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Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

O

Offene-Posten-Buchführung
Offenmarktpolitik
Off-the-Job
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Ökonomisches Prinzip
Online-Cash
On-the-Job

Opportunitätskosten
Optionen
Orderpapier
Organe der Betriebsverfassung
Organisation
Outbound
Outplacement


Offene-Posten-Buchführung:
Eine Offene-Posten-Buchführung (OP-Buchführung) ist eine Belegablage. Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen.
Bei der Offenen-Posten-Buchführung werden die Belege unmittelbar als Konto erfaßt. Bei bestimmten Konten (Diverse) kann auf Einzelbuchungen verzichtet werden, es muß nur der Gesamtbetrag auf dem Konto notiert werden. Die einzelnen Buchungen werden durch die gesammelten Belege ersetzt. In der Praxis findet man die Offene-Posten-Buchführung meist bei der Debitoren- und Kreditoren-Buchführung (Kontokorrentbuchhaltung). Die Rechnungen werden solange in der Offenen-Posten-Kartei gehalten, bis sie bezahlt werden. Siehe Buchführung, Debitoren/Debitorenbuchführung oder Kreditorenbuchführung

Offenmarktpolitik:
Geldpolitisches Steuerungsmittel der EZB. Sie beruht auf deren Befugnis, ausgesuchte Wertpapiere am offenen Markt aufzukaufen oder zu verkaufen, um die Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt zu beeinflussen. Je nach Volumen und Zinssatz wirkt die EZB damit auf die Geld- und Kapitalmarktzinsen ein.

Off-the-Job:
Off-the-Job ist eine Methode der Personalentwicklung vorrangig für Führungskräfte. Personalentwicklungsmaßnahmen lassen sich nach dem Kriterium Off-the-Job oder On-the-Job unterscheiden.
Eine systematische Mitarbeiterförderung off-the-Job bedeutet ein festgelegtes Maßnahmenbündel, das extern vom Unternehmen für die Mitarbeiter eingekauft wird. Off-the-Job-Maßnahmen sind:

  • Fachorientierte Seminare
  • Trainings Förder-Assessments (Assessment-Center)
  • Strukturierte Ausbildungslehrgänge

OHG (Offene Handelsgesellschaft):

  • zwei oder mehr Gesellschafter errichten die Gesellschaft unter gemeinsamer Führung eine Firma
  • jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, unmittelbar, persönlich und gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern.
  • Die Firma muß die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine verständliche Abkürzung enthalten.

Gewinnverteilung: Prozentanteil (z.B. 4%) auf die Einlage, der Rest nach Köpfen.
Die OHG ist eine Personengesellschaft

Ökonomisches Prinzip:
Bei jedem wirtschaftlichen Handeln - bedingt durch das Prinzip mimimalen Energieaufwand, was in wirtschaftlichen Belangen dem Streben, Aufwand oder Arbeit so gering wie möglich zu halten - wird dieses Prinzip angestrebt (Rationalprinzip). Dabei soll entweder ein gegebenes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreicht werden (Minimumprinzip) oder
mit gegebenen Mitteln möglichst viel erreicht werden (Maximumprinzip). Die Wirtschaftlichkeit (Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand bzw. Leistung und Kosten) stellt das ökonomische Prinzip rechnerisch dar.
Das ökonomische Prinzip - Generelles Extremumprinzip: Das ökonomische Handeln ist dadurch bestimmt, daß der Input (die einzusetzenden Mittel) und der Output (die sich ergebenden Erträge) so aufeinander abgestimmt werden, das der durch sie definierte ökonomische Prozeß optimiert wird. Dabei ist das Kriterium zur Optimierung je nachProblemstellung zu definieren.

Online-Cash:
Unter Online-Cash versteht man den Einkauf und die Bezahlung über das Internet. Der Verkauf von Waren über das Internet ist nicht an Raum und Zeit gebunden. Für viele Anbieter ist Online-Cash deshalb eine attraktive Form geworden, die teilweise ihre Waren nur noch per Internet anbieten.
Für verschiedene Branchen hat sich Online-Cash als besonders günstig erwiesen:

  • Finanzdienstleister,
  • Touristik-Unternehmen,
  • Verlage,
  • Versandhäuser,
  • Computer- und Software-Hersteller und
  • Unternehmen der Unterhaltungsbranche.

Mittlerweile bieten viele Homepage-Anbieter und Provider ihre Dienste an, um damit Unternehmen mit Hilfe einer attraktiven Homepage, Waren anbieten zu lassen. Problematisch ist für viele Online-Cash-Anbieter nach wie vor die gezielte Adressenfindung über das Internet. Die Zahlungsweise erfolgt über verschiedene Online-Zahlungsverfahren. Um vor Mißbrauch zu schützen, wurde das Secure Electronic Transaction (SET) entwickelt, das über Kundenzertifikate verschlüsselte Datenpakete über die Internetadressen von Anbieter und Käufer transferiert. Es handelt sich dabei um eine Art verschlüsselter Kreditkarte. Siehe auch Ecash-Geldbörse, Elektronischer Zahlungsverkehr oder Home-Banking

On-the-Job:
On-the-Job ist eine Methode der Personalentwicklung vorrangig für Führungskräfte. Personalentwicklungsmaßnahmen lassen sich nach dem Kriterium On-the-Job oder Off-the-Job unterscheiden.
Eine systematische Mitarbeiterförderung On-the-Job bedeutet ein festgelegtes Maßnahmenbündel, das innerhalb des Unternehmens mit der vorhandenen Organisation durchgeführt wird. On-the-Job-Maßnahmen sind

  • Einarbeitung
  • Vertretungsaufgaben
  • Job-enrichment
  • Job-enlargement
  • Job-rotation
  • Projektarbeit
  • Gruppenarbeit
  • Qualitätszirkel

Opportunitätskosten:
Unter Opportunitätskosten versteht man die Kosten für einen entgangenen Gewinn.
Der Gewinn, den das Unternehmen nicht realisieren kann, weil es sich für eine andere Variante des Geldeinsatzes entschieden hat, wird dem Projekt, für das man sich entschieden hat, als Kosten angelastet. Das Projekt, für das man sich entschieden hat, muß also auch die Opportunitätskosten erwirtschaften, um als ernsthafte Alternative in Betracht gezogen werden zu können.

Beispiel:
Der Kapitalmarkt bietet einen Zins in Höhe von 6 %. Eine Investition des Geldes im Unternehmen muß mindestens diesen Zins erbringen, um als Alternative zur Geldanlage z.B. in einem Fonds in Betracht zu kommen. Siehe Gewinnermittlung oder Kostenarten

Optionen:
Als Optionsgeschäft bezeichnet man den Erwerb oder die Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten an (bzw. bis zu) einem bestimmte Verfallstag (europäische Option; bei der amerikanischen jederzeit) zu einem im vorhinein vereinbarten Basispreis

  1. kaufen (Kaufoption oder Call) oder
  2. verkaufen (Verkaufsoption oder Put) zu können.
Käufer (zahlt Optionsprämie, aktives Entscheidugsrecht) Verkäufer (erhält Optionsprämie, passive Verpflichtung)
Kaufoption (Call) Käufer einer Kaufoption Stillhalter in Wertpapieren
Recht auf Bezug von Wertpapieren zum Basispreis (wird ausgeübt, wenn der Kurs gestiegen ist) Pflicht Wertpapiere zum Basispreis zu liefern
Verkaufsoption (Put) Käufer einr Verkaufsoption Stillhalter in Geld
Recht auf Abgabe von Wertpapieren (wird ausgeübt, wenn der Kurs gesunken ist Pflicht, Wertpapiere zu kaufen

Orderpapier:
Wertpapier mit einem verbrieften Recht, wobei der Berechtigte namentlich genannt ist. Das Orderpapier ist auf Dritte übertragbar. Die Übertragung geschieht durch Indossament.

Organe der Betriebsverfassung:
Die betriebliche Mitbestimmung wird durch die Organe der Betriebsverfassung organisiert. An der Leitung der Unternehmen werden die Arbeitnehmer auf zwei verschiedenen Ebenen beteiligt:

  1. direkt in der Unternehmensleitung (Aufsichtsrat, Arbeitsdirektor) durch die sogenannte unternehmerische Mitbestimmung und
  2. mittels besonderer Organe als Verhandlungspartner der Unternehmer - meist in den einzelnen Betrieben - durch die betriebliche Mitbestimmung.

Organe der Betriebsverfassung sind:

  1. der Betriebsrat (Erläuterungen dazu Betriebsrat)
  2. der Gesamtbetriebsrat: Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben, dann ist ein Gesamtbetriebsrat zu bilden. Seine Mitglieder sind Betriebsräte aus den einzelnen Betrieben. Er ist nur zuständig für Angelegenheiten mehrerer Betriebe oder des gesamten Unternehmens. Diese Angelegenheiten dürfen zudem nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können (z.B. Überbetriebliche Darlehensvergabe, Altersversorgung, Entgeltsysteme, EDV-Systeme). Im übrigen wird der Gesamtbetriebsrat tätig, wenn er von einzelnen Betriebsräten damit beauftragt wurde.
  3. der Konzernbetriebsrat: Im Konzern kann ferner ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dessen Zuständigkeitsbereich ist der des Gesamtbetriebsrats nachgebildet.
  4. die Betriebsversammlung: Betriebsversammlungen sind einmal im Quartal vom Betriebsrat einzuberufen, in Ausnahmefällen öfter. Alle Arbeitnehmer des Betriebs dürfen daran teilnehmen, Arbeitgeber, zusätzlich auch Beauftragte der im Betrieb repräsentierten Gewerkschaften.
  5. der Wirtschaftsausschuß: Ein Wirtschaftsausschuß ist vom Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat nur in größeren Unternehmen zu bilden. Es müssen regelmäßig mehr als einhundert Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden. Aufgabe des Wirtschaftsausschusses ist es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Geschäftsführung zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.
  6. die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Anlaufstelle der bis zu 18jährigen Arbeitnehmer und der bis zu 25jährigen Auszubildenden. Sie kann gebildet werden, wenn in der Regel mindestens fünf Jugendliche und/oder Auszubildende beschäftigt werden. Die Vertretung wird nur gegenüber dem Betriebsrat tätig.
  7. der Sprecherausschuß: Die leitenden Angestellten werden nicht vom Betriebsrat vertreten. Sie haben in größeren Unternehmen eine eigene Interessenvertretung, den Sprecherausschuß. Gebildet wird der Sprecherausschuß in Betrieben mit regelmäßig mindestens zehn leitenden Angestellten. Ähnlich den Betriebsversammlungen soll zudem einmal jährlich eine Versammlung der leitenden Angestellten stattfinden.
  8. die Schwerbehindertenvertretung: Als Schwerbehindertenvertretung ist in Betrieben mit mindestens fünf - nicht nur vorübergehend beschäftigten - Schwerbehinderten eine Vertrauensfrau oder ein Vertrauensmann zu wählen. Vereinbarungen können oder müssen mit der Schwerbehindertenvertretung nicht getroffen werden. Der Betriebsrat ist dafür zuständig. Der Arbeitgeber muß die Schwerbehindertenvertretung aber in allen Angelegenheiten, die Schwerbehinderte berühren, umfassend und rechtzeitig informieren und sie vor der Entscheidung hören.

Organisation: siehe Betriebsorganisation

Outbound:
Outbound ist ein Begriff des Telefonmarketing, der die Organisierung für die Kundenakquise (-akquisition) über das Telefon beschreibt. (Gegenstück ist Inbound)
Um Outbound-Vorgänge handelt es sich, wenn Telefonverkäufer ausgewählte Kunden anrufen, um ihnen Leistungen oder Waren anzubieten. Beim Outbound geht es also darum, direkt in den Markt hinein zu verkaufen, häufig im Verbund mit anderen Werbemaßnahmen. Da im Outbound-Geschäft zahlreiche Hürden beim Kunden überwunden werden müssen, werden an Outbounder hohe Anforderungen gestellt. Im Outbound-Geschäft gibt es entgegen dem Inbounder-Geschäft viele rechtliche Vorschriften, die bei der Kundenakquise (-akquisition) beachtet werden müssen (z.B. Verbot von unerbetenen Werbeanrufen). Siehe auch Call center

Outplacement:
Als Outplacement bezeichnet man die beratende Unterstützung, die Unternehmen gekündigten Mitarbeitern anbieten.
Neben der Hilfe, Mitarbeiter an andere Unternehmen weiterzuvermitteln und der Beratung zu den gesetzlichen Leistungen im Falle einer betriebsbedingten Kündigung, ist Hilfe zur Selbsthilfe. Das Unternehmen sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat (falls vorhanden) eine Beratung (Outplacement-Beratung) anbieten. Diese Beratung umfaßt im allgemeinen die Themen:

  • Vorbereitung des Mitarbeiters auf die neue Situation
  • Stellensuche-Unterstützung (evtl. in befreundeten Unternehmen)
  • Hilfe bei den Bewerbungsunterlagen
  • Informationen über den Arbeitsmarkt der entsprechenden Branche
  • Verhaltenstraining im Bewerbergespräch
  • Telefonbewerbung
  • Vermittlung von Adressen, Ansprechpartnern und Informationen über staatliche übergangsleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld)
  • evtl. Beratung für eine selbständige Tätigkeit (kommt vor allem bei geplantem Outsourcing in Frage)

Die aufgeführten Themen können im Unternehmen von einem Beauftragten (Mitarbeiter der Personalabteilung, zusammen mit einem Mitarbeiter des Arbeitsamts oder einem anderen Outplacement-Berater) durchgeführt werden. Siehe Themenbereich Personal