Industrie- u. Handelskammer (IHK):
ist eine regionale Interessenorganisation der gewerblichen Wirtschaft mit
Zwangsmitgliedschaft in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentl. Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Vertretung gegenüber Regierung, Behörden, Ausland;
- Beratung der Mitglieder in wirtschaftl. Fragen;
- Gutachten bei Vergleichsverfahren;
- Schiedsgericht;
IKR: Abkürzung für Industriekontenrahmen
Illiquidität: Gegensatz zu Liquidität
Imparitätsprinzip:
Das
Imparitätsprinzip ist ein handelsrechtlicher Bilanzierungsgrundsatz und "Ausfluß"
des Vorsichtsprinzips.
Nach dem Imparitätsprinzip werden zukünftige Verluste
anders behandelt als zukünftige Gewinne. Drohende Verluste müssen bilanziell
erfaßt werden (Verlust-Antizipation), zukünftige Gewinne dagegen dürfen nicht
erfaßt werden. Mittel zur Verlust-Antizipation sind beispielsweise
Abschreibungen oder Wertberichtigungen bei Forderungen und vor allem die
Rückstellungsbildung. Siehe auch Abschreibung, Realisationsprinzip, Teilwert oder Vorsichtsprinzip
Import:
Import ist die Beschaffung von Gütern
oder Kapital aus dem Ausland. Der Begriff wird im EG-Binnenmarkt nur noch bei
der Beschaffung aus Drittländern verwendet. Siehe auch Einfuhrgenehmigung
Inbound:
Inbound ist ein Begriff des Telefonmarketing, der die Organisierung für die Beantwortung von Kundenanfragen
beschreibt (Gegenstück ist Outbound).
Um Inbound-Vorgänge handelt es sich,
wenn Kunden aus unterschiedlichsten Motiven das Unternehmen anrufen (z.B. um
Produktinformationen zu erhalten, sich zu beschweren, zu bestellen oder
Lieferungen nachzufragen). In der Regel ist das Inbound-Geschäft eine
Servicezentrale, kombiniert mit der Annahme und Abwicklung von fest umrissenen
Abläufen bzw. Informationen. Der Inbound-Mitarbeiter nimmt Aufträge entgegen und
informiert umfassend über die Produkte des Unternehmens. Siehe auch Call center
Incentive (ital. incentivo):
Ein Incentive ist eine Belohnung des Unternehmens für Kunden oder Mitarbeiter.
Incentives können Geschenke
sein, aber auch bezahlte Reisen werden zunehmend als Incentive angeboten. Bei
einem Mitarbeiter gehört das Incentive zum lohnsteuerpflichtigen Entgelt, bei
einem Kunden, der ebenfalls Unternehmer ist, zu den Betriebseinnahmen. Die
Kosten, die ein Unternehmen durch die Gewährung von Incentives hat, sind Betriebsausgaben.
Siehe auch Eventmarketing oder Werbung
Incoterms:
Im internationalen Handelsverkehr
festgelegte Lieferbedingungen. Herrausgegben von der Internationalen
Handelskammer in Paris. Siehe dazu aus einem Transport-Informations-Service die Inhalte der Incoterms
Indexierung:
Die Indexierung ist die
Anpassung einer Geldschuld an die Kostenentwicklung. Sie wird vor allem bei
Mietverträgen als Klausel in die Verträge aufgenommen (sogenannte Indexklausel).
Die Indexierung des Mietzinses ist keine zwingende Regel, sondern
Verhandlungssache. Einer Indexierung sei grundsätzlich nur bei Verträgen zuzustimmen, die
eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben; u.U. müssen sie von der zuständigen
Landeszentralbank genehmigt werden. Ab einem im Mietvertrag zu fixierenden
Zeitpunkt unterliegt die Höhe der monatlich zu zahlenden Miete einer Gleitung".
Entweder werden Zeitpunkt und Höhe der Veränderung mit Datum und fixen Werten
(€-Betrag oder %) benannt oder Klauseln vergleichbaren Inhalts formuliert und
vereinbart, die der tatsächlichen Kostenentwicklung am ehesten gerecht werden: z.B. die Kostenentwicklung von
"maßgeblichen Waren":
- Preis von Nahrungsmitteln
- Preis eines Ei
- Milchpreis
- Brotpreis
- Butterpreis
- Saatgut ...
- Preis von Haustieren
- Preis einer Henne
- Preis einer Sau
- Preis einer Kuh ...
- Preis für Stoffe und Materialien
- Preis für Wolle, Garn
- Preis für 1m2 Leinen, Leder, Stoffe ...
- Preis für Kleider, Schuhe ...
- Holzpreis, Papierpreis, Werkzeuge und Utensilien aus Holz
- Preis für Eisen, Werkzeuge und Utensilien aus Metallen und ihren Legierungen
- Goldpreis, Edelmetalle ...
- Grundstückpreise
Im Allgemeinen soll man sich zu einer Absicherung gegen Änderung von Be-Wertungen und Gelt(d)ungen (Inflation, Deflation) immer auf GRUND-WERTE menschlichen Lebens beziehen.
Siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Neue Theorie des Geldes.
Indossament:
Schriftliche übertragungserklärung auf der Rückseite von Orderpapieren (z. B. bei einem Wechsel oder Scheck).
Industriekontenrahmen (IKR):
Der Industriekontenrahmen faßt die Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung als zwei
selbständige, voneinander unabhängige Rechnungskreise auf und organisiert sie
auch so:
Rechnungskreis I ist für die Finanzbuchhaltung und
Rechnungskreis II ist für die Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Trennung in selbständige Rechnungskreise wird erreicht, indem die immer notwendige Abgrenzung von Mengen und Werten
aus der Finanzbuchhaltung herausgehalten und dem Rechnungskreis II zugewiesen
wird. Dadurch verfügt die Finanzbuchhaltung über einen Kontierungsraum, der
ausschließlich für ihre Belange genutzt werden kann. Der IKR gestattet einen Jahresabschluß nach handelsrechtlichen Vorschriften, ohne daß Positionen
umgewertet, umadressiert oder umgebucht werden müssen. Der IKR ist nach dem
Zehnersystem aufgebaut. Er gliedert sich in 10 Kontenklassen, gekennzeichnet
durch die einstelligen Ziffern 0 bis 9 DATEV-Kontenrahmen
Inflation (lat. in etwas hineinblasen)
Inflation (Geld-Aufblähung) ist eine überversorgung der Wirtschaft mit Geld (allgemeiner: Werte- und Geltungsverluste, bzw. Entwertung oder Wertewandel,
dem generell alle materiellen Güter unterworfen sind). Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage
nach Gütern übersteigt das gesamtwirtschaftliche Angebot.
Ursachen einer überzogenen Inflation
− außer der allgemeine Zeit- und Wertewandel − können sein:
- überhöhte private oder staatliche Nachfrage nach Gütern,
- übermäßige Geldschöpfung des Bankensystems,
- allgemeine Preissteigerung
- anhaltende Zahlungsbilanzüberschüsse (Importierte Inflation).
Informationsanspruch:
In einem
Unternehmen haben die aktuellen Gesellschafter, deren gesetzlichen Vertreter,
der Insolvenzverwalter und der Testamentsvollstrecker jederzeit einen Anspruch
auf Informationen. Ausgeschiedene Gesellschafter haben keinen
Informationsanspruch mehr.
Zum Informationsanspruch gehört die Einsicht in
Bücher und Geschäftsunterlagen des Unternehmens sowie deren Erklärung durch den
Geschäftsführer. Der Geschäftsführer muß dem Gesellschafter Rede und Antwort
stehen bei allen Angelegenheiten der Geschäftsführung:
- über alle abgeschlossenen oder geplanten Verträge
- über die Gewinnsituation z.B. auch über die Zukunftsplanung
- über Gehälter
- über Tantiemen
- über Pensionszusagen
- Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die in
Bedeutung und Auswirkungen objektiv auch für die Muttergesellschaft wichtig sind
- über Gutachten von Wirtschaftsprüfern
- über Gutachten von Unternehmensberatern
Siehe auch Gesellschafter/Auskunftsrechte
Innengesellschaft:
Als
Innengesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, die nicht nach außen als
Gesellschaft in Erscheinung tritt. Die Gesellschafter z.B. einer GbR handeln nur
als Sonderform untereinander, treten aber nicht als gesellschaftliche Gesamtheit
nach außen.
Vor allem spricht man von einer Innengesellschaft bei der
Stillen Beteiligung. Eine natürliche oder juristische Person beteiligt sich an
einer Gesellschaft mit einer Einlage, ohne daß dies nach außen bekannt wird und
ohne daß der stille Gesellschafter als solcher auftritt. Siehe auch Stille Gesellschaft
Innenverhältnis:
Die Gesamtheit der
Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern ist das sogenannte
Innenverhältnis. Dazu gehören die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen über
Stimmrechte, Gewinnbeteiligungen oder besondere Pflichten und Rechte (z.B. Wettbewerbsverbote). Das Außenverhältnis ist dagegen die Gesamtheit aller
Rechtshandlungen der Gesellschaft zu Dritten.
Insassen-Unfallversicherung:
Die
Insassen-Unfallversicherung ist ein Teil der Auto-Haftpflichtversicherung. Denn
grundsätzlich erstreckt sich die Auto-Haftpflichtversicherung auch auf die
Insassen. Da der Fahrer nicht für alle Schadenereignisse haftet und u.U. auch
kein zahlungsfähiger oder versicherter Gegner vorhanden ist, können Insassen
nicht bei jedem Umfall mit einer Entschädigung rechnen und müssen ggf. ihren
Schaden selbst tragen.
Eine Insassen-Unfallversicherung ist eine freiwillige
Zusatzleistung. Im allgemeinen ist es für Unternehmen mit einem Fuhrpark
sinnvoller, eine Gruppenunfallversicherung mit Gästeklausel abzuschließen, da
nicht alle Unfälle durch Autos verursacht werden. Siehe auch Haftpflichtversicherung
Insolvenz/Insolvenzordnung:
Neben den beiden Hauptgründen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, bei deren
Vorliegen innerhalb eines gewissen Zeitrahmens ein Insolvenzverfahren (früher: Konkurs)
beantragt werden muß, gibt es in manche Staaten heute auch einen dritten Grund für einen
Insolvenzantrag, die drohende Zahlungsunfähigkeit.
Einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann kein Dritter stellen. Jeder
Geschäftsführer ist verpflichtet, die GmbH unternehmerisch zu leiten. Dazu
gehört es ganz besonders, daß er die wirtschaftliche Situation plant und
überwacht. Er muß Krisen vorhersehen, indem er geeignete Kontrollmechanismen,
z.B. Kennzahlen- oder Controlling-Systeme einführt. Und selbstverständlich muß
er erkannten oder erkennbaren Krisen gegensteuern. Dazu ist er nach der neueren
Richtlinien sogar verpflichtet, er muß:
- ein Sanierungskonzept aufstellen,
- die wirtschaftlichen überlebenschancen der GmbH prüfen,
- und die Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Verstößt ein Geschäftsführer gegen diese Pflicht, macht er sich der
GmbH gegenüber schadenersatzpflichtig. Zum Sanierungsplan kann es gehören, daß
entweder Nachschüsse oder Kapitalerhöhungen beschlossen werden. Oder daß ein
Rangrücktritt auf bestehende Gesellschafter-Forderungen beschlossen wird. Oder
daß sogenannte Patronatserklärungen abgegeben werden. Siehe auch Saldo oder Zwangsvollstreckung
Insolvenzverfahren:
Der Begriff Insolvenzverfahren bezeichnet das formale, gerichtliche Verfahren, das zur
Abwicklung einer Insolvenz eingeleitet und durchgeführt wird. Zuständig für die
Durchführung des Insolvenzverfahrens sind die Amtsgerichte, wobei es jeweils
darauf ankommt, wo der betroffene Schuldner seinen Hauptsitz, d. h. den
Mittelpunkt seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, oder seinen
Wohnsitz hat.
Instanz:
Instanz ist eine Stelle mit Leitungs und Führungsaufgaben, d.h. der Instanz sind weitere Stellen
unterstellt.
Interaktive Dienste:
Zu diesen Einrichtungen zählen das Telefon, Mail-Box, Dienste über das Internet oder breitbandige
Vernetzungen wie z.B. Über (das) Kabel(fernsehen) oder ADSL. Mit diesen interaktiven Diensten können Geschäfte wie
Home-shopping oder Home-Banking abgewickelt werden.
Interaktive Dienste
werden zunehmend im Verkaufsmarketing angewandt. Sie haben den Vorteil einer
direkten Kommunikation mit dem Kunden, sind schnell und unkompliziert. Siehe auch Elektronischer Zahlungsverkehr, E-Mail, Home-Banking oder Internet
Interims-Management:
Interims-Management
bezeichnet den Einsatz externer Führungskräfte als Zwischenlösung für einen
begrenzten Zeitraum.
Unternehmen, die ein zeitlich klar umrissenes Management-problem nicht mit eigenen Mitarbeitern lösen können, holen für 3 bis
24 Monate Interims-Manager ins Haus, um diese im Krisenfall, bei:
- der Gründung von Tochtergesellschaften,
- beim Eigentümerwechsel,
- in Phasen starken Wachstums oder
- bei erheblichen Umstrukturierungen
zu Rate zu ziehen. Siehe auch Management Audit oder Outsourcing
Internet:
Internet ist ein loser,
weltumgreifender Verbund von Computernetzen.
Internet kann zur eigenen
Information dienen, kann aber für ein Unternehmen auch zur Präsentation der
eigenen Produkte (Werbung) und/oder Kundeninformation genutzt werden. Weiterhin
wird Internet via E-Mail zur (schnellen) Kommunikation und Datenübertragung genutzt.
Siehe Browser, E-Mail, Homepage, Modem, Netiquette, Networking, Newsgroups oder Provider
Intranet:
Intranet ist ein Informationszugriff
auf unternehmenseigene Netze auf der Basis des Internet. Intranet bedient sich
zur Informationsdarstellung ebenfalls der für das Internet verwendeten
Browsersoftware (aktuelle Browser sind Mozilla-Firefox [Nachfolger von Netscape],
der Internet-Explorer von Microsoft oder Opera). Es können Schnittstellen zur Kommunikation und
Publikation nach draußen geschaffen werden.
Intranet kann besondere
Leistungen dort erbringen, wo es darum geht, auf Informationen zentral zugreifen
zu können. Gut strukturierte und einfach aufzufindende Informationen machen den
Arbeitsfluß im Unternehmen effektiver. Das Unternehmen braucht zum Betrieb eines
Intranet ein hausinternes Netzwerk, Browsersoftware und einen Aufwand für Aufbau
und Aktualisierung im eigenen Hause. Mit dem unternehmensinternen Intranet
können hausinterne E-Mails zwischen den Computern ausgetauscht werden. Die
Möglichkeiten sind ebenso vielfältig wie im Internet. Siehe Networking oder Newsgroups
Intrastat/Intrahandelsstatistik:
Die
Intrahandelsstatistik stellt ein sogenanntes permanentes statistisches
Erhebungssystem (Intrastat) dar, mit dem Erhebungen im Warenverkehr erfolgen.
Grundsätzlich sind alle aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen
Mitgliedsstaat der EU beförderten Gemeinschaftswaren, monatlich zusammenzufassen
und auf neu geschaffenen Erhebungsvordrucken zu melden. Allerdings sind die
Auskunftspflichtigen nur dann zur statistischen Meldung verpflichtet, wenn der
Wert ihrer im Intrahandel getätigten jährlichen Lieferungen und Bezüge jeweils
für sich betrachtet (galt im Jahr 2000) 100.000 € nicht überschreitet. Maßgeblich sind die Werte
des Vorjahrs. Liegen die Vorjahreswerte unter diesen Schwellen, sind Meldungen
im laufenden Kalenderjahr erst ab dem Zeitpunkt der überschreitung der Schwellen
anzugeben. Siehe auch Ursprungszeugnis
Inventar:
Inventar ist das Ergebnis, also die
Niederschrift einer Inventur.
Das Inventar muß die überprüfung der Mengen
und der angesetzten Werte ermöglichen. Jeder Posten eines Inventars muß folgende
Angaben enthalten:
- die Menge (Maß, Zahl, Gewicht);
- die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer)
- den Wert der Maßeinheit.
Das Inventar wird in drei Teile gegliedert:
A) Vermögensteile:
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
B) Schulden:
- Kurzfristige Schulden
- Langfristige Schulden
C) Reinvermögen (= Eigenkapital).
Das Inventar muß den Nachweis ermöglichen, daß die Bestände vollständig aufgenommen worden sind. Dazu
ist zu veranlassen, daß die Inventur räumlich getrennt vorgenommen wird und das
Bestandsverzeichnis entsprechend gegliedert wird (Verkaufsräume, Lager,
Werkstatt, Schaufenster, Vertreterkollektionen). Wenn die Reinschriften der
Bestandsaufnahme angefertigt werden, sollten (dennoch) die
Originalaufzeichnungen mit aufbewahrt werden. Sie könnten im Falle eines Falles
als Beweismittel dienen. Sowohl die Handelsbilanz als auch die Steuerbilanz
beruhen im wesentlichen auf der Inventur und dem Inventar. Siehe Handelsbilanz, Permanente Inventur, Steuerbilanz, Stichtagsinventur oder Verlegte Inventur
Inventur:
Jeder bilanzierende Kaufmann ist
gesetzlich verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zu jedem
Bilanzstichtag sein gesamtes Betriebsvermögen aufzuzeichnen.
Er muß also
seine Grundstücke, seine Forderungen, seine Schulden, sein Bargeld sowie seine
sonstigen Vermögensgegenstände genau aufzeichnen und jedem einzelnen einen
zutreffenden Wert beimessen. Dieses Aufzeichnen wird Inventur genannt. Inventur
ist eine körperliche Bestandsaufnahme. Die Bewertung muß einwandfrei nachprüfbar
sein. Das erfordert zunächst eine genaue Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe,
Maße). Falls erforderlich, sind Hinweise auf die Einkaufsrechnungen, die
Lieferanten oder die Kalkulationsunterlagen anzubringen, soweit dies aus der
Artikelbezeichnung bzw. der Artikelnummer nicht ohne weiteres ersichtlich ist.
Abwertungen (von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abweichende
Bewertungen) müssen sowohl dem Grund als auch der betragsmäßigen Höhe nach
erkennbar und nachprüfbar sein. In diesem Zusammenhang gibt es
Inventurvereinfachungen durch Festbewertung oder durch Gruppenbewertung.
Inventurarten Die Inventur kann - sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht
- die körperliche Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens auf drei Arten
durchführen, und zwar durch
- eine Stichtagsinventur oder
- eine permanente Inventur oder
- eine verlegte Inventur.
Siehe auch Festbewertung, Gruppenbewertung, Handelsbilanz, Inventar oder Steuerbilanz
Investition:
- Aus Sicht des Unternehmers: die Verwendung von Kapital. Investiton ist eine Zahlungsreihe, die mit einer
Auszahlung beginnt, auf die eine oder mehrere Einzahlungen folgen. Finanzierung
und Investion stehen im engen Zusammenhang. Finanzierung (Mittelherkunft) macht
nur einen Sinn, wenn diese zu einer vernüftigen (wirtschaftlichen) Verwendung
(Investion) einhergeht.
- Aus Sicht der Volkswirtschaft: Zugang von Anlagen und Bauwerken (Anlageinvestion), sowie an Lagerbeständen (Vorratsinvestion) im Unternehmnssektor (=Bruttoinvestion).
Die Nettoinvestion ergibt sich, wenn man von der Bruttoinvestion die Ersatz/Reinvestion subtrahiert: also
Nettoinvestion = Bruttoinvestion − Reinvestion
Istkostenrechnung:
Ist-Kosten sind nur die in der abgelaufenen Zeitperiode tatsächlich angefallenen Kosten.
Bei der Istkostenrechnung sollen die tatsächlich angefallenen Mengen und Werte erfaßt
werden. Sie erfaßt die Kosten, die in einer Rechnungsperiode effektiv angefallen
sind und rechnet sie den Leistungen zu, die in derselben Periode erstellt
wurden.
Die Istkostenrechnung ist die klassische Kostenrechnung im
nachhinein. Es ist das wesentliche Ziel der Istkostenrechnung, Rechenschaft zu
geben und zu dokumentieren, welche Kosten entstanden sind. Bei diesem System
kann weder eine Kostenüber- noch eine Kostenunterdeckung entstehen. Den Kostenträgern werden alle Kosten in ihrer ursprünglichen Höhe zugeordnet.
Diese Istkosten bilden die Grundlage für die Rechnungslegung die Erfolgsermittlung die
Kalkulation von Selbstkosten die Nachkalkulation und die Preisfindung.
Nachteil der Istkostenrechnung: Sie ist eine reine Vergangenheitsrechnung. Sie erfaßt nur
die Kosten, die bereits angefallen sind und stellt sie - ohne jegliche Wertung -
dar. Die Istkostenrechnung enthält die Kosten, die regelmäßig und zwangsläufig
entstanden sind, ebenso wie die Kosten, die durch zufällige Schwankungen
entstanden sind. Siehe auch Controlling, Gewinnermittlung oder Normalkostenrechnung und Plankostenrechnung
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