Tandem-Werbung:
Unter Tandem-Werbung
versteht man in der TV- oder Radio-Werbung die kurze Wiederholung von Werbespots innerhalb
eines Werbeblocks.
Im Unterschied zum Single-Spot werden dabei die wichtigsten
Aussagen der Werbebotschaft nochmals verkürzt wiedergegeben.
Tandem-Spots haben oft eine Lang- und eine Kurzfassung, wobei die Kurzfassung die Langfassung
nochmals ins Gedächtnis ruft. Über die Wirkung von Tandem-Spots gibt es keine
signifikanten Aussagen. Tandem-Werbung heißt in der Fachsprache Reminder-Werbung.
Tantieme:
Die Tantieme ist eine vertraglich
vereinbarte Erfolgsbeteiligung am Umsatz oder Gewinn des Unternehmens. Sie wird
in Prozenten berechnet. Als Tantieme bezeichnet man auch die Vergütung aus der
Verwertung von Nutzungsrechten (z. B. Patenten, gewerblichen Schutzrechten).
Tantiemen sind variable Vergütungsleistungen, die in der Regel nur
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einer AG, Geschäftsführern oder
Führungskräften in Unternehmen als Zusatzleistungen angeboten werden. Die Höhe
wird einzeln festgelegt und sollte schriftvertraglich geregelt werden. Die
Tantieme und deren Höhe ist steuerlich sauber von der Gewinnausschüttung
abzugrenzen. Die deutschen Finanzgerichte gehen bei der Beurteilung von Tantiemen recht
restriktiv um. Maximal sollte eine Gewinntantieme nicht über 25% der
Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers ausmachen.
Musterformulierung im Geschäftsführervertrag zur Vergütung mit Tantiemezahlungen:
- Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Geschäftsführer ein festes Monatsgehalt in Höhe
von .... € (in Worten ... EUR).
- Die Gesellschaft übernimmt auch dann den
Arbeitgeberanteil, wenn der Geschäftsführer freiwillig in der Kranken-, Pflege-,
Renten- und Unfallversicherung versichert ist.
- Der Geschäftsführer erhält 13 Monatsgehälter. Die Gehälter sind jeweils am Monatsende zahlbar. Zusätzlich ist
ein Monatsgehalt als Urlaubsgeld zu bezahlen.
- Zusätzlich zum 13. Gehalt ist ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts zu bezahlen.
- Desweiteren erhält der Geschäftsführer eine Tantieme in Höhe von 2 % des tantiemepflichtigen
Gewinns der Gesellschaft. Als tantiemepflichtiger Gewinn gilt der Steuerbilanzgewinn, bereinigt um folgende Sonderpositionen:
- Die Tantiemezahlung wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig und kann
- mindestens ... (Zahl)
- höchstens aber ... (Zahl) Raten
- innerhalb eines Zeitraumes von ... Monaten ausbezahlt werden.
- in geschätzter Höhe können auch ... (Zahl) Raten als Vorschuß bezahlt werden.
Werden aufgrund von Steuerbescheiden oder Außenprüfungen Unterschiede zwischen dem Gewinn der
Steuererklärung und dem des Steuerbescheids festgestellt, wird dieser
Unterschiedsbetrag tantiemewirksam berücksichtigt. Die Korrekturzahlungen werden
fällig, sobald der Steuerbescheid bestandskräftig wird. Siehe auch Vergütung
Target Costing (Zielkostenrechnung):
Target Costing ist ein Preismanagement, bei dem die Preise nicht nach
Kosten, sondern nach Marktbedingungen festgelegt werden. Normalerweise errechnen
sich die Abgabepreise eines Unternehmens nach den für die Herstellung
aufgewendeten Kosten. Diese werden summiert und nach der Kostenrechnung der
Verkaufspreis ermittelt. Dagegen arbeitet Target Costing von vornherein mit
jenen Preisen, die am Markt erzielt werden können und richtet danach die
Kostenstruktur für die Herstellung.
Die Preisfindung des Target Costing kann
nach verschiedenen Methoden stattfinden:
- Welcher Preis ist am Markt akzeptabel?
- Wie sieht die Preisgestaltung der Mitbewerber aus?
- Wie kann der Zielpreis mit den Kosten vereinbart werden?
Gerade bei dieser Frage greift Target Costing auch als Kostensenkungsmanagement:
Wird der Zielpreis festgelegt, richtet sich danach auch das Kostenmanagement, das bereits bei der Entwicklung einer Produktion
beginnt. Das Target Costing setzt auch neben dem Zielpreis den Zielgewinn fest.
Insgesamt ermöglicht Target Costing
- eine zielgerichtete Kostenstruktur,
- mobilisiert im Unternehmen kostensenkende Kapazitäten und
- erhöht den Innovationsdruck der Produktion.
Beispiel für eine Zielkostenermittlung:
aufgrund vorhandener Marktpreise möglicher Marktpreis 50.000 € − Mindestgewinn 10.000 =
1. Zwischensumme: 40.000 € − Vertriebskosten: 4.300 € − Sonderkosten Vertrieb: 2.500 € − Verwaltungskosten: 2.800 € =
2. Zwischensumme: 30.400 € − Konstruktion: 11.750 € − Werkzeuge: 5.000 € =
3. Zwischensumme: 13.650 € − Material 3.000 € − Materialgemeinkosten: 500 € = 10.000 €
Es verbleiben somit für die Fertigung 10.000 €.
Siehe Teilkostenrechnung oder Vollkostenrechnung
Tarifvertrag:
Tarifverträge sind
Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten zwischen den Tarifvertragsparteien
(Arbeitgeber und Arbeitnehmer) regeln.
Tarifverträge werden zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern geschlossen.
Für Arbeitgeber wirken die im Tarifvertrag festgelegten Rechte und Pflichten wie
Gesetze unmittelbar. Das Tarifvertragsrecht gestattet für den
Tarifvertragsschluß auf Arbeitgeberseite zwei Varianten:
- Im Regelfall schließt ein Arbeitgeberverband den Tarifvertrag ab. Diese Tarifverträge heißen Verbandstarifverträge.
- Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß einzelne Arbeitgeber einen Tarifvertrag schließen, den sogenannten Haus- oder
Firmentarifvertrag.
Diese Möglichkeit kommt u.a. in Betracht, wenn keine
Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband vorliegt. Die Bindung an die Tarifverträge
ist gesetzlich festgelegt. ch
Auf Arbeitnehmerseite sind dies immer noch die
Gewerkschaften und die gewerkschaftszugehörigen Arbeitnehmer.
Die tarifschließenden Parteien sind an ihre Verträge gebunden. Ihre wichtigsten Pflichten waren/sind:
- Die Friedenspflicht (Sie gewährt den Tarifvertragsparteien Schutz. Während der Laufzeit eines
Tarifvertrags dürfen nämlich Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluß eines neuen
Tarifvertrags mit Regelungsgegenständen aus dem alten Tarifvertrag nicht
ergriffen werden.)
- Die Durchführungspflicht (Sie besagt, daß beide
Tarifvertragsparteien bei ihren Mitgliedern auf Einhaltung des Tarifvertrags
drängen müssen.) In manchen Branchen werden alle oder einzelne Tarifverträge
häufig für allgemeinverbindlich erklärt. Mit der Allgemeinverbindlichkeit gelten
die Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ohne Rücksicht darauf, ob sie der Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband
angehören oder nicht.
Siehe auch Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Kollektives Arbeitsrecht, Mitbestimmung oder Streik
Taylorismus:
Taylorismus bezeichnet die
Prinzipien einer (wissenschaftlichen) Betriebsführung, die auf den Ingenieur
Frederick Winslow TAYLOR (1856-1915) zurückgeführt werden. Dazu gehören
- die systematische Durchführung von Zeit- und Bewegungsstudien zur Ermittlung von
Planvorgaben (z.B. für Akkordlohn) und zur optimalen Standardisierung von Arbeitsabläufen,
- eine möglichst weitgehende betriebliche Arbeitsteilung mit dem Ziel der Minimierung des Arbeitsinputs, der erforderlichen Qualifikationen und
der Lohnkosten,
- die Trennung von Planung, Entscheidung und Ausführung, sowie
- die zentrale Kontrolle der Arbeitsprozesse durch das Management und die direkte Kontrolle durch den Vorgesetzten.
Team Selling:
Wird für den Verkauf eines
Produkts ein Team eingesetzt, so spricht man von Team Selling. Die als
Projektgruppe fungierenden Teammitglieder verfolgen dabei ein abgestimmtes
Marketingkonzept für die Bearbeitung des Marktes bezogen auf bestimmte Kunden
oder Kundengruppen.
Beim Team Selling werden die vorhandenen Kompetenzen
verschiedener Mitarbeiter genutzt, um die Vermarktung eines Produkts optimal
auszugestalten. Team Selling kann sowohl als feste Einrichtung der
Vertriebsabteilung installiert werden als auch auf Zeit zusammengestellte
Gruppen für bestimmte Projekte. Die Aufgaben des Vertriebs werden jeweils von
kleinen Gruppen wahrgenommen (Messeteam, Kundenbetreuung, Sales Promotion). Beim
Team Selling ist jeweils die gesamte Gruppe für den Erfolg der Aktionen
verantwortlich. Deshalb gehen die Selling Teams nach genau abgestimmten Plänen
vor und nutzen die jeweils stärksten Kompetenzen im Team für die entsprechenden
Verkaufsschritte. Siehe auch Teamarbeit
Teamarbeit:
Ein Team ist eine sich
weitgehend selbst steuernde Gruppe (z.B. 5 bis 15 Mitarbeiter), die für eine
klar umrissene, ganzheitliche Arbeitsaufgabe verantwortlich ist und die das
Ergebnis ihrer Arbeit an einen internen oder externen Kunden liefert. Durch eine
gut organisierte Gruppenarbeit kann die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter erhöht werden.
- Zunächst müssen
die Aufgaben (Leistungsvorgaben) des Teams klar beschrieben und definiert
werden.
- Hieraus ergeben sich Ziele und Kompetenzen.
- Das Team ist gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich.
- Die gruppeninterne Aufgabenverteilung regelt das Team eigenständig, wobei beabsichtigt ist, daß eine Bereicherung und
Erweiterung der einzelnen Arbeitsinhalte erfolgen soll.
- Im Sinne des Lean Management sollten indirekte Tätigkeiten (z.B. Instandhaltung, Wartung,
Qualitätssicherung, Arbeitsvorbereitung) zunehmend in das Aufgabenspektrum der
Gruppe integriert werden.
- Die Gruppenmitglieder lernen, intensiv zusammenzuarbeiten.
- Sie lösen Probleme aus dem Tagesgeschäft,
- sie planen den Arbeitsablauf und kontrollieren Qualität und Ergebnis selbst.
- Der Tätigkeitsbereich des Teams sollte klar und sinnvoll abgegrenzt werden.
Der Erfolg des Teams hängt von einer gründlichen Qualifizierung der erforderlichen
Fähigkeiten und Kompetenzen ab. So ist z.B. die Moderationstechnik eine
unverzichtbare Qualifikation. Weitere Qualifizierungsmaßnahmen beziehen sich auf
- erweiterte Fachkompetenz (Mehrfachfähigkeiten),
- auf Methodenkompetenz (z.B. Problemlösungstechniken, Visualisierungstechniken) und
- auf soziale Kompetenzen (z.B. aktives Zuhören, Konflikthandhabung).
Im Fall des Teamsprechers und der übergeordneten Leitungsebene (z.B. Meister) sind moderne Führungskompetenzen
(z.B. Coaching, Training, Beratung, Personalbetreuung, Delegation) unabdingbar.
Siehe auch Brainstorming oder Trainee und Trainee-Programm
Teilkostenrechnung:
Bei einer
Teilkostenrechnung werden die gesamten, im Unternehmen angefallenen und
anfallenden Kosten in
- beschäftigungsabhängige (variable) Kosten und
- beschäftigungsunabhängige (fixe) Kosten aufgeteilt.
Nur die variablen Kosten werden auf die Produkte verrechnet.
Die variablen Kosten, die bei einer Teilkostenrechnung auf die Produkte umgeschlagen werden, sind im wesentlichen
- Fertigungsmaterial und Materialgemeinkosten,
- leistungsabhängige Fertigungslöhne, bzw. Fertigungsgehälter und
- Sondereinzelkosten der Fertigung.
Die Fixkosten werden zu einem Fixkostenblock zusammengefaßt und gegen die Summe der die
variablen Kosten übersteigenden Erlöse verrechnet. Dies ist besonders wichtig,
weil die Kostenrechnung auch die Aufgabe hat, eine Grundlage für die Kalkulation
des Angebotspreises zu schaffen oder die Preisuntergrenze festzustellen.
Langfristig kann ein Unternehmen nur Überleben, wenn mindestens die gesamten
Kosten durch den Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen gedeckt wird. Siehe auch Deckungsbeitragsrechnung, Grenzkostenrechnung oder Vollkostenrechnung
Teilrente:
Die Teilrente ist jener
Rentenbezug, den ein Mitarbeiter während der Altersteilzeit neben seinem
Minderverdienst bezieht. Der gleichzeitige Rentenbezug und Gehaltsbezug wird
dabei gegenseitig verrechnet. Welcher Teilrentenbezug ausbezahlt wird, hängt von
der unterschiedlich hohen Hinzuverdienergrenze ab.
Teilwert/Teilwertabschreibung:
Unter
Teilwert ist ein (geschätzter) Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen
Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut
ansetzen würde. Dabei ist zu unterstellen, daß der Erwerber den Betrieb
fortführt.
Der Teilwert ist demnach ein fiktiver Verkaufspreis. Ist der
Teilwert eines Wirtschaftsguts niedriger als die um die Abschreibungen gekürzten
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, so kann in der Steuerbilanz statt
des Buchwerts der Teilwert angesetzt werden. In Höhe der Differenz zwischen
Buchwert und Teilwert erfolgt die Teilwertabschreibung. Die Teilwertabschreibung
wurde stark eingeschränkt und mit einem strikten Wertaufholungsgebot versehen.
Siehe Abschreibung, Anschaffungskosten, Herstellkosten oder Wirtschaftsgut
Teilzeitarbeit:
Teilzeitbeschäftigt sind
Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist, als die der
Vollzeitarbeitnehmer. Auch Teilzeitarbeitnehmer haben ein reguläres
Arbeitsverhältnis und damit z.B. allgemeinen Kündigungsschutz. Nach dem Gesetz
darf der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht ohne
sachlichen Grund wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten
Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln.
Es gibt verschiedenen Formen der
Teilzeitarbeit. Die verbreitetsten Formen sind
Werden Teilzeitkräfte nur in geringem Umfang und gegen geringes Entgelt beschäftigt, können sie als
geringfügig Beschäftigte behandelt und ihr Arbeitslohn pauschal versteuert
werden. Beim Urlaubsanspruch ergeben sich Unterschiede danach, ob der
Teilzeitbeschäftigte verkürzt an allen Arbeitstagen der Woche arbeitet oder voll
an einzelnen Tagen. Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter an genauso vielen
Arbeitstagen wie eine Vollzeitkraft, hat der Teilzeitbeschäftigte einen ebenso
hohen Urlaubsanspruch. Bei Teilzeitkräften, die nur an einzelnen Tagen der Woche
arbeiten, wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis gekürzt:
Beispiel:
Arbeit an 2 Tagen pro Woche = Urlaubsanspruch 2/5 der Urlaubstage einer Vollzeitkraft.
Telearbeit:
Ist ein Arbeitsplatz eletronisch
mit dem Unternehmen verbunden, aber räumlich getrennt, spricht man von
Telearbeit. Es gibt keine allgemein anerkannte oder gar gesetzliche Definition
der Telearbeit. Einigkeit besteht lediglich darüber, daß bei der Telearbeit
programmgesteuerte Arbeitsmittel (PC) verwendet werden, die Arbeit nicht in den
Räumen des Arbeit- oder Auftraggebers ausgeführt wird und der Arbeitsort mit
einer Zentrale (z.B. dem Betrieb des Arbeit- oder Auftraggebers) elektronisch
verbunden ist.
Telearbeit kann als selbständige Tätigkeit (Freie Mitarbeit)
oder als Heimarbeit ausgeführt werden. Telearbeit kann aber auch von
Arbeitnehmern oder arbeitnehmerähnlichen Personen (Gefahr der Scheinselbständigkeit) erbracht werden. Damit kann - je nach
Vertragsausgestaltung - bei der Telearbeit zwischen unterschiedlichen Vertragstypen gewählt
werden:
- Arbeitsvertrag,
- Heimarbeitsvertrag,
- Dienstvertrag oder
- Werkvertrag.
Entscheidend für den rechtlichen Status des Telearbeiters ist nicht die gewählte
Vertragsbezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung des Vertrags. Die
Entscheidung darüber, ob eine Tätigkeit selbständig oder unselbständig ausgeübt
wird, liegt weder im Ermessen des Arbeitgebers noch in dem des Vertragspartners.
Allein die Vertragsgestaltung und die tatsächliche Handhabung sind
ausschlaggebend für die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche
Beurteilung des Verhältnisses.
Telearbeit kommt auch vor als Mobile Telearbeit:
Derjenige, die die Arbeit leistet, hat keinen festen Arbeitsort (z.B. Außendienstmitarbeiter)
- Nachbarschaftsbüros: Büros, die von verschiedenen
Unternehmen genutzt werden und auch z.B. von einem Bürosservice betrieben werden
können.
- Satellitenbüros: meist (selbständige oder unselbständige) Filialen des
auftraggebenden Unternehmens.
Vorteile der Telearbeit:
- Wegfall von Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Zeit und Kosten).
- Freie Einteilung der Arbeitszeit.
- Möglichkeit, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten (kann in den Augen des Unternehmers allerdings auch ein Nachteil sein).
- Sicherheit des Auftragsvolumens durch mehrere Auftraggeber (kann in den Augen des Unternehmers allerdings auch ein Nachteil sein).
Nachteile der Telearbeit:
- Störung oder zumindest Beeinträchtigung des Familienlebens, vor allem dann, wenn kein
gesonderter, abgeschlossener Raum für die Arbeit vorhanden ist.
- Probleme bei der Verarbeitung von sensiblen oder geschützten Daten, wenn kein gesonderter,
abgeschlossener Raum für die Arbeit vorhanden ist.
- Kaum oder doch zumindest stark eingeschränkter persönlicher Kontakt zu den übrigen Mitarbeitern des
Unternehmens (kann in den Augen des Unternehmers allerdings auch ein Vorteil sein).
- Geringere Karrieremöglichkeiten (kann in den Augen des Unternehmers allerdings auch ein Vorteil sein).
- Mangel an Umgang mit Mitmenschen außerhalb des engeren Bekanntenkreises, kann auch zur Abwechslung auch ein Vorteil sein
- Mangel an emotionalem Austausch mit fremden Mitmenschen (Zweisamkeit, Flirt, Konfrontationen), kann auch zur Abwechslung auch ein Vorteil sein
Siehe auch Betriebsrat, Mitbestimmung oder Teleselling
Telebanking:
Telebanking nennt man das
Abwickeln von Bankgeschäften über den PC.
Das Telebanking bietet für den
Bankkunden vor allem den Vorteil, von zu Hause aus seine Bankgeschäfte zu
erledigen.
Vorteile des Telebanking:
- Kontostandsabfrage überweisungen
- Umsatzabfrage
- Daueraufträge Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Abwicklung vieler Bankgeschäfte
- Unabhängigkeit von Schalteröffnungszeiten
- Zugang auch am Wochenende und an Feiertagen
- Mehrfache Sicherung:
- PIN (Persönliche Identifikationsnummer),
- TAN (Trans-Aktions-Nummer),
- Name und Kontonummer bei der Bank
- Günstige Kontoführungsgebühren
- Korrekturmöglichkeit und Kontrolle direkt am Bildschirm
- Rechnergestützte Kontoführung
- Keine Einsichtnahme von Schalterbeamten möglich.
Siehe Elektronischer Zahlungsverkehr
Teleselling/Telefonmarketing:
Teleselling
ist der direkte Verkauf per Telefon. Mit Hilfe geschulten Personals werden
Kunden über das Telefon kontaktiert, Terminvereinbarungen für den
Vertreterbesuch getroffen, Kontakte angebahnt oder neue Produkte offeriert. Das
Teleselling unterliegt besonders beim Akquirieren von Privatkunden gesetzlichen
Auflagen (z.B. kommt eine übertriebene Aufdringlichkeit oder gar Belästigung agressivem Betteln gleich und ist verboten: Sog. Kaltanrufe zum Zweck der Akquisition bei privaten Personen sind verboten bzw. müssen vom Kunden ausdrücklich (?) gewünscht sein).
Wobei ein Nachweis im Streitfall immer schwer zu erbringen, bzw. entscheiden ist. Der professionelle Einsatz des Telefonmarketing wird heute mehr und mehr
über Call center abgewickelt.
Siehe auch Inbound, Outbound oder Telearbeit
Teleshopping:
Teleshopping ist ein Teil
des Direktmarketing und bezeichnet den Einkauf via Bildschirm (über Btx,
Online-Dienste oder Internet). Der Kunde bestellt die Ware sofort über seine
Datenleitung, die ihm über seine Kommunikationsmedien zur Anschauung gebracht
werden. Siehe auch Elektronischer Zahlungsverkehr, Home-Banking, Hotline oder Telebanking
Testament:
Ein Testament ist eine einseitige
Willenserklärung zur Regelung des Nachlasses.
Testament wird oft
gleichgesetzt mit "letztwillige Entscheidungen". Das ist nicht ganz korrekt. Zur
letztwilligen Entscheidung gehört auch der Erbvertrag. Dieser ist aber ein
zweiseitiges Rechtsgeschäft - die Einzelheiten werden zwischen dem Erblasser und
seinen Erben vereinbart. Der Erbvertrag muß notariell beurkundet werden. Das
gilt auch für Erbverzichtsverträge, bei denen üblicherweise Abfindungssummen
vereinbart werden. Die bekanntesten Formen des Testaments:
- das eigenhändige Testament. Es muß handgeschrieben sein, mit Vor- und Zunamen unterzeichnet und mit Orts- und
Datumsangabe versehen sein.
- das öffentliche Testament. Dieses muß dagegen nicht
handschriftlich verfaßt sein, sondern wird nur vom Erblasser unterschrieben und
von einem Notar gegengezeichnet. Diese Art des Testaments ist für Unternehmer -
gerade auch für Jung-Unternehmer, die auch noch junge versorgungsbedürftige
Familien haben - zu empfehlen, weil es die größtmögliche Sicherheit vor
rechtlichen Fehlern bietet. Zu empfehlen ist auch, das Testament zu hinterlegen
- also beispielsweise nicht im eigenen Safe, sondern bei einem Rechtsanwalt
aufzubewahren. Am besten ist die zweifache identische Ausfertigung. Die eine
Ausfertigung wird versiegelt im Unternehmen aufbewahrt. Die zweite Ausfertigung
wird beim Notar oder beim zuständigen Amtsgericht verwahrt.
- das gemeinsame Testament. Dieses sei vor allem für Eheleute zu empfehlen.
- das Berliner Testament. Es ist eine besondere Form eines gemeinsame Testaments; hier setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben
ein.
Das Testament regelt einmal die eigentlichen vermögensrechtlichen
Verfügungen. Zum anderen kann es aber auch Ergänzungen treffen, z.B. Vor- und
Nacherbschaft bestimmen, Vermächtnisse und Nießbrauch, sowie Auflagen und
Wünsche festlegen. Wenn Erben noch minderjährig sind, können Wünsche über
Betreuer - das nannte man früher Vormund - im Testament geäußert werden.
Thesaurierung:
Werden Gewinne in einem
Unternehmen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, so spricht man
steuerrechtlich von Thesaurierung. Die Gewinnanteile, die nicht ausgeschüttet
werden, dienen der Stärkung des Eigenkapitals einer Gesellschaft oder seiner Rücklagen. Bei Kapitalgesellschaften in Deutschland gilt für thesaurierte Gewinne der höhere Körperschaftsteuer-Satz (40 %).
Total Quality Management (TQM):
Total
Quality Management ist eine Führungsaufgabe, die die Qualität der gesamten
Arbeit des Unternehmens beurteilt, fördert und konsequent durchsetzt. Total
Quality Management (TQM) beinhaltet nicht nur Produktqualität, sondern bezieht
sich auf jede Tätigkeit der Mitarbeiter eines Unternehmens. Es gilt der
Grundsatz und die Denkweise: Was Qualität ist, bestimmen die Kunden.
Zuerst
also muß das Unternehmen genau verstehen, was die Kunden wollen. Dann muß es
genau diesen Wunsch erfüllen, termingerecht und zu den richtigen Kosten.
Ausschuß zu produzieren, ist sehr teuer, bezogen auf Geld und Zeit. TQM ist eine
vorbeugende Maßnahme und steht im engen Zusammenhang mit einer konsequenten
Kundenorientierung. TQM verbessert die Qualität der Produkte und der Prozesse
ständig. Eine ähnliche Denkweise ist auch unter dem japanischen Ausdruck Kaizen (Veränderung zum Besseren) bekannt geworden, was im Deutschen dem Schlagwort kontinuierlicher
Verbesserungsprozeß nahekommt. Die wichtigsten Bestandteile des Total
Quality Management:
- Integration aller Mitarbeiter in das TQM-Konzept der Unternehmensleitung: Qualität ist die Aufgabe aller Mitarbeiter
- Einrichtung von Qualitätszirkeln
- Permanente Qualifizierung und Qualifikation der Mitarbeiter
- Optimale Arbeitsbedingungen schaffen
- Teamarbeit fördern
- Die Kunden-Lieferanten-Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens optimieren
- Ständige Verbesserung und Optimierung aller Arbeitsprozesse
- Konsequente Kundenorientierung
- Vorbeugung mangelnder Qualität
- Dauernde statistische Kontrollen
Siehe auch Qualitätsmanagement
Trainee(-programm):
Die Einstellung
von Trainees (Trainee-Programme) ist eine Maßnahme der Personalentwicklung, um
qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Wenn für mittelfristig zu
besetzende Positionen akademisch ausgebildete Nachwuchskräfte gewonnen und
entwickelt werden sollen, so bieten sich hierfür gezielte Traineeprogramme an.
Traineeprogramme mit einer Dauer von meist 12, manchmal auch 18 Monaten sind als
systematischer und karriereträchtiger Unternehmenseinstieg, insbesondere für
zielstrebige Hochschulabsolventen mit hohem Potential, attraktiv. Vor der
Entscheidung für einen Trainee müssen folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Anforderungen werden an den Trainee gestellt?
- Welches Qualifikationsprofil soll der zukünftige Trainee mitbringen, fachlich und persönlich?
- Welche erste Einsatzmöglichkeit nach Abschluß des Traineeprogramms ist vorgesehen?
- Welche weiteren Einsatzperspektiven bestehen kurz-, mittel- und langfristig bei
positiver beruflicher Entwicklung des Trainees?
Ziel eines Trainee-Programmes:
- Gewinnung und Entwicklung von Potentialen;
- Ausbildung als Führungsnachwuchs
Inhalte eines Trainee-Programmes:
- Überblick über die Unternehmensbereiche schaffen;
- Vorbereitung auf erste Aufgabenstellungen nach Absolvierung des Programms;
- interdisziplinäre Aufgabenstellungen;
- prozeßorientiertes Denken schulen
Anforderungen an ein Trainee:
- Fachliche und methodische Qualifikation;
- erkennbare soziale und kommunikative Kompetenzen;
- überdurchschnittliches Engagement
Organisation eines Trainee-Programmes:
- Beginn in einer Stammabteilung;
- eigene Aufgaben bearbeiten;
- Durchlauf durch verschiedene Abteilungen;
- Führungskraft aus der Leitungsebene als Pate bestellen
- Personalentwicklung:
- Ständige Beurteilung und Feedback;
- gezielte Einarbeitung durch den Paten;
- mittelfristige Einsatzplanung als Orientierung;
- Karriereplanung
Siehe auch Coaching oder Weiterbildung (Fortbildung)
Transportdokumente:
Jegliche
Warentransporte werden mit Begleitpapieren ausgestattet, um den Warenverkehr zu
dokumentieren. Diese Transportdokumente dienen als Belege für abgehende und
empfangene Waren. Sie sind Grundlage der Haftungsübergänge und gegebenenfalls
dienen sie als Beweismittel in Gerichtsverfahren.
- Einfachstes Transportdokument ist der Lieferschein, der vom Empfänger abgezeichnet wird.
Einher geht damit eine überprüfung der empfangenen Ware. Im internationalen
Warenverkehr dienen weitere Transportdokumente den Zollstellen und staatlichen
Genehmigungsdiensten sowie Statistiken.
- Der Posteinlieferungsschein dient als Beleg für die Postaufgabe.
- Der Frachtbrief gilt als Beweispapier für den Abschluß eines Frachtvertrags.
- Die internationale Spediteur-Übernahmebescheinigung FCR dient zur Bestätigung der Übernahme der darin benannten Güter.
Das FCR wird mit der Verpflichtung ausgestellt, die Ware am Bestimmungsort nur
dem Inhaber des Dokuments auszuliefern.
- Das Konnossement verkörpert als Dokument die schwimmende Ware in der Seeschiffahrt hinsichtlich des Empfängers auf dem
Schiff, der Verpflichtung zur Beförderung und des Herausgabeanspruchs an den
legitimierten Konnossementsinhaber.
- Der Ladeschein ist das Fachtpapier der Binnenschiffahrt mit derselben Wirkung des Konnossements.
- Weitere Dokumente können sich auf die Genehmigung von Ausfuhr oder Einfuhr der Waren beziehen.
Siehe auch Dokumentenakkreditiv, Einfuhrgenehmigung oder Speditionsvertrag
Transportversicherung:
Die
Transportversicherung versichert gegen Schäden, die während eines Transports
auftreten können.
Gegen Transportrisiken kann man sich auf verschiedene
Weise versichern:
- durch den Lieferanten (Transportversicherung oder Lieferung "frei Haus")
- durch den Spediteur durch eine eigene Transportversicherung.
Die Tätigkeit des Spediteurs unterliegt gewissen Bestimmungen und müssen -
außer mit Kaufleuten - vereinbart werden. Der Spediteur haftet nur bei
Verschulden und nur in geringer Höhe. Falls ein Auftraggeber dies nicht
schriftlich verbietet (Verbotskunde), meldet in Deutschland der Spediteur jeden Auftrag zum
SVS/RVS an. Seine Haftung geht dann auf die Versicherer über. Diese reguliert
Schäden, die der Spediteur zu vertreten hat in voller Höhe, höchstens jedoch bis
zum angegebenen Versicherungswert. Vollen Schutz genießt man nur durch eine
eigene Transportversicherung. Die Haftung und Versicherung der Verkehrsträger
ist dagegen eingeschränkt und deckt primär deren Interessen. Grundsätzlich gilt:
Je umfangreicher die Warenbewegungen sind, um so eher lohnt eine eigene
Transportversicherung. Siehe auch Transportdokumente
Treu und Glauben:
Die Rechtsformel
Treu und Glauben soll die schutzwürdigen Interessen der jeweils anderen Parteien
im gesamten Rechtsverkehr beachten. Der Grundsatz zielt auf ein redliches und
loyales Verhalten im Geschäftsverkehr. Was unter Treu und Glauben zu verstehen
ist, ergibt sich aus den üblichen Verkehrssitten zwischen Partnern, vor allem
zwischen Kaufleuten. Siehe auch Handelsbrauch oder Sorgfaltspflicht
Treuegebot/GmbH-Geschäftsführer:
Geschäftsführer einer GmbH sind dieser gesetzlich zur Treue verpflichtet, solange
sie bei ihr angestellt sind. Und zwar selbst dann, wenn der Dienst- oder
Anstellungsvertrag kein ausdrückliches Wettbewerbsverbot umfaßt. Dieses
Wettbewerbsverbot nennt man Vertragliches Wettbewerbsverbot. Zugegebenermaßen
etwas verwirrend, weil ja eben gerade keine vertragliche Vereinbarung getroffen
werden muß, da es von Gesetzes wegen gilt.
Verstößt ein Geschäftsführer
gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot, muß er das aus dem Geschäft Erlangte
an die GmbH abgeben. Schwerwiegende Verstöße rechtfertigen eine sofortige
Abberufung und fristlose Kündigung. Der Geschäftsführer kann von dem
vertraglichen Wettbewerbsverbot entbunden werden. Dies geschieht in aller Regel
im Anstellungsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung. Üblicherweise muß der
Geschäftsführer dafür, daß ihm Konkurrenzgeschäfte gestattet werden, eine
Entschädigung an die GmbH bezahlen. Die GmbH kann aber auf eine solche
Entschädigung verzichten. Ist aber der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter
der GmbH droht hier eine Verdeckte Gewinnausschüttung. Selbstverständlich kann
auch einem GmbH-Geschäftsführer, wie allgemein üblich in der Wirtschaft, ein
Wettbewerbsverbot für die Zeit danach ausgesprochen werden.
Treuegebot/GmbH-Gesellschafter:
Bei personalistisch strukturierten GmbHs leitet die Rechtsprechung ein Wettbewerbsverbot der Gesellschafter ihrer GmbH gegenüber aus dem Treuegebot ab.
Das Gesetz äußert sich nicht zu einer Treuepflicht des GmbH-Gesellschafters. Das
Gesellschafter-Wettbewerbsverbot gilt jedoch nur für beherrschende
Gesellschafter oder solche Gesellschafter, die einen maßgeblichen Einfluß auf
die Geschäftsführung ausüben können.
Damit unterliegen auch die
Minderheiten-Gesellschafter, die zusammen mit anderen Gesellschaftern
gleichgerichtete Interessen durchsetzen können, dem vertraglichen
Gesellschafter-Wettbewerbsverbot.
Die Absicht, die hinter dem Gesellschafter-Wettbewerbsverbot steckt:
Die restlichen Gesellschafter sollen vor einer möglichen übermacht und der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeit
geschützt werden. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, daß in den GmbHs,
in denen es keine anderen schützenswerten Gesellschafter gibt, für den
Allein-Gesellschafter - auch wenn er gleichzeitig Geschäftsführer ist - kein
Wettbewerbsverbot gibt. Verstößt ein Gesellschafter gegen das Wettbewerbsverbot,
muß er das aus dem Geschäft Erlangte an die GmbH abgeben. Schwerwiegende
Verstöße rechtfertigen einen Ausschluß aus der Gesellschaft. Siehe auch Treu und Glauben
Trinkgeld:
Das Trinkgeld ist eine freiwillige
Zuwendung für eine Serviceleistung, auf die der Empfänger keinen Rechtsanspruch
hat. Trinkgelder sind vor allem in serviceorientierten Dienstleistungen (Hotel-
und Gaststättengewerbe, Taxi-Unternehmen, Handwerker) üblich und werden bei der
Festsetzung der Lohnhöhen für die Arbeitnehmer stillschweigend oder ausdrücklich
festgelegt. Trinkgelder sind z.B. in Deutschland bis zu einer Jahreseinnahme von insgesamt ca. 1.2000 €
steuer- und abgabenfrei. Liegt der jährliche Betrag darüber, so muß der
Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer eine Trinkgelderklärung fordern, nach der er
den Steuerabzug berechnet. Trinkgelder, die über dem verkehrsüblichen Rahmen
liegen, dürfen die Loyalität des Empfängers gegenüber seinem Arbeitgeber nicht
in Frage stellen. Die Abgrenzung zu Schmiergeld, also einer Zuwendung, die
einen bestimmten Zweck (z.B. Abwerbung eines Mitarbeiters) verfolgt,
rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
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