Offene-Posten-Buchführung:
Eine
Offene-Posten-Buchführung (OP-Buchführung) ist eine Belegablage. Die
Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der
geordneten Ablage von Belegen bestehen.
Bei der Offenen-Posten-Buchführung werden die Belege unmittelbar als Konto erfaßt. Bei bestimmten Konten (Diverse) kann auf Einzelbuchungen verzichtet werden, es muß nur der Gesamtbetrag auf dem
Konto notiert werden. Die einzelnen Buchungen werden durch die gesammelten
Belege ersetzt. In der Praxis findet man die Offene-Posten-Buchführung meist bei
der Debitoren- und Kreditoren-Buchführung (Kontokorrentbuchhaltung). Die
Rechnungen werden solange in der Offenen-Posten-Kartei gehalten, bis sie bezahlt
werden. Siehe Buchführung, Debitoren/Debitorenbuchführung oder Kreditorenbuchführung
Offenmarktpolitik:
Geldpolitisches
Steuerungsmittel der EZB. Sie beruht auf deren Befugnis, ausgesuchte Wertpapiere am offenen Markt
aufzukaufen oder zu verkaufen, um die Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt zu beeinflussen. Je nach Volumen und Zinssatz wirkt die EZB
damit auf die Geld- und Kapitalmarktzinsen ein.
Off-the-Job:
Off-the-Job ist eine Methode
der Personalentwicklung vorrangig für Führungskräfte.
Personalentwicklungsmaßnahmen lassen sich nach dem Kriterium Off-the-Job oder On-the-Job unterscheiden.
Eine systematische Mitarbeiterförderung
off-the-Job bedeutet ein festgelegtes Maßnahmenbündel, das extern vom
Unternehmen für die Mitarbeiter eingekauft wird.
Off-the-Job-Maßnahmen sind:
- Fachorientierte Seminare
- Trainings Förder-Assessments (Assessment-Center)
- Strukturierte Ausbildungslehrgänge
OHG (Offene Handelsgesellschaft):
- zwei oder mehr Gesellschafter errichten die Gesellschaft unter gemeinsamer Führung eine Firma
- jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, unmittelbar, persönlich und gesamtschuldnerisch
gegenüber den Gläubigern.
- Die Firma muß die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine
verständliche Abkürzung enthalten.
Gewinnverteilung: Prozentanteil (z.B. 4%) auf die Einlage, der Rest nach Köpfen.
Die OHG ist eine Personengesellschaft
Ökonomisches Prinzip:
Bei jedem
wirtschaftlichen Handeln - bedingt durch das Prinzip mimimalen Energieaufwand, was in wirtschaftlichen Belangen
dem Streben, Aufwand oder Arbeit so gering wie möglich zu halten - wird dieses
Prinzip angestrebt (Rationalprinzip). Dabei soll entweder ein gegebenes Ziel mit
möglichst wenig Mitteln erreicht werden (Minimumprinzip) oder
mit gegebenen
Mitteln möglichst viel erreicht werden (Maximumprinzip). Die Wirtschaftlichkeit
(Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand bzw. Leistung und Kosten) stellt das
ökonomische Prinzip rechnerisch dar.
Das ökonomische Prinzip - Generelles
Extremumprinzip: Das ökonomische Handeln ist dadurch bestimmt, daß der Input
(die einzusetzenden Mittel) und der Output (die sich ergebenden Erträge) so
aufeinander abgestimmt werden, das der durch sie definierte ökonomische Prozeß
optimiert wird. Dabei ist das Kriterium zur Optimierung je nachProblemstellung zu
definieren.
Online-Cash:
Unter Online-Cash versteht man
den Einkauf und die Bezahlung über das Internet. Der Verkauf von Waren über das
Internet ist nicht an Raum und Zeit gebunden. Für viele Anbieter ist Online-Cash
deshalb eine attraktive Form geworden, die teilweise ihre Waren nur noch per
Internet anbieten.
Für verschiedene Branchen hat sich Online-Cash als
besonders günstig erwiesen:
- Finanzdienstleister,
- Touristik-Unternehmen,
- Verlage,
- Versandhäuser,
- Computer- und Software-Hersteller und
- Unternehmen der Unterhaltungsbranche.
Mittlerweile bieten viele Homepage-Anbieter und Provider
ihre Dienste an, um damit Unternehmen mit Hilfe einer attraktiven Homepage, Waren anbieten zu lassen. Problematisch ist für viele
Online-Cash-Anbieter nach wie vor die gezielte Adressenfindung über das
Internet. Die Zahlungsweise erfolgt über verschiedene Online-Zahlungsverfahren.
Um vor Mißbrauch zu schützen, wurde das Secure Electronic Transaction (SET)
entwickelt, das über Kundenzertifikate verschlüsselte
Datenpakete über die Internetadressen von Anbieter und Käufer transferiert. Es
handelt sich dabei um eine Art verschlüsselter Kreditkarte. Siehe auch Ecash-Geldbörse, Elektronischer Zahlungsverkehr oder Home-Banking
On-the-Job:
On-the-Job ist eine Methode der
Personalentwicklung vorrangig für Führungskräfte. Personalentwicklungsmaßnahmen
lassen sich nach dem Kriterium On-the-Job oder Off-the-Job unterscheiden.
Eine
systematische Mitarbeiterförderung On-the-Job bedeutet ein festgelegtes
Maßnahmenbündel, das innerhalb des Unternehmens mit der vorhandenen
Organisation durchgeführt wird. On-the-Job-Maßnahmen sind
- Einarbeitung
- Vertretungsaufgaben
- Job-enrichment
- Job-enlargement
- Job-rotation
- Projektarbeit
- Gruppenarbeit
- Qualitätszirkel
Opportunitätskosten:
Unter
Opportunitätskosten versteht man die Kosten für einen entgangenen Gewinn.
Der Gewinn, den das Unternehmen nicht realisieren kann, weil es sich für
eine andere Variante des Geldeinsatzes entschieden hat, wird dem Projekt, für
das man sich entschieden hat, als Kosten angelastet. Das Projekt, für das man
sich entschieden hat, muß also auch die Opportunitätskosten erwirtschaften, um
als ernsthafte Alternative in Betracht gezogen werden zu können.
Beispiel:
Der Kapitalmarkt bietet einen Zins in Höhe von 6 %. Eine Investition des Geldes im
Unternehmen muß mindestens diesen Zins erbringen, um als Alternative zur
Geldanlage z.B. in einem Fonds in Betracht zu kommen. Siehe Gewinnermittlung oder Kostenarten
Optionen:
Als Optionsgeschäft bezeichnet man den Erwerb oder die Veräußerung
des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten an (bzw. bis zu) einem bestimmte Verfallstag (europäische Option; bei der
amerikanischen jederzeit) zu einem im vorhinein vereinbarten Basispreis
- kaufen (Kaufoption oder Call) oder
- verkaufen (Verkaufsoption oder Put) zu können.
|
Käufer (zahlt Optionsprämie, aktives Entscheidugsrecht) |
Verkäufer (erhält Optionsprämie, passive
Verpflichtung) |
Kaufoption (Call) |
Käufer einer Kaufoption |
Stillhalter in Wertpapieren |
Recht auf Bezug von Wertpapieren zum Basispreis (wird
ausgeübt, wenn der Kurs gestiegen ist) |
Pflicht Wertpapiere zum Basispreis zu liefern |
Verkaufsoption (Put) |
Käufer einr Verkaufsoption |
Stillhalter in Geld |
Recht auf Abgabe von Wertpapieren (wird ausgeübt, wenn der
Kurs gesunken ist |
Pflicht, Wertpapiere zu kaufen |
Orderpapier:
Wertpapier mit einem verbrieften Recht, wobei der Berechtigte
namentlich genannt ist. Das Orderpapier ist auf Dritte übertragbar. Die
Übertragung geschieht durch Indossament.
Organe der Betriebsverfassung:
Die
betriebliche Mitbestimmung wird durch die Organe der Betriebsverfassung
organisiert. An der Leitung der Unternehmen werden die Arbeitnehmer auf zwei
verschiedenen Ebenen beteiligt:
- direkt in der Unternehmensleitung (Aufsichtsrat, Arbeitsdirektor) durch die sogenannte unternehmerische Mitbestimmung und
- mittels besonderer Organe als Verhandlungspartner der Unternehmer - meist in den einzelnen Betrieben - durch die betriebliche Mitbestimmung.
Organe der Betriebsverfassung sind:
- der Betriebsrat (Erläuterungen dazu Betriebsrat)
- der Gesamtbetriebsrat: Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, dann ist ein
Gesamtbetriebsrat zu bilden. Seine Mitglieder sind Betriebsräte aus den
einzelnen Betrieben. Er ist nur zuständig für Angelegenheiten mehrerer Betriebe
oder des gesamten Unternehmens. Diese Angelegenheiten dürfen zudem nicht durch
die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können (z.B. Überbetriebliche
Darlehensvergabe, Altersversorgung, Entgeltsysteme, EDV-Systeme). Im übrigen
wird der Gesamtbetriebsrat tätig, wenn er von einzelnen Betriebsräten damit
beauftragt wurde.
- der Konzernbetriebsrat: Im Konzern kann ferner ein
Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dessen Zuständigkeitsbereich ist der des
Gesamtbetriebsrats nachgebildet.
- die Betriebsversammlung: Betriebsversammlungen sind
einmal im Quartal vom Betriebsrat einzuberufen, in Ausnahmefällen öfter. Alle
Arbeitnehmer des Betriebs dürfen daran teilnehmen, Arbeitgeber, zusätzlich auch
Beauftragte der im Betrieb repräsentierten Gewerkschaften.
- der Wirtschaftsausschuß:
Ein Wirtschaftsausschuß ist vom Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat nur in
größeren Unternehmen zu bilden. Es müssen regelmäßig mehr als einhundert
Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden. Aufgabe des Wirtschaftsausschusses ist
es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Geschäftsführung zu beraten und den
Betriebsrat zu unterrichten.
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Die Jugend-
und Auszubildendenvertretung ist die Anlaufstelle der bis zu 18jährigen
Arbeitnehmer und der bis zu 25jährigen Auszubildenden. Sie kann gebildet werden,
wenn in der Regel mindestens fünf Jugendliche und/oder Auszubildende beschäftigt
werden. Die Vertretung wird nur gegenüber dem Betriebsrat tätig.
- der Sprecherausschuß: Die leitenden Angestellten werden nicht vom Betriebsrat
vertreten. Sie haben in größeren Unternehmen eine eigene Interessenvertretung,
den Sprecherausschuß. Gebildet wird der Sprecherausschuß in Betrieben mit
regelmäßig mindestens zehn leitenden Angestellten. Ähnlich den
Betriebsversammlungen soll zudem einmal jährlich eine Versammlung der leitenden
Angestellten stattfinden.
- die Schwerbehindertenvertretung: Als
Schwerbehindertenvertretung ist in Betrieben mit mindestens fünf - nicht nur
vorübergehend beschäftigten - Schwerbehinderten eine Vertrauensfrau oder ein
Vertrauensmann zu wählen. Vereinbarungen können oder müssen mit der
Schwerbehindertenvertretung nicht getroffen werden. Der Betriebsrat ist dafür
zuständig. Der Arbeitgeber muß die Schwerbehindertenvertretung aber in allen
Angelegenheiten, die Schwerbehinderte berühren, umfassend und rechtzeitig
informieren und sie vor der Entscheidung hören.
Organisation: siehe Betriebsorganisation
Outbound:
Outbound ist ein Begriff des Telefonmarketing, der die Organisierung für die Kundenakquise (-akquisition) über das Telefon
beschreibt. (Gegenstück ist Inbound)
Um Outbound-Vorgänge handelt es sich,
wenn Telefonverkäufer ausgewählte Kunden anrufen, um ihnen Leistungen oder Waren
anzubieten. Beim Outbound geht es also darum, direkt in den Markt hinein zu
verkaufen, häufig im Verbund mit anderen Werbemaßnahmen. Da im Outbound-Geschäft
zahlreiche Hürden beim Kunden überwunden werden müssen, werden an Outbounder
hohe Anforderungen gestellt. Im Outbound-Geschäft gibt es entgegen dem
Inbounder-Geschäft viele rechtliche Vorschriften, die bei der Kundenakquise (-akquisition)
beachtet werden müssen (z.B. Verbot von unerbetenen Werbeanrufen). Siehe auch Call center
Outplacement:
Als Outplacement bezeichnet
man die beratende Unterstützung, die Unternehmen gekündigten Mitarbeitern
anbieten.
Neben der Hilfe, Mitarbeiter an andere Unternehmen
weiterzuvermitteln und der Beratung zu den gesetzlichen Leistungen im Falle
einer betriebsbedingten Kündigung, ist Hilfe zur Selbsthilfe. Das Unternehmen sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) eine
Beratung (Outplacement-Beratung) anbieten. Diese Beratung umfaßt im allgemeinen
die Themen:
- Vorbereitung des Mitarbeiters auf die neue Situation
- Stellensuche-Unterstützung (evtl. in befreundeten Unternehmen)
- Hilfe bei den Bewerbungsunterlagen
- Informationen über den Arbeitsmarkt der entsprechenden Branche
- Verhaltenstraining im Bewerbergespräch
- Telefonbewerbung
- Vermittlung von Adressen, Ansprechpartnern und Informationen über staatliche übergangsleistungen wie
z.B. Arbeitslosengeld)
- evtl. Beratung für eine selbständige Tätigkeit (kommt vor allem bei geplantem Outsourcing in Frage)
Die aufgeführten Themen können im Unternehmen von einem Beauftragten (Mitarbeiter der Personalabteilung, zusammen
mit einem Mitarbeiter des Arbeitsamts oder einem anderen Outplacement-Berater)
durchgeführt werden. Siehe Themenbereich Personal
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