den Kennzahlen; siehe auch Benchmarking, Bilanz oder Controlling
Kettenarbeitsverhältnis:
Als
Kettenarbeitsverhältnis wird bezeichnet, wenn mehrere befristete
Arbeitsverhältnisse mit einem Arbeitnehmer hintereinander folgen.
Kettenarbeitsverhältnisse sind nicht zulässig, da dadurch Vorschriften des
Kündigungsschutzgesetzes umgangen werden. Unter bestimmten Umständen werden
Kettenarbeitsverhältnisse erlaubt, wenn ein sachlicher Grund dazu durch die
betriebliche Situation gegeben ist. In diesem Rahmen ist es möglich, dreimal
innerhalb von zwei Jahren Gesamtdauer einen befristeten Arbeitsvertrag mit
demselben Arbeitnehmer zu verlängern.
Key-Account-Management:
Das
Teilgebiet der Marketing- und Vertriebsorganisation, das sich mit
Schlüsselkunden befaßt, bezeichnet man als Key-Account-Management (engl. aus
Schlüssel und Rechnung zusammengesetzt). Key-Account-Management wählt
Schlüsselkunden nach bestimmten Auswahlkriterien aus und ordnet sie namentlich
einzeln oder als Gruppe Key-Account-Managern zu.
In der
Vertriebsorganisation müssen jene Kunden besonders betreut werden, die in
vielfacher Hinsicht dem Unternehmen Erfolge sichern. Schlüsselkunden sind
demnach Kunden,
- die ein überdurchschnittliches Umsatzpotential haben,
- die als Referenzkunden genutzt werden können oder
- die Synergie-Effekte für das eigene Wachstumspotential versprechen.
Die Schlüsselkunden werden beim Key-Account-Management konzentriert und systematisch betreut. Mitunter kann
dieser Service sogar eine gemeinsame Produktentwicklung zwischen Unternehmen und
Schlüsselkunden zum Ziel haben. Eine ausführliche Beratung bei Problemlösungen
oder Schulungen von Schlüsselkunden sind weitere Elemente des
Key-Account-Managements. Intern setzt das Management auf ein eigenes
fortwährendes Controlling, den zukünftigen Bedarf der Schlüsselkunden schnell
erkennt und darauf reagiert. Siehe auch Vertrieb oder Werbung
Keynes:
Volkwirt, John Maynard Keynes
(1883-1946). Keynes weißt dem Staat die Aufgaben zu bei wirtschaftliche Fehlentwicklungen (z.B. Arbeitlosigkeit) mit einer Steuerung der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage auszugleichen:
Wenn z.B. Unternemen und Haushalte zu wenig nach Gütern nachfragen, soll der Staat mit eigener Nachfrage
(Steigerung der Nachfrage von öffentlichen Haushalten) zwischen-steuern. Keyns Theorie
(Keynesinismus) ist wegen der einseitigen Betragtung der Nachfrage umstritten.
Als Gegenpol dieser Theorie der Nachfrage entstand der Monetarismus.
KG: Siehe Kommanditgesellschaft
Kleinunternehmer:
Als Kleinunternehmer
werden die Unternehmer bezeichnet, deren Umsätze so gering sind, daß der Fiskus
darauf verzichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer von ihnen zu erheben.
Kleinunternehmer ist derjenige, der insgesamt im vorangegegangenen
Kalenderjahr (Bezug 2007) nicht mehr als 7000 € umgesetzt hat und im laufenden
Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als dies umsetzen wird.
Kollektives Arbeitsrecht:
Als
kollektives Arbeitsrecht wird jener Bereich des Arbeitsrechts bezeichnet, der
sich auf die einheitlichen Regelungen von Arbeitsverhältnissen bezieht. Zum
kollektiven Arbeitsrecht gehört das Tarifvertragsrecht und verschiedene arbeitsrechtliche Gesetze wie z.B. das
Mutterschaftsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz. Kollektives Arbeitsrecht
wird in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen umgesetzt.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist eine Personengesellschaft, die mindestens aus
einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem beschränkt
haftenden Gesellschafter (Kommanditist) besteht.
Durch den Gesellschaftsvertrag, der nicht zwingend, aber zweckmäßigerweise schriftlich
abgeschlossen werden sollte, beginnt die Gründung. Der Notar meldet die
Gesellschaft unter ihrem Namen (Firma) zur Eintragung in das Handelsregister an.
Bei der Anmeldung müssen die Gesellschafter mit ihrer Bezeichnung (Komplementär
= Vollhafter, Kommanditist = Teilhafter) und der Art und Höhe ihrer Einlage
angegeben werden. Mit der Eintragung und der Veröffentlichung als
Registermitteilung ist die Gründung abgeschlossen. Der Komplementär haftet
sowohl mit seiner Einlage als auch mit seinem Privatvermögen unbeschränkt. Der
Kommanditist dagegen haftet nur bis zur Höhe der vereinbarten Einlage oder
Haftungssumme. Voraussetzung der Haftungsbegrenzung ist die Eintragung als
Kommanditist ins Handelsregister sowie die Leistung der Einlage, die dann nicht
zurückgezahlt werden darf. Ansonsten gilt die Haftungsbegrenzung nicht. Die
Geschäftsführung und die Vertretung ist nach der gesetzlichen Regelung dem
Vollhafter (Komplementär) vorbehalten. Die Gesellschafter können jedoch
vereinbaren (schriftlich ist zweckmäßig), daß auch der Kommanditist in die
Geschäftsführung einbezogen wird. Würde er jedoch die Gesellschaft auch nach
außen vertreten, riskiert er, daß seine Haftungsbegrenzung verloren geht. Dann
würde auch er unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haften. Auch die KG kann
durch Beschluß der Gesellschafter einem Mitarbeiter Vertretungsvollmacht
(Prokura) erteilen. Die Prokura muß dem Registergericht gemeldet und im
Handelsregister eingetragen werden. Üblicherweise wird die Gewinnverteilung im
Verhältnis der Einlagen vorgenommen. Dieses muß jedoch vereinbart werden. Wenn
nicht, gilt die Regelung des Gesetzes.
Siehe auch Gesellschaftsvertrag oder Stimmrecht
Kommisionär: siehe Kommisionsgeschäft
Kommissionsgeschäft:
Wer sich in
eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung geschäftlich betätigt, betreibt ein
sogenanntes Kommissionsgeschäft. Waren oder Wertpapiere werden in Kommission vom
Kommissionär übernommen und an Dritte verkauft. Der erzielte und vorher
vereinbarte Kaufpreis wird dann nach Abzug einer Provision an den Kommittenten (Rechnungsträger, sozusagen der Auftraggeber) ausbezahlt.
Kommissionsgeschäfte sind vor allem bei Waren üblich, deren
Verkaufschancen nicht übermäßig hoch eingeschätzt werden (z.B. bei
Auslandsgeschäften). Das Kommissionsgeschäft wird in einem Kommissionsvertrag
geregelt, der insbesondere
- die Zahlungsmodalitäten,
- die Lagerung und
- Sicherung der Güter,
- Haftungsfragen und
- Kontrollen, sowie
- Kündigungsklauseln
beschreibt. Der Verkauf der Kommissionsware gegenüber Dritten ist vom
Kommissionsgeschäft zu unterscheiden. Das Ausführungsgeschäft unterliegt der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Der Kommissionär hat gegenüber seinem
Kommittenten besondere Gehorsams-, Benachrichtigungs- und
Rechenschaftspflichten, die im Handelsgesetz geregelt sind.
Muster eines Kommissionsvertrags:
zwischender Firma Paulig GmbH, Musterstraße 1, 1111 Musterstadt - Kommittent - und
der Firma Mangold und Partner, Musterstraße 2, 2222 Musterstadt - Kommissionär -
wird folgender Kommissionsvertrag geschlossen:
§ 1 Kommissionsgut: Der Kommittent liefert dem Kommissionär bis zum 15. eines
jeden Monats Töpferwaren zu einem Verkaufswert von 2.000 € zum
kommissionsweisen Verkauf.
§ 2 Versicherung: Der Kommissionär verpflichtet sich, die Töpferwaren gegen Einbruch und
Wasserschäden sowie gegen die Beschädigung durch Dritte zu versichern.
§ 3 Verkaufspreise: Der Verkauf der Töpferwaren hat zu den vom Kommittenten ausgegebenen
Stückpreisen zu erfolgen. Eine Änderung der Preise wird dem Kommissionär mindestens eine Woche vor der Änderung mitgeteilt.
Ein über- oder Unterschreiten der Preise ist nur mit Zustimmung des Kommittenten gestattet.
§ 4 Provision: Für jedes verkaufte Stück der Töpferwaren erhält der Kommissionär eine Provision von 23 % des Verkaufspreises. Damit sind auch alle
Lagerkosten abgegolten, ebenso Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Verkauf stehen (Verpackung, Transport etc.).
§ 5 Abrechnung: Der Kommissionär rechnet mit dem Kommittenten bis zum 20. eines jeden Monats über den im Vormonat
erzielten Verkauf ab. Für die im Abrechnungszeitraum nicht verkaufte Töpferware
wird der Verkaufswert um 20 % gemindert, unabhängig davon, ob der Kommissionär
die Ware zum vollen Verkaufspreis abführt. Die Töpferware bleibt bis zur
völligen Bezahlung Eigentum des Kommitenten.
§ 6 Haftung: Der Kommissionär haftet
dem Kommittenten für Verluste oder Beschädigungen der Töpferware. Die Haftung
gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kommissionär die Ware geprüft und in sein
Lager übernommen hat.
§ 7 Kontrollen: Der Kommittent ist berechtigt, jederzeit
eine Bestandsfeststellung seiner gelieferten Ware zu machen. Er ist befugt, dazu
die Lager- und Geschäftsräume des Kommissionärs zu betreten. Außerdem hat ihm
der Kommissionär Einsicht in das Verkaufsbuch zu gewähren.
§ 8 Kündigung: des Vertrages Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten
zum letzten Tag eines Monats gekündigt werden.
§ 9 Änderungen: Änderungen des
Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 10 Gerichststand Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Kommissionsvertrag ist Musterstadt. Musterstadt, den 12.
5.
Datum, Paulig GmbH, Geschäftsführer, Mangold & Partner (Kommittent)
(Kommissionär)
Siehe auch Vertrag
Konjunktur:
Die volkswirtschaftlichen Güter-
und Geldströme verlaufen in Schwankungen. Die konjunkturellen Schwankungen
lassen sich in folgende Phasen zerlegen:
- Hochkonjunktur (Boom)
- hohe Güternachfrage
- steigende Löhne, Preise
- hohes Zinsniveau
- hohe Nachfrage nach Arbeitskräften
- Rezession (Abschwung)
- Abschwächung der Hochkonjunktur
- pessimistische Beurteilung der Wirtschaftslage
- Rückgang der Nachfrage
- fehlende Investition
- stagnierende bzw. sinkende Preise
- Depression (Tiefstand)
- anhaltender Rückgang der Nachfrage
- Kurzarbeit, Abbau von Arbeitsplätzen
- weitverbreiteter Pessimismus
- Aufschwung (Expansion)
- optimistische Erwartung der Nachfrager und Anbieter
- erhöhte Produktion
- Rückgang der Arbeitslosigkeit
- steigende Preise, Löhne
Konkurrenzklausel:
Die
Konkurrenzklausel ist eine Vertragsklausel, die während der Laufzeit eines
Vertrags oder danach, bestimmte Geschäfte oder Handlungen bei
Schadensersatzandrohung verbietet.
Die Konkurrenzklausel tritt in vielerlei
Vertragsarten auf. Hauptsächlich wird sie in
- Arbeitsverträgen,
- Kooperations- und
- Gesellschaftsverträgen
verwendet.
Beispiel für eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag:
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des
Arbeitsvertrages für die Dauer von 5 Jahren nicht für eine Konkurrenzfirma tätig
zu werden. Als Entschädigung erhält er dafür für die Dauer des
Wettbewerbsverbots 50 % der zuletzt gezahlten Vergütung. Bei Verstoß kann die
Firma eine Vertragsstrafe von 20.000 € beanspruchen. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche bleibt unbenommen. Siehe auch Wettbewerbsverbot
Konkurs: Aktuelle Bezeichnung Insolvenz
Konnossement:
Mit dem Konnosoment
bestätigt der Reeder (bei Seefracht) den Empfang der Güter und verpflichtet
sich, die Ware am Bestimmungshafen auszuliefer. Die Ware darf nur gegen Vorlage
des Orginal-Konnosement ausgehändigt werden. Somit repräsentiert das Konnosoment
die Ware. Bei der Verfrachtug auf Binnengewässern heißt der Ladeschein Binnenkonnosement.
Konsignationslage:
Der Lieferer hält auf seine Kosten beim Käufer ein
bestimmtes Warenlager. Der Käufer sichert sich auf diese Weise einen
reibungslosen Fertigungsablauf ohne Kapitalbindung. Die Lagerentnahmen werden
Zug um Zug bezahlt.
Im Außenhandel hält der inländische Exporteur seine Ware im Lager des ausländischen Verkaufskommissionär.
Konsulatsfaktura:
Durch das Konsulat
betätigte Faktura (Rechnung, bzw. Fakturierung). Es wird bescheinigt, dass der Handelswert mit
dem Rechnungsbetrag übereinstimmt. Siehe auch Handelsfaktur(a)
Kontenklassen:
Kontenklassen wird das
Gliederungsprinzip eines Kontenrahmens genannt. Die Kontenklassen unterscheiden
sich von Kontenrahmen zu Kontenrahmen.
Grundsätzlich werden zwei
Gliederungsprinzipien unterschieden: Das Prozeßgliederungsprinzip, das den
betrieblichen Fertigungsprozeß widerspiegeln soll. Typisches Beispiel dafür ist:
der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie. Das Abschlußgliederungsprinzip, das die Kontenklassen nach der Reihenfolge der
Bilanzpositionen sortiert:
- zuerst die Aktivkonten,
- dann die Passivkonten,
- die Aufwands- und Ertragskonten
- und zum Schluß die Abschlußkonten.
Typisches Beispiel dafür ist der Industriekontenrahmen.
Kontenrahmen:
Der Kontenrahmen legt fest,
wie die Geschäfte verbucht werden. Dazu geben die Kontenrahmen üblicherweise
zehn Kontenklassen, mit Kontengruppen und einzelne Konten, vor.
Je genauer
der Kontenrahmen auf die Eigenheiten des Unternehmens zugeschnitten ist, desto
genauere und bessere Informationen kann der Unternehmer aus seiner Buchführung erhalten. Welcher Kontenrahmen letztendlich gewählt wird, hängt von mehreren
Kriterien ab, (z.B. der Branche, der Rechtsform, Publizitätspflicht des Jahresabschlusses und der Buchungsarbeiten durch
Steuerberater). Die Banken als Kreditgeber haben einen vereinheitlichenden
Effekt auf die Wahl der Kontenrahmen. Je bekannter und häufiger auch von anderen
Unternehmen verwendet die Kontenrahmen sind, desto lieber sehen es die meisten
Mitarbeiter in den Banken, wenn auch kleinere Unternehmen danach buchen.
Die bekanntesten und in der Praxis gebräuchlichsten Kontenrahmen sind:
- der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie
- der Industriekontenrahmen
- der Kontenrahmen für den Großhandel
- der Kontenrahmen für den Einzelhandel
- sowie branchenabhängige Kontenrahmen, z.B. für:
- Banken,
- Versicherungen
- die DATEV-Kontenrahmen für diejenigen, die ihre Abschlüsse über den Steuerberater laufen lassen
Die Grundregel sollte sein: Gibt es einen branchen- oder betriebsbezogenen Kontenrahmen, sollte der Unternehmer seine Geschäfte nach
einem solchen Kontenrahmen verbuchen. Sollte - aus welchen Gründen auch immer -
kein Spezialkontenrahmen verwendet werden, können die standardisierten
Kontenrahmen selbstverständlich jederzeit geändert oder durch individuelle
Konten bzw. Kontenbeschriftungen erweitert und ergänzt werden. So wird aus dem
Kontenrahmen dann ein individueller betrieblicher Kontenplan. Siehe auch Industriekontenrahmen
Kontierung:
Als Kontierung bezeichnet man
die Angabe der Konten, die bei der Buchung eines Belegs berührt werden, auf dem
Beleg selbst.
Bei der Kontierung wird der Kontenrahmen, nach dem die Konten
in der Buchführung gegliedert sind und die Kontennummer genannt. Wer eine
Kostenrechnung führt, kann und sollte bereits bei der Kontierung auch die
Kostenarten und die Kostenträger angeben. Bei der Kontierung wird der
Buchungssatz bereits mit Soll- und Habenbuchung vorweggenommen.
Beispiel:
Der Friseurmeister Max Hansen veranstaltet ein Preisausschreiben, bei dem einer
seiner Kunden 50 € gewinnt. Dem Gewinner wird ein Bank-Scheck überreicht.
Der Buchungssatz lautet: Werbekosten (Sollbuchung) an Bank (Habenbuchung). Siehe auch Beleg, Buchführung, Kontenrahmen oder Kostenträger
Konto:
Als Konto (Mehrzahl: Konten) bezeichnet man die Verrechnungsform, die der doppelten Buchführung eigen ist, um
Geschäftsvorfälle zu buchen.
In der doppelten Buchführung (siehe Inventur)
wird jeder Geschäftsvorfall zweimal auf einem Konto erfaßt (daher auch der Name):
- einmal als Sollbuchung und
- einmal als Habenbuchung.
Die Summen der Sollbuchungen und die Summe der Habenbuchungen muß deshalb immer dieselbe Endsumme ergeben.
Der Buchungssatz nennt immer zuerst die Sollbuchung(en) mit dem Konto, das
angesprochen wird und den Betrag, der auf dem Konto zu buchen ist, und dann die
Habenbuchung(en) entsprechend. Der Kontenwechsel wird durch das Wort an
verdeutlicht. Werden mehrere Konten berührt, wird dies durch das Wort und
verdeutlicht. Der Abschluß aller Konten wird Bilanz genannt:
- die linke Seite des Kontos wird Sollseite (in der Bilanz Aktivseite ) und
- die rechte Seite wird Habenseite (in der Bilanz Passivseite genannt).
Siehe auch Bestandskonten, Buchführung, Erfolgskonten, Personenkonto, Sachkonto
Konventionalstrafe: Siehe Vertragsstrafe
Konzern:
Konzern ist eine Vereinigung von
rechtl. selbständigen Unternehmen, die wirtschaftl. unselbständig einer
Gesamtleitung unterstehen. Die wirtschaftl. Abhängigkeit bleibt nach außen oft
unsichtbar. In Deutschland gibt es eine Vielzahl unübersehbarer Konzernverschachtelungen (mit bis zu 100 verbundenen
Unternehmen). Man unterscheidet:
- Horizontaler Konzern: branchengleicher Unternehmen, z. B. mehrere Automobilwerke;
- Vertikaler Konzern: gemeinsame Produktionsstufen, z. B. von der Eisenhütte bis zum Lokomotivbau;
- Diagonaler Konzern: Risikostreuung des Kapitals, z. B. Reederei, Hotel, Backpulverfabrik.
Gegen den Konzern sind grundsätzlich die gleichen Bedenken wie gegen Kartelle und Trusts vorzubringen.
Kooperation: ist
- im Allgemeinen jede Art von Zusammenarbeit;
- in betriebswirtschaftlichem Sinne die enge Zusammenarbeit zwischen mehreren leistungsfähigen Unternehmen, die jedoch rechtlich selbständig
bleiben.
Gründe hierzu können sein:
- gemeinsame Forschung u. Entwicklung,
- Bereinigung der Fertigungsprogramme, z. B. durch übertragung kostenun-günstiger Teile- oder
Zwischenproduktionen auf das kooperierende Unternehmen,
- gemeinsame Marktforschung,
- Abrundung des Verkaufsprogramms durch gegenseitige Lizenznahme u. a.
Häufig ist Kooperation eine Vorstufe stärkerer Konzentration ( Interessengemeinschaft, Konzern, Fusion).
Körperschaftsteuer:
Die
Körperschaftsteuer ist die Steuer, die Körperschaften, also juristische Personen
und in der Regel Kapitalgesellschaften auf ihr Einkommen bezahlen.
Die Gewinnermittlung erfolgt nach den einkommensteuerlichen Grundsätzen. Die
Körperschaftsteuer ist wie die Einkommensteuer eine Ertragsteuer, die ihrerseits
nicht den Gewinn mindern darf, also nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht
werden kann. Eine Kapitalgesellschaft kann - mit Ausnahme der Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit - ebenfalls alle Einkunftsarten, die das
Einkommensteuergesetz nennt, haben. Da aber eine Kapitalgesellschaft als
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gilt, werden letztendlich alle Einkünfte als
Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt - mit den entsprechenden Konsequenzen der
Gewerbesteuerpflicht. Eine Kapitalgesellschaft kann auch steuerfreie Gewinne
haben.
- Die Gewinnermittlung der Kapitalgesellschaft muß wie folgt korrigiert werden:
Bilanzgewinn/Bilanzverlust + verdeckte Gewinnausschüttungen + nicht abzugsfähige
Aufwendungen + anzurechnende Körperschaftsteuer auf vereinnahmte
Kapitalerträge + Zuführungen zu den Rücklagen − nicht steuerpflichtige
Vermögensmehrungen − Sanierungsgewinne − Freibetrag / Betriebsveräußerung
- Das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft wird (vereinfacht) wie folgt ermittelt:
Summe aller Einkünfte − Verlustabzugsbetrag + Hinzurechnungsbetrag − sonstige Abzugs- und Freibeträge
− Spenden − Verlustabzug = Einkommen − Freibetrag = zu versteuerndes Einkommen.
Siehe auch Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaft, Thesaurierung oder Verwendbares Eigenkapital
Kosten:
Eine mögliche Definition: leistungsgerecht bewerteter Verbrauch
an Gütern und Dienstleistungen
- "leistungsbedingt" heißt : Der Güterverbrauch muß betriebsbedingt sein.
Somit sind Spenden oder Zinsaufwand der nicht für das betriebsnotwendige
Kapital bezahlt wird keine Kosten (wohl aber der Unternehmerlohn
kalkulatorische Kosten).
- bewertet heißt hier in Geld ausgedrückt.
Man unterscheidet:
- Ist-Kosten: Nur die in der abgelaufenen Zeitperiode tatsächlich angefallenen Kosten; siehe auch Istkostenrechnung
- Noramlkosten: normaliesierte, d.h. um Schwankungen bereinigte Kosten; siehe auch Normalkostenrechnung
- Plankosten sind geplante Kosten im Sinne von Vorgabekosten (Sollkosten)
- Grenzkosten (Grenzkostenrechnung)
Kostenarten:
Die Kosten in einem
Unternehmen werden allgemein in Kostenarten getrennt.
Fast alle Kosten
lassen sich danach in fünf Hauptgruppen zusammenfassen:
- Materialkosten
- Personalkosten (Löhne, Gehälter)
- Kosten für Fremdleistungen (z.B. Reparaturleistungen)
- Kalkulatorische Kosten (z.B. Kalkulatorische Abschreibungen)
- Steuern und Abgaben.
Es gibt Kosten, die sind unabhängig von der
Beschäftigung (Fixe Kosten) und solche, die davon abhängig sind (Variable
Kosten). Siehe dazu im Detail nähere Informationen der Kostenartenrechnung Darstellung 1 oder Darstellung 2, bzw. auch Fixe Kosten oder Variable Kosten
Kostenstelle:
Eine Kostenstelle ist ein
für Zwecke der Kostenrechnung abgegrenzter, überschaubarer betrieblicher
Verantwortungsbereich, für den Kostenbe- und -entlastungen sachbezogen und
nachvollziehbar durchgeführt werden.
Während die Kostenartenrechnung Was?
fragt, hakt die Kostenstellenrechnung nach und fragt Wo? Diese Kostenzuordnung
nach Bereichen ist die Basis für die anschließende
Kostenträgerrechnung.
Eine mögliche Definition der Kostenstellen: Betriebsteile, die
kostenrechnerisch selbständig abgerechnet werden.
Einteilungskriterien der
Kostenstellen:
- Einteilung nach Verantwortungsbereichen
- Einteilung nach betrieblichen Funktionen
- Einteilung nach Räumen
- Einteilung nach Kostenbereichen, bzw. rechnungstechnischen Gesichtspunkten
(üblicherweise ist jede Abteilung oder Hauptabteilung eines Unternehmens eine Kostenstelle):
- Materialkostenstellen (Beschaffung, Prüfung, Pflege, Ausgabe und Versicherung der Werkstoffe)
- Fertigungskostenstellen Dienen der Produktion (Montage)
- Verwaltungskostenstellen (Management, Rechnungswesen, Personalabteilung und sonstige allgemeine Verwaltung)
- Vertriebskostenstellen(Lagerung, Verpackung, Verkauf und Versand fertiger Güter, sowie das Marketing)
- Allgemeine Hilfskostenstellen(produzieren ausschließlich innerbetriebliche Leistungen, die sie vollständig an andere Kostenstellen abgeben)
Arten der Kostenstellen:
- Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen): Diese Kostenstellen
dienen ausschließlich der Herstellung innerbetrieblicher Güter. Die Kosten der
Hilfskostenstellen werden nicht direkt den abgesetzten Gütern, sondern
vollständig anderen Kostenstellen zugerechnet.
- Hauptkostenstellen (Endkostenstellen): Die Kosten dieser Kostenstellen werden vollständig den
abgesetzten Gütern direkt zugerechnet.
Kostenträger:
Die Kostenrechnung soll
die Kosten den Kostenträgern verursachungsgerecht zurechnen.
In der
Kostenträgerrechnung werden die Kosten unterschieden in solche,
- die sich denjenigen, die sie tragen, direkt zurechnen lassen (Einzelkosten) und solche,
- die sich lediglich über einen Schlüssel, also nur indirekt zurechnen lassen
(Gemeinkosten).
Kostenumlage:
Als Kostenumlage wird die
Verrechnung von Kosten verschiedener Kostenstellen bezeichnet.
Zunächst
werden die Kosten der Allgemeinen Kostenstellen mit Hilfe eines Schlüssels auf
die Haupt- und Hilfskostenstellen umgelegt. Dann werden die Kosten der
Fertigungshilfsstellen - wiederum geschlüsselt - auf die
Fertigungshauptkostenstellen umgelegt. Schlüssel für die Weiterverrechnung der
Kosten von Allgemeinen und Hilfskostenstellen können beispielsweise sein:
Kostenstellen |
Umlage |
Personalwesen |
nach der Beschäftigtenzahl der empfangenden Stellen |
Lohnbüro bei Stundenlohn |
nach der Zahl der Arbeitsstunden, sonst nach Kopfzahl |
Ausbildung |
direkte Zuteilung der verursachten Kosten |
Gebäudeinstandhaltung, Reparaturen |
nach tatsächlichem Anfall, falls nicht möglich, nach Fläche |
Miete, Pacht |
nach Fläche |
Heizung, Energien |
nach gemessenem Verbrauch, Fläche oder Leistung |
Betriebsschlosser |
nach Leistungsstunden |
Außentransport |
nach Betriebsstunden oder Entfernungen |
Innentransport |
nach Betriebsstunden |
Reinigung |
nach Flächen |
Bewachung |
nach Vermögenswert |
Wenn die Kostenumlage erfolgt ist, sind sämtliche Kostenstellenkosten den
Hauptkostenstellen zugeordnet. Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden in
einem weiteren Schritt die Kosten der Hauptkostenstellen dann mit Hilfe von
Zuschlags- und Verrechnungssätzen den Kostenträgern belastet.
Krankenversicherung:
Die
gesetzliche Krankenversicherung ist ein tragender Teil des
Sozialversicherungssystems.
Versicherungspflichtig sind alle Arbeiter und
Angestellte bis zu einer bestimmten Höhe (Beitragsbemessungsgrenze) des
Monatseinkommens (1999 bei 6.375 DM). Die Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen umfassen alle Arzt- und Medikamenten- sowie alle Heilkosten bis
auf wenige Ausnahmen. Die Beiträge der Krankenversicherung sind je zur Hälfte
vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen und werden vom Arbeitgeber an die
Krankenkassen abgeführt. Die Höhe der Beiträge richtet sich prozentual nach dem
Arbeitseinkommen (krankenkassenabhängig zwischen 11 und 16 % vom
Bruttoverdienst) und ist unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand
und der Anzahl der mitversicherten Kinder. Eine private Krankenversicherung wird
vor allem von nicht versicherungspflichtigen Personen abgeschlossen. Hier gelten
verschiedene Versicherungstarife nach Leistungen, Alter, Gesundheitszustand.
Eine Selbstbeteiligung an den Kosten wird ebenfalls gestaffelt. Siehe dazu auch Pflegeversicherung,
bzw. Sozial-und-Zusatzleistungen
Kreditbilanzen:
Als Kreditbilanz wird
die Bereitstellung von Unterlagen für die Bank zur Kreditverhandlung bezeichnet.
Eigentlich ist der Begriff Kreditbilanz falsch, denn es gibt keine Kreditbilanz.
Besser ist es, von den Unterlagen zu sprechen, die ein Unternehmer zur
Vorbereitung eines Kreditgesprächs bereithalten und/oder erstellen sollte.
Viele Unternehmen erstellen lediglich eine Steuerbilanz, keine Handelsbilanz
und schon gar keine Kreditbilanz. Da aber die Bilanzierung und die Bewertung in
der Steuer- und Handelsbilanz immer mehr auseinanderdriften, sollte ein kreditsuchender Unternehmer neben der Steuer- auch eine andere Bilanz
erstellen. Zu einer solchen Bank- oder Kreditbilanz gehören:
- Jahresbilanzen (Jahresabschluß)
- Zwischenabschlüsse
- Rentabilitätsrechnungen (Rentabilität)
- innerbetriebliche Kalkulationen
- Beschaffungsplan
- Produktionsplan
- Kapazitätsplan (personell, maschinell)
- Absatzplan
- Lagerplan
- Finanzplan
- Kundenstruktur
- Lieferantenstruktur
- Sicherheiten (betrieblich, privat)
- bereits bestehende Verbindlichkeiten
- ausstehende Forderung
Siehe auch Bilanz, Handelsbilanz oder Steuerbilanz
Kreditorenbuchführung:
Die
Kreditorenbuchführung registriert, überwacht und wickelt die Bezahlung von
Rechnungen ab. Sie ist das Gegenstück zur Debitorenbuchführung.
Vor allem
hat die Keditorenbuchführung die Aufgabe:
- eingehende Rechnungen zu prüfen,
- gewährte Skonti gegen die Ausnutzung der Lieferantenkredite (Zahlungsfristen) gegenzurechnen und
- Zahlungsabzüge bzw. Verzugszinsen zu verwalten.
Die Kreditorenbuchführung wird über Personenkonten abgewickelt, die für jeden
einzelnen Kunden eingerichtet und als Grundsatz der Buchführung vorgeschrieben sind. Die Lieferungen oder Leistungen werden auf der Haben-Seite
erfaßt; auf der Soll-Seite stehen
Buchführung oder Debitorenbuchführung
Kreditsicherung:
Die Kreditsicherung ist eine Folge der Kreditwürdigkeitsprüfung. Dabei haften neben dem Schuldner
noch weitere Personen bzw. die Kreditsumme muss dinglich abgesichert sein. Siehe auch Darlehen oder Grundpfandrecht
Kulanz:
Wenn ein Unternehmer den Ansprüchen
eines Kunden entspricht, obwohl er eigentlich nicht in der
Gewährleistungs-Haftung ist, spricht man von Kulanz.
Aus Kulanz haftet ein
Unternehmer z.B. auch dann, wenn ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt wurde. Oder
wenn der Gewährleistungs-Anspruch verjährt ist. In all diesen Fällen hat der
Käufer keinen Rechtsanspruch darauf, daß der Verkäufer seinen
Gewährleistungs-Ansprüchen nachgibt. Viele Unternehmer aber zeigen sich kulant,
um die Geschäftsbeziehungen zu guten Kunden nicht zu stören, um dem Kunden
Entgegenkommen zu signalisieren oder um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Kulanz
zeigt sich in der Praxis wie die ganz normale Gewährleistungshaftung, nämlich in
der Regel in Minderung oder Wandelung. Aber auch andere Formen der Kulanz sind
denkbar, z.B. eine erste Wartung, die kostenlos erfolgt oder das Einräumen von
einem Rabatt auf Ersatzteile. Siehe auch Gewährleistung oder Minderung
Kündigung (Arbeitsrecht):
Die
Kündigung ist eine Form der Beendigung eines (Arbeits-)Vertrages. Das Recht zur
Kündigung steht dem Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer zu. Abgesehen von
vertraglichen Einschränkungen kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis
jederzeit ordentlich kündigen. Der Arbeitgeber muß allerdings
Kündigungsbeschränkungen (besonderen Kündigungsschutz und Kündigungsverbote)
beachten.
Unterschieden wird zwischen
- der ordentlichen (fristgerechten) Kündigung,
- der Außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und
- der Änderungskündigung.
Da die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, ist
keine ausdrückliche Annahme durch den Gekündigten notwendig. Prinzipiell sollte es zu einer einvernehmlichen
Vereinbahrung, bzw. gegenseitigem Einverständnis kommen. Siehe Abmahnung, Arbeitsvertrag, Sozialauswahl oder verhaltensbedingte Kündigung
Kündigungsfrist:
Unter
Kündigungsfrist wird die Frist verstanden, die für die Aufhebung eines Vertrags
entweder gesetzlich normiert ist oder vertraglich vereinbart wurde.
Alle
Verträge, z.B. Miet- und Pacht-, Darlehens- und Gesellschaftsverträge, aber vor
allem auch Arbeits- und Dienstverträge können gekündigt werden. Die
Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte sind bundeseinheitlich geregelt.
Für Klein- und Großbetriebe gibt es unterschiedliche Regelungen bei der Kündigungsfrist.
Kuppelproduktion:
Neben den
Grundformen der Fertigung gibt es noch Sondertypen, unter denen besonders die
Kuppelproduktion zu nennen ist. Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß aus einem
Rohstoff zwangsläufig mehrere Produkte entstehen. Das ist beispielsweise in der
Mineralölverarbeitung der Fall, wo die Rohöle zwangsläufig in Benzine, Gase,
Heizöle etc. zerfallen.
Kurs: Siehe Wechselkurs oder Aktienkurs
Kurswert:
Wert oder Preis eines Wertpapiers; Kurswerte werden auf Grund von Angebot
und Nachfrage in der Regel an der Börse festgestellt.
|