Rabatt:
Ein gewährter Rabatt ist ein Preisnachlaß, den ein Lieferant seinen Kunden aus
unterschiedlichen Gründen gewährt:
- Mengenrabatt, bei der Abnahme großer Mengen
- Personalrabatt, beim Verkauf an Mitarbeiter
- Treuerabatt, bei längerer Geschäftsbeziehung,
- Sonderrabatt, bei Sonderverkäufen
- Wiederverkäuferrabatt, beim Verkauf an Händler.
Ein erhaltener Rabatt ist ein Preisnachlaß, den ein Kunde
von einem Lieferanten aus eben denselben Gründen erhalten hat.
Meist werden Rabatte sofort bei der Ausstellung der Rechnung gewährt. Sie sind in der
Rechnung preismindernd berücksichtigt (Sofortrabatte). Der Lieferant errechnet
die Umsatzsteuer vom verminderten Rechnungsbetrag. Sofortrabatte gehören damit nicht zu den Anschaffungskosten, sind für die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer ohne
Bedeutung und werden in der Regel buchmäßig nicht erfaßt.
Nachträglich erhaltene Rabatte sind Erträge, die wie ein Skonto und ein Bonus die Anschaffungskosten und Forderungen mindern.
Erhaltene Rabatte (Rabatterträge) wirken gewinnerhöhend, können also entweder direkt über das entsprechende Bestandskonto gebucht werden oder er wird gesondert auf einem Erfolgskonto (Ertrag) gebucht.
Gewährte Rabatte (Rabattaufwendungen) wirken gewinnmindernd. Ein gewährter Rabatt kann also entweder direkt über das
entsprechende Bestandskonto (Forderungen) gebucht werden oder er wird gesondert
auf einem Erfolgskonto (Aufwand) gebucht.
Raumkosten-Controlling:
Raumkosten-Controlling
wird das Controlling-System genannt, mit dem die Kostenentwicklung in eigenen
oder gemieteten Räumen gesteuert wird. Regelmäßig und gezielt werden:
- Ist-Werte mit
- Plan-Werten verglichen,
- Ursachen möglicher Abweichungen analysiert und
- daraus Gegenmaßnahmen entwickelt.
Wie hoch die Raumkosten sind, hängt
von vielen Faktoren ab (z.B. Mitarbeiteranzahl, Bedarf an Produktion, Lager).
Verminderter Raumbedarf ist nicht gleich zu setzen mit weniger Kosten. Unter
Umständen kann der geringere Raum sogar kontraproduktiv sein, z.B.
- weil sich die Lieferfrequenz für Waren oder Material erhöht,
- weil der Krankenstand in bestimmten Abteilungen steigt,
- weil in Großraumbüros die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen oder
- weil die Kosten für die Klimatisierung steigen.
Wer hier Kosten sparen möchte,
sollte mit Hilfe des Raumkosten-Controlling, Kosten für vergleichbare
Mietobjekte einholen, die Kosten eigener Immobilien überprüfen und die Chancen
der (günstigeren) Vermietung der eigenen Immobilie und der Anmietung fremder
Immobilien prüfen. Siehe auch Controlling oder Facility Management
Realteilung:
Von einer Realteilung spricht
man üblicherweise dann, wenn eine Personengesellschaft dadurch beendet wird, daß
jeder der Gesellschafter einen Teil des Betriebsvermögens übernimmt und damit
einen eigenen Betrieb weiterführt.
Die Zuteilung der Wirtschaftsgüter
entscheidet darüber, ob eine Betriebsaufgabe vorliegt. In diesem Fall gilt die
Personengesellschaft, die real geteilt wird, als beendet; die Stillen Reserven
müssen aufgedeckt werden. Die Betriebsaufgabe ist zwingend, wenn nur einzelne
Wirtschaftsgüter, z.B. ein Betriebsgrundstück, in das jeweilige Betriebsvermögen
der einzelnen Gesellschafter übergehen oder wenn wesentliche Betriebsgrundlagen
in das Privatvermögen überführt werden. Werden dagegen Teilbetriebe, die auch
selbständig existenzfähig sind, übertragen oder der ganze Betrieb von einem
Gesellschafter übernommen, werden die ursprünglichen Werte (Buchwerte) der
Personengesellschaft auch in den neuen Gesellschaften oder Einzelbetrieben
fortgeführt. Je nachdem, wie die Werte auf
die in Zukunft selbständigen Teilbetriebe verteilt werden, müssen unter den
Gesellschaftern Ausgleichszahlungen erfolgen. Siehe auch Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Betriebsvermögen, Personengesellschaft oder Wirtschaftsgut
Rechnung:
Eine mögliche Definition: Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Eine Rechnung ist lediglich der Ausfluß einer vertraglichen Vereinbarung. Selbst hat die Rechnung keinerlei rechtliche Bindungswirkung.
Rechnungen müssen nicht schriftlich gestellt werden. Im kaufmännischen Verkehr
aber ist es üblich, eine Rechnung schriftlich zu stellen und den Eingang der
Gegenleistung zu bestätigen oder aufzuzeichnen. Rechnungen sind Belege für die Buchführung.
Die Grundsätze der Buchführung gelten natürlich auch für die Rechnungen, da sie als Belege die Grundlagen der
Buchführung darstellen. Auch Rechnungen, die über Telefax, Telex,
Datenfernübertragung, Teletex, E-Mail, Internet an den Empfänger übermittelt
werden, gelten neuerlings als Belege. Was allerdings konkret auf der Rechnung zu stehen
hat, damit sie als ordnungsgemäßer Beleg steuerlich anerkannt wird, bestimmt das Gesetz:
Danach muß/soll eine Rechnung folgendes enthalten:
- Name des leistenden Unternehmers
- Anschrift des leistenden Unternehmers
- Mehrwertsteuernr. (partita IVA) des leistenden Unternehmers
- Name des Leistungsempfängers
- Anschrift des Leistungsempfängers
- Mehrwertsteuernr. (partita IVA) des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes, Lieferung, Art oder Umfang der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
- Mehrwertsteuer (IVA) der auf das Entgelt entfällt
- Bei Entfall der Mehrwertsteuer ist das nationale oder EU Gesetz zu vermerken (benennen)
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel mit Skontoabzug, Zahlungsziel allgemein, Zahlungsart) und Empfänger-Konten sind freiwillige
- aber durchaus nützliche - Rechnungsbestandteile.
Nur der Rechnungs-Aussteller darf eine unvollständige oder falsche Rechnung verbessern oder ergänzen. Siehe dazu auch Beleg und
Mehrwertsteuer, bzw. Umsatzsteuer
Rechnungswesen:
Das Rechnungswesen
umfaßt die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung eines Unternehmens.
Das
Rechnungswesen befriedigt innerbetriebliche Interessenten und soll den
Betriebsablauf darstellen, um ihn kontrollieren zu können und Daten für die
Planung zu erhalten. Das Rechnungswesen hat folgende Aufgaben:
- Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben für eine Periode (Liquiditätsbilanz).
- Ermittlung des Vermögens (Aktiva) und des Kapitals (Passiva) zu einem Stichtag (Handelsbilanz).
- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Unternehmens, bzw. Unternehmers (Steuerbilanz).
- Ermittlung der Aufwendungen und Erträge eines Zeitraumes (Gewinn-und-Verlustrechnung).
- Ermittlung der Kosten nach Verantwortungsbereichen (Betriebsabrechnung).
- Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einzelner Anlagen (Investitionsrechnung).
- Ermittlung von Kennzahlen für Dispositionszwecke und zusätzliche Informationen zur Unternehmenssteuerung (Betriebsstatistik).
Das externe Rechnungswesen erfolgt für Interessenten
außerhalb des Unternehmens, also z.B.
- Gesellschafter,
- Gläubiger,
- Finanzamt,
- Mitarbeiter,
- Kunden,
- potentielle Kunden.
Inhalt und Form des externen Rechnungswesen folgt bestimmten Gesetzen oder Gesetzmäßigkeiten, z.B.
Grundsätzlich sollte − und vor dem Gesetz muß − internes Rechungswesen (Buchhaltung) und externes Rechnungswesen unbedingt übereinstimmen !
Siehe auch Bilanz, Grenzkostenrechnung oder Buchführung
Rechtsfähigkeit:
Rechtsfähigkeit
bezeichnet die Eigenschaft eines Menschen oder einer Institution, Träger und
Inhaber von (aktiven wie passiven) Rechten zu sein.
Rechtsfähig ist jeder Mensch von Geburt an bis zu seinem Tod, unabhängig von
Rasse, Geschlecht, Alter oder sonstigen persönlichen Merkmalen. Auch körperliche
oder geistige Erkrankungen beeinträchtigen die Rechtsfähigkeit nicht.
Rechtsfähig sind auch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts
[Monarch(ie), Republik, Länder, Regionen, Provizen, Gemeinden] und die des Privatrechts, also Aktiengesellschaften, GmbH's, Genossenschaften, eingetragene Vereine. Nicht
rechtsfähig sind Einzelfirmen und der nicht rechtsfähige Verein. Hier ist nur
der Einzelkaufmann selbst rechtsfähig. Nicht rechtsfähig beispielsweise sind
auch BGB-Gesellschaften oder eine Stille Gesellschaft. Rechtsfähig sind hier
jeweils nur die Gesellschafter, entweder einzeln oder in Gesamtheit.
Siehe auch Geschäftsfähigkeit
Rechtsform:
Übersicht über die aktuelle Rechtsformen in Deutschland:
Rechtsform |
Einzel-
unternehmer |
GbR |
OHG |
Partnerschaft |
KG |
GmbH |
1 Mann
GmbH |
GmbH & Co.KG |
Stille
Gesellschaft |
Genossen-
schaft |
Kleine AG |
Kein Mindestkapital |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
ja |
nein |
Haftungs-beschränkung |
nein |
nein |
nein |
möglich |
L T. |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
Breiter Entscheidungsspielraum |
ja |
ja |
ja |
ja |
ja |
nein |
ja |
ja |
nein |
nein |
ja |
Wenige Formalitäten |
ja |
ja |
nein |
ja |
nein |
nein |
nein |
nein |
ja |
nein |
nein |
Eintrag ins Handelsregister |
nein ** |
nein |
ja |
Partnerschafts
- Register |
ja |
ja |
ja |
ja |
nein |
Genossenschafts
- Register |
ja |
Gründungskosten in € (ungefähre Angaben *) |
500-800 |
35 |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
2.500 |
2.000 |
3.000 - 3.500 |
k. A. |
k.A. |
3.000 |
* Notars-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten (regional verschieden).
** Ja, wenn Gründer ein (Voll)Kaufmann ist.
Recycling:
Unter Recycling ist die
Wiederverwertung von gebrauchten Materialien zu verstehen. Recycling ist deshalb
eine Methode, Rohstoffe zu schonen und zu sparen. Recyclingverfahren werden
heute in nahezu allen industriellen Bereichen entwickelt. Klassische
Recyclingverfahren sind z. B. die Papierherstellung aus Altpapier oder
Klärschlämme als Brennstoffe zu verarbeiten. Durch Recyclingmaßnahmen können
Einsparungen im Rohstoff- und Energiebereich erreicht werden.
Reederei:
Reederei ist ein
Gesellschaftsunternehmen, das sich gewerbsmäßig der Personen- u. Güterschiffahrt
widmet. Die Eigentümer (Reeder) haben ein nach Bruchteilen berechnetes
Miteigentum an den Schiffen der Reederei.
Reengineering:
Die radikale Überprüfung
und Neugestaltung von Geschäftsprozessen bezeichnet man als Reengineering und stellt die traditionelle Arbeitsteilung nach
Funktionsbereichen in Frage, weil diese schwere Nachteile aufweist, z.B.
- Abteilungsegoismus,
- starre Hierarchien,
- mangelnde Kundenorientierung
Dagegen ist es das Ziel von Reengineering: übergreifendes Prozeßdenken zu fördern und
alle Prozesse ineinander zu verflechten.
Um Reengineering im Unternehmen als Prozeß zu installieren, müssen klare Ziele definiert werden, z.B.
- Verbesserung der Qualität,
- Kostenminimierung,
- schnellere Produktion
Entsprechend dieser Ziele werden die bisherigen Organisationsformen überprüft, z.B.
- Reibungsverluste an den Schnittstellen der Abteilungen,
- Fehlerquellen durch Kompetenzstreitigkeiten,
- Unüberschaubarkeit von Prozessen
Es hat sich die Bestellung eines Reengineering-Beauftragten ("Prozeßeigner") bewährt, der
entsprechend der Zielvorgabe einen Prozeß von Anfang bis Ende hin überprüft und
die jeweils nötigen Veränderungen koordiniert. Dabei ist die klassische
Fragestellung des Reengineering:
Wie würde dieser Prozeß aussehen, wenn wir heute das Unternehmen gründen würden?
Mit dieser Fragestellung lassen sich Fehlerquellen finden, die sich im Laufe der Zeit sowohl in der Organisation als
auch in der Fertigung eingeschlichen haben. Siehe auch Qualitätsmanagement
Regelungsabrede:
Regelungsabreden sind
eine schwächere Form der Abmachungen mit dem Betriebsrat. Sie gelten nicht
unmittelbar für die Arbeitsverhältnisse. Sie können nur vertragliche
Verpflichtungen gegenüber dem Betriebsrat begründen. Daher eignen sich
Regelungsabreden in erster Linie für Absprachen mit dem Betriebsrat über dessen
Rechte und Pflichten. Siehe auch Betriebsrat oder Betriebsvereinbarungen
Reihengeschäft:
Reihengeschäft - auch
innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft genannt - ist ein umsatzsteuerlicher
Begriff und bezeichnet die Tatsache, daß mehrere Unternehmer über ein und
denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abgeschlossen haben. Die Geschäfte werden
dadurch erfüllt, daß der erste Unternehmer dem Unternehmer, der als letztes in
der Reihe steht, den Gegenstand des Geschäfts unmittelbar übergibt (also ohne
Umweg über die anderen Beteiligten).
Da die Lieferung und Leistung des
ersten Unternehmers an den letzten Abnehmer bis zum 31.12.1996 in Deutschland gleichzeitig als
Lieferung und Leistung jedes einzelnen Unternehmers in der Reihe galt, konnte
mit dieser Konstruktion, wenn einige ausländische Unternehmer in die Reihe
eingestellt werden, interessante (Umsatz-)Steuerspareffekte erzielt werden. Seit
dem 1.1.1997 jedoch wurde das Reihengeschäft namentlich im
innergemeinschaftlichen Verkehr neu geregelt. Wesentlichste Änderung, die auch
die Steuervorteile begrenzt, ist, daß die Lieferung und Leistung des ersten
Unternehmers an den letzten Abnehmer ab dem 1.1.1997 nicht mehr gleichzeitig als
Lieferung und Leistung jedes einzelnen Unternehmers in der Reihe gilt.
Reingewinn:
Der Reingewinn ist der positive
Überschuß von Rohertrag und Aufwand. Er entsteht, wenn die Erträge größer sind
als die Aufwendungen. Der Reingewinn verstärkt das Eigenkapital. Im Gegensatz zum Rohertrag ist der Reingewinn die Kennzahl nach Abzug sämtlicher Aufwendungen incl. Steuern und Abgaben.
Siehe auch Betriebsergebnis
Reisender:
Der Reisende (Handlungsreisende)
ist kaufmännischer Angestellter an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Er ist
ausserhalb des Betriebes im Namen und für Rechnung des Unternehmens (in fremden
Namen und für fremde Rechnung) tätig und hat vor allem folgende Aufgaben:
- Vermittlung (Reisender mit Vermittlungsvollmacht) und
- Abschluß (Reisender mit Abschlußvollmacht) von Geschäften
- Betreuung und Beurteilung von Kunden
- Annahme von Zahlungen mit ausdrücklicher Vollmacht (Inkasso Vollmacht)
- Beobachtung des Marktes und der Konkurenz
Siehe auch Handlungsvollmacht oder Vollmacht.
Remittent:
Ein Remittent ist der
Zahlungsempfänger eines Wechsels. Zu den gesetzlichen Auflagen eines Wechsels
gehört der Name des Remittenten als Bestandteil auf dem Wechsel.
Rentabilität:
Rentabilität ist ein Maßstab dafür, wieviel Gewinn (ausgedrückt in Prozent) eine
getätigte Investition innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abwirft. Man erhält
so eine Kennzahl für die durchschnittliche Verzinsung des durch eine Investition
(= Geld in Sachwerten anlege) gebundenen Kapitals (ohne Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen).
Rentabiliät kann verschiedene Bezugsgrößen haben, z.B. Umsatz, Eigenkapital, Mitarbeiterzahl, ...
Wenn ein Unternehmer investiert, mindert er dadurch seine Liquidität, da die
Zahlungsmittel als solche nicht mehr verfügbar, sondern gebunden sind.
Andererseits erwirtschaften die Investitionen ihrerseits ebenfalls wieder Geld,
das dem Unternehmen nicht zufließen würde, wenn es nicht investiert hätte.
Im Normalfall also geht die Minderung der Liquidität mit einer Erhöhung der
Rentabilität einher und umgekehrt. Der Unternehmer muß dafür sorgen, daß die
Kennzahlen zur Liquidität und zur Rentabilität ausgewogen bleiben.
Beispiel:Mitarbeiterentabilität = Gewinn : durchschnittliche Beschäftigtenzahl
Die Mitarbeiterrentabilität zeigt den Gewinn im Verhältnis zu den beschäftigen Mitarbeitern auf.
Rentenversicherung: noch nichts
Reparatur-Controlling:
Reparatur-Controlling
wird das Controlling-System genannt, mit dem die Kostenentwicklung in diesem
Bereich gesteuert wird. Regelmäßig und gezielt werden
- Ist-Werte mit
- Plan-Werten verglichen,
- Ursachen möglicher Abweichungen analysiert und
- daraus Gegenmaßnahmen entwickelt.
Reparaturen bei Gebäuden, Maschinen,
technischen und sonstigen Anlagen sind nur schwer planbar, dafür durchaus
kostenintensiv. Deshalb sollten hier die weitaus besser planbaren und
Reparaturen vermeidbaren Instandhaltungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. Wer
hier Kosten sparen möchte, sollte mit Hilfe des Controlling
- die Möglichkeiten von Leasing prüfen,
- Wartungen regelmäßig durchführen,
- Instandhaltungsmaßnahmen planen und
- bei kritischen Gütern rechtzeitige Ersatzinvestitionen durchführen,
und zwar auch dann schon, wenn das Alt-Gut noch funktionsfähig ist.
Restwertabschreibung:
Die
Restwertabschreibung ist eine Form der degressiven Abschreibung. Jedes Jahr wird
ein gewisser gleichbleibender Prozentsatz des jeweils verbleibenden Restwertes
abgeschrieben. Die Abschreibungssumme verringert sich dadurch prozentual.
Beispiel: Autoabschreibung
Jährliche Abschreibungsquote: 20%
1. Jahr: 20% von 30.000 € = 6.000 €, Restwert 24.000 €
2. Jahr: 20% von 24.000 € = 4.800 €, Restwert 19.200 € usw.
Siehe auch Abschreibung oder Lineare Abschreibung
Revision:
Eine Revision überprüft
- nachträglich die Ergebnisse betrieblichen Handelns (Fiazamt).
- die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeugs (Motoriesierungsamt)
Die Revision kann dabei sowohl den gesamten Betrieb als auch Teilbereiche erfassen. Als Kontrollinstrument ist sie
besonders wirksam, wenn betriebsfremde Personen eine Revision vornehmen.
Um
von Zeit zu Zeit oder in regelmäßigen Intervallen bestimmte betriebliche
Bereiche zu überprüfen, deckt die Revision Fehler oder Schwächen auf.
Insbesondere sind Revisionen im Finanz- und Rechnungswesen üblich. Aber auch die
Kontrolle von anderen Bereichen, wie z.B. Arbeitsschutz, ordnungsgemäße Buchführung oder Mitarbeiterkontrollen sind Gegenstand einer Revision.
Rezession:
Die vierte Phase des Konjunkturzyklus. Die Rezession ist gekennzeichnet durch:
- sinkenden Beschäftigungsgrad,
- stagnierendes oder sinkendes Bruttosozialprodukt,
- stagnierende oder sinkende Einkommen,
- fallende Zinsen,
- fallende Inflationsrate(n) und
- niedrige Unternehmensinvestitionen
Alle diese Kennzeichen können aber von offizieller Seite oder den Massenmedien durchaus verfälscht, schöngeredet oder gar
geleugnet werden. Gleiches gilt auch für die Kennzahlen oder Betreibsergebnisse börsennotierter Unternehmen, insbesondere um Panikverkäfe oder
negatives Image oder Konsumverhalten zu vermeiden.
Risikokapital: Siehe Venture Capital
Risikomanagement/Risk-Management:
Risikomanagement
ist ein Führungsinstrument, das alle Risiken ausschließen will, die die
Unternehmensziele gefährden könnten.
Zunächst müssen Risiken in einzelnen
Unternehmensbereichen identifiziert werden. Im Vordergrund steht dabei die
Frage, welche Informationsdefizite zu Zielabweichungen führen können. Werden
Zielabweichungen aufgedeckt, so müssen sie analysiert werden (Risikoanalyse).
Sodann entwickelt das Risikomanagement Strategien zur Minimierung oder
Beseitigung von Risiken.
Beispiele für Risikomanagement:
- Risiko Abhängigkeit: Verteilung auf mehrere Lieferanten
- Risiko Absatz: Marktforschung (Marktanalyse)
- Risiko Unterbelegung: Aufbau personeller Reserven
Siehe auch Kaizen, Qualitätsmanagement oder Total Quality Management
Rohertrag:
Rohertrag ist der Umsatzerlös vor
Abzug sämtlicher Aufwendungen (z.B. Steuern und Abgaben). Siehe auch Reingewinn
Return on Investment, kurz ROI:
Return on Investment ist eine betriebliche Kennzahl, zur Beurteilung der Rentabilität eines Unternehmes
ROI = Umsatzrentabilität * Kapitalumschlag, wobei
Umsatzrentabilität = Gewinn/Umsatz
Kapitalumschalg = Umsatz/investiertes Kapital
Siehe dazu eine Berechnungstabelle für den Anwender, bzw. auch ein Kennzahlenschema
Rolliersystem:
Ein Rolliersystem ist ein
Instrument der Personaleinsatzplanung. Verlangt ein Betrieb die dauernde
Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Mitarbeitern, so werden die arbeitsfreien
Tage in einem Rolliersystem organisiert. Jeder Mitarbeiter erhält in einem
wechselnden Turnus freie Arbeitstage. Insgesamt wird abgesichert, daß trotzdem
die jeweils erforderliche Besetzungsstärke eingehalten werden kann.
Beispiel eines Rolliersystems
Ein Unternehmen muß in einer Produktionsabteilung mit 80 Mitarbeitern, die die Produkte an 12 Produktionslinien verpackt, ausgeprägte
saisonale Schwankungen bewältigen. Im Durchschnitt müssen die Arbeitsplätze 12,5
Stunden pro Tag besetzt werden, um das benötigte Produktionsvolumen zu erzielen.
Um diese Anforderungen zu bewältigen, werden ein Vollzeit- und ein
Teilzeit-Arbeitszeitmuster miteinander kombiniert. Die tägliche Schichtlänge
beträgt über das ganze Jahr 8,5 Stunden (variabel zwischen 6.30 Uhr und 16.15
Uhr) und ist damit eine Stunde länger als die auf 5 Arbeitstage pro Woche
umgelegte tarifliche Wochenarbeitszeit. Während des Saisonhochs in der zweiten
Jahreshälfte kann von Montag bis Samstag (ohne Zuschläge) gearbeitet werden.
Durch die verlängerte Schichtzeit und die Samstagsarbeit bauen die Mitarbeiter
Plusstunden auf ihrem Zeitkonto als sogenannte Vorholzeit auf. Diese Plusstunden
werden während des Saisontiefs in der ersten Jahreshälfte durch individuelle
oder gemeinsame freie Tage abgebaut. Der Abbau durch individuelle freie Tage
erfolgt mittels eines "5:4-Rolliersystems", bei dem von jeweils 5 Mitarbeiter nur
4 gleichzeitig zur Arbeit eingeteilt sind, die Personalkapazität also planmäßig
auf 80% abgesenkt wird. Jeder Mitarbeiter erhält in dieser Phase einen freien
Tag pro Woche, der vorwärts durch die Woche rolliert. Alle 5 Wochen entsteht
dadurch ein superlanges Wochenende von Donnerstag-Nachmittag bis Dienstag-Früh.
Bei Bedarf können die Mitarbeiter ihre freien Tage auch untereinander tauschen.
Siehe auch Arbeitszeit oder Flexibilisierung der Arbeitszeit
Rücklagen:
Rücklagen sind zusätzliches
Eigenkapital des Unternehmens, die aus dem erwirtschafteten, ganz regulär
versteuerten Gewinn des Unternehmens entstehen.
Bei Unternehmen mit
beweglichen Kapitalkonten (Einzelunternehmen, Personengesellschaft) sind
Rücklagen Bestandteil des Eigenkapitals und werden in der Regel nicht gesondert
ausgewiesen. Bei Unternehmen mit starren Kapitalkonten (Kapitalgesellschaften,
also zumeist GmbH's oder Aktiengesellschaften)
werden die Rücklagen neben dem Stamm- oder Grundkapital gesondert ausgewiesen. Dabei werden die Rücklagen
wiederum getrennt nach gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen. Gesetzliche Rücklagen gibt es nur bei der Aktiengesellschaft.
Das deutsche GmbH-Gesetz dagegen kennt keine gesetzliche Rücklage.
Die Satzung der GmbH aber kann vorsehen, daß freiwillige Rücklagen, z.B. zur Stärkung des Eigenkapitasl gebildet werden. Die freiwilligen Rücklagen sind zu gliedern
- in Kapitalrücklagen und
- in Gewinnrücklagen.
In die Kapitalrücklagen werden die Gesellschafterleistungen eingestellt, die
neben der Stammeinlage erbracht werden. Auch Nach- oder Zuschüsse der Gesellschafter werden in der Kapitalrücklage passiviert.
In den Gewinnrücklagen werden die thesaurierten, also einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinne des
Unternehmens eingestellt. Hierzu zählen
- die Rücklagen, die laut Satzung gebildet werden müssen,
- die Rücklagen, die nach Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung zu bilden sind und
- die Sonderrücklagen.
Häufig treten bezüglich der Rücklagen Verständigungsschwierigkeiten auf, namentlich im Gespräch mit Banken. Denn
manche reden von Rücklagen, wenn sie Stille Reserven meinen. Deshalb werden Rücklagen auch oft offene Rücklagen genannt, was eigentlich überflüssig ist.
Siehe auch unten Rückstellungen oder Steuerbilanz
Rückstellungen:
Rückstellungen sind
zukünftiges Fremdkapital. Durch Rückstellungen werden künftige Risiken
antizipiert.
Rückstellungen sind Bilanzposten der Passivseite, die der Höhe
und/oder der endgültigen Entstehung nach noch ungewisse Ausgaben bilanz- und
erfolgsmäßig erfassen sollen. Rückstellungen mindern in dem Jahr, in dem sie
gebildet werden, den Gewinn. Auch die Zuführungen zu Rückstellungen mindern den
Gewinnausweis. Tritt aber das Ereignis, für das die Rückstellungen gebildet
worden waren, nicht ein, müssen die Rückstellungen wieder aufgelöst werden und
erhöhen dann natürlich den Gewinn des entsprechenden Jahres. Das Handels- und
Steuerrecht nennt eine Vielzahl sehr differenzierter Tatbestände, wann welche
Rückstellungen möglich bzw. unumgänglich sind. Siehe auch Handelsbilanz, Steuerbilanz oder Stille Reserven
Rückzahlungsklausel:
Rückzahlungsklauseln
sind ein vorsorgender Schutz, um finanzielle Risiken bei Vertragsnichterfüllung
auszuschließen oder zu minimieren.
Rückzahlungsklauseln werden vor allem
intern zwischen Unternehmen und Mitarbeitern bei vertraglichen Verpflichtungen
eingebaut. Will z.B. ein Mitarbeiter nach einer kostenintensiven Fortbildung aus
dem Unternehmen ausscheiden, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel
verpflichtet werden, Teile dieser Kosten zu übernehmen.
Beispiel einer Rückzahlungsklausel in einem Fortbildungsvertrag:
Kündigt Herr Mayr nach Abschluß des Fortbildungslehrganges innerhalb von 24 Monaten, oder kündigt
die Firma Elkotec GmbH während dieser Zeit aus einem wichtigen Grund, den Herr Mayr zu vertreten hat, so ist er zur Rückerstattung der
Fortbildungskosten verpflichtet. Dies gilt für die Vergütung während der
Freistellung sowie die Lehrgangskosten. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich
dabei für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildung
um 1/24 des Gesamtbetrags von Vergütung und Fortbildungskosten. Erfolgt eine
Kündigung 24 Monate nach Abschluß der Fortbildung, so entfallen die
Rückzahlungskosten.
Rumpfwirtschaftsjahr:
Als
Rumpfwirtschaftsjahr wird ein Wirtschaftszeitraum bezeichnet, der kürzer als 12
Monate dauert. Ein Wirtschaftsjahr umfaßt in aller Regel zwölf Monate, und zwar
auch dann, wenn es nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Mehr als zwölf
Monate darf ein Wirtschaftsjahr nicht haben, wohl aber in besonderen Fällen
weniger.
Typische Gründe für ein Rumpfwirtschaftjahr sind z. B.
- die Eröffnung eines Betriebs,
- der Kauf eines Betriebs,
- der Verkauf eines Betriebs,
- die Betriebsaufgabe oder
- der Wechsel des Wirtschaftjahrs vom Kalenderjahr zu einem abweichenden Wirtschaftjahr
- oder umgekehrt.
Ein Rumpfwirtschaftjahr ergibt
sich auch, wenn z.B. ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich an
Familienangehörige übergeht. Für ein Rumpfwirtschaftsjahr muß der Gewinn
gesondert ermittelt werden. Damit darf beispielsweise die Abschreibung, die auf
ein ganzes Wirtschaftjahr entfallen würde, nur zeitanteilig angesetzt werden.
Bei der Abschreibungshöhe gibt es steuerliche Vereinfachungsregeln.
Rüstzeit: siehe Arbeitszeitermittlung
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