Facility Management:
Unter Facility
Management wird die intensive Nutzung von Anlagevermögen verstanden. Besonders
im Blickpunkt sind - wegen ihrer hohen Kosten - Gebäude, die dem Unternehmen
gehören.
Durch verschiedene Nutzungsansätze soll das betriebsnotwendige
Kapital gesenkt werden. So kann Facility Management beispielsweise heißen, daß
ein dem Unternehmen gehörendes Gebäude an fremde Firmen vermietet wird und
umgekehrt das Unternehmen sich neue Räume anmietet. Auch das
Sale-and-lease-back-Verfahren, z.B. durch Gründung einer eigenen Gesellschaft,
an die bestimmte Vermögensgegenstände (Grundstücke, Fuhrpark) verkauft werden,
um sie dann für das Unternehmen zurück zu leasen, gehört (im weiteren Sinne) zum
Facility Management. Siehe auch Anlagevermögen
Factoring:
Factoring bedeutet, daß ein
Unternehmen seine Forderungen an ein anderes Unternehmen verkauft, das dann die
ausstehenden Rechnungen bei Fälligkeit auf eigene Rechnung eintreibt.
Wer
Factoring als Alternative zur Finanzierung mit Fremdkapital ansieht, sollte in
seinem Unternehmen die folgenden Punkte bezüglich der Wirkung des Factoring
überprüfen:
- Auswirkungen auf die Personalkosten (Mahn-Abteilung)
- Verzicht auf Lieferantenskonto
- Spareffekte bei den Sachkosten
- Spareffekte bei den Buchungskosten
- Wirkung auf die Investitionen
- Zinsbelastung
- Spareffekte durch Wegfall der Kunden-Bonitätsprüfung
- Wegfall der Forderungsausfallversicherung
- Spareffekte durch verringertes Mahn- und Inkassowesen
- Spareffekte durch geringere Rechtsanwaltsgebühren
- Wirkung auf Gewerbesteuer
- Skontoaufwand
- Fremdfinanzierung
Siehe auch Forderungsabtretung
Fahrtenbuch:
Ein Fahrtenbuch ist ein Buch,
in der Daten zu jeder einzelnen Fahrt mit einem bestimmten Fahrzeug festgehalten
werden. Es gibt auch elektronische Fahrtenbücher.
Fahrtenbücher werden in
vielen Firmen freiwillig geführt, namentlich bei sogenannten Springerfahrzeugen,
die von vielen unterschiedlichen Fahrern benutzt werden. Welche Angaben hier im
Fahrtenbuch zu machen sind, ist eine rein innerbetriebliche Angelegenheit.
Eine mögliche Auflistung der Eintragungen im Fahrtenbuch wäre:
- Name des Fahrers
- Ziel der Fahrt
- Uhrzeit zu Beginn der Fahrt
- Uhrzeit am Ende der Fahrt
- Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt
- gefahrene Kilometer
Zusätzlich ist es sinnvoll, in einem Fahrtenbuch immer zu vermerken:
- Fahrzeughalter
- Art des Fahrzeugs
- Hersteller/Händler
- Kraftstoffsorte
- Reifensorte
- Technische Angaben zum Fahrzeug
- Benachrichtigung bei Unfällen
- Meldezettel zu Fahrtbemerkungen (ungewöhnliches Verhaltes des Fahrzeugs, u.ä.)
- Wartungsdaten (Kraftstoff, Öl, Kundendienst)
- Autoradio-Kontrollnummer
Fakturierung:
Fakturierung ist der
buchungstechnische Begriff für Rechnungsstellung. Wird eine Leistung erbracht
(Ware oder Dienstleistung), wird anschließend dem Kunden eine Rechnung gestellt.
Diese Rechnungen dienen sowohl dem Aussteller wie auch dem Empfänger in aller
Regel als Grundlage aller steuerlichen und betriebswirtschaftlichen
Berechnungen. Deshalb unterliegt die Fakturierung mehreren Formvorschriften.
Siehe auch Handelsfaktur(a) oder Konsulatsfaktur(a)
Familiengesellschaft:
Von einer
Familiengesellschaft spricht man, wenn entweder alle Anteile der Gesellschaft in
Familienhand sind oder wenn der (größte) Teil der Familienmitglieder in dem
Unternehmen mitarbeiten, das einem ihrer Angehörigen gehört.
Fazilitäten:
Ständige Fazilitäten dient der EZB Liquidität den Geschäftsbanken bereitzustellen oder zu
absorbieren. Durch Festlegung der Zinsätze für Einlagen und der Zinssätze für
Kredite bei der EZB werden die Unter- und Übergrenze der der Gelmarktsätze
bestimmt.
Fertigung:
Herstellung von
Erzeugnissen. Man unterscheidet zwischen Fertigungsttypen, die gleichzeitig, nacheinander oder unmittelbar gefertigt werden,
dazu zählt man:
als Fertigungsorganisationsformen; als weitere Unterscheidungsmerkmale von Fertigungstypen gelten:
Festbewertung:
Festwerte sind
unveränderte Wertansätze für einen Bestand von Vermögensgegenständen im
Unternehmen. Den Festwerten liegt eine gleichbleibende Menge und ein
gleichbleibender Wert zugrunde.
Maßstab für die zum Festwert anzusetzenden
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in erster Linie die tatsächlichen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der niedrigere Wert am
Bilanzstichtag. Die Festbewertung ist eine Methode zur Vereinfachung der
Inventur. Die Vermögensgegenstände eines Unternehmens sind bei der Inventur
einzeln, mengen- und wertmäßig zu erfassen. Damit die Inventur einfacher wird,
kann für bestimmte Vermögensgegenstände oder Gruppen von Vermögensgegenständen
entweder eine Festbewertung oder eine Gruppenbewertung durchgeführt werden.
Voraussetzungen für die Vereinfachung der Bewertung durch Bildung von Festwerten
ist: Es muß sich um Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens oder um Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe handeln. Für Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse
können keine Festwerte gebildet werden. Die Vermögensgegenstände, für die
Festwerte gebildet werden sollen, müssen regelmäßig ersetzt werden. Die
Festwertbestände dürfen in ihrer Größe, ihrem Wert und ihrer Zusammensetzung nur
geringfügigen Änderungen unterliegen. Die entsprechenden Vermögensgegenstände
dürfen nur von nachrangiger Bedeutung sein, Sie dürfen keine besonders
wertvollen Wirtschaftsgüter sein und In der Regel ist alle drei Jahre eine
körperliche Inventur vorzunehmen. Bei Gegenständen des beweglichen
Sachanlagevermögens ist alle fünf Jahre eine Inventur machen. Siehe auch Anlagevermögen, Inventur oder Verbrauchsfolgefiktion
Fifo (First in first out):
Fifo ist eine
Verbrauchsfolgefiktion und dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen. Fifo
bedeutet First in first out - was zuerst gekauft oder hergestellt wurde, wird
(gedanklich) auch als erstes verbraucht oder wieder verkauft.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht
der fingierten entsprechen muß. Das Unternehmen muß nicht das gesamte Vermögen
nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewerten, sondern kann verschiedene
Bewertungsmaßstäbe anlegen. Siehe auch Highest in first out (Hifo) oder Verbrauchsfolgefiktion
Finanzgericht:
Das Finanzgericht ist bei
Streitigkeiten mit dem Finanzamt vielleicht die einzige Instanz und
für die meisten Steuerbürger wohl die erste und zugleich letzte Gerichtsinstanz.
Ein Finanzgericht muß jedem Bürger rechtliches Gehör zu verschaffen. Für den Steuerbürger
heißt das, daß er seinen Rechtsschutz in steuerlichen Fragen vom Finanzgericht
verwirklicht sehen will, da er ja bereits das außergerichtliche
Rechtsbehelfsverfahren, also den Einspruch (gegenüber dem Finanzamt), erfolglos
hinter sich gebracht hat.
Finanzierung:
Unternehmen benötigen
Kapital, um arbeiten zu können. Finanzierung ist die Beschaffung von Mitteln.
Die Finazierung it eine Zahlungsreihe, die mit einer Einzahlung beginnt, auf die
eine oder mehrere Auszahlungen folgen. Finanzierung kann entweder zur Mehrung
des Eigenkapitals (Eigenfinanzierun) oder zur Mehrung des Fremdkapitals (Fremdfinanzierung) führen. Die Mittel können von Innen (Innenfinanzierung),
d.h. aus dem Unternehmen oder von aussen (neue Gesellschafter, Bank = Fremdfinanzierung) kommen.
In diesem Zusammenhang siehe auch Investition
Finanzierungskosten:
Alle
Aufwendungen, die zur Erlangung und Rückzahlung eines Kredits anfallen, sind
Finanzierungskosten. Die Tilgungsraten zählen nicht zu den Finanzierungskosten.
Als Finanzierungskosten können gelten: Zinsen, Bearbeitungsgebühren, das
Damnum, Notariats- und Grundbuchgebühren, Provisionszahlungen für
Kreditvermittler oder Bereitstellungsprovisionen, andere Auslagen, die mit der
Kreditbeschaffung in Zusammenhang stehen (z.B. Telefonkosten, Reisekosten). Wird
ein aufgenommener Kredit auch zu privaten Zwecken genutzt, so werden die
entsprechenden Kosten gesplittet. Die Finanzierungskosten für betrieblich
genutzte Kredite werden steuerlich als Betriebsausgaben behandelt. Unter
Umständen werden die Finanzierungskosten auch als Werbekosten gewertet (z.B. bei
Darlehen für Baukosten später vermieteten Wohnraums) oder auch als
außergewöhnliche Belastungen anerkannt (z.B., wenn Krankheitskosten mit einem
Kredit finanziert werden müssen). Siehe auch Damnum
Firewall (engl. Brandmauer)
ist streng genommen ein Rechner, der den Datenaustausch zwischen einem lokalen, abgeschlossenen Netz und
dem Internet regelt.
Eine Firewall verhindert, daß Unbefugte Zugriff auf die
Daten des PC oder des Netzwerks haben. Desweiteren bieten Firwall-Rechner Schutz
vor Viren, die über das Internet eindringen können, heute für Otto-Normal-Verbraucher durch ein "Sicherheits-Programm",
also software-maßig realisiert und nicht mehr hardware-mäßig durch einen eigenen Rechner (dadurch sind natürlich viele
Sicherheitslücken schon implementiert :-) insbesondere kann der Ersteller solcher Programme dann auch wirklich alles auf Deinem Rechner).
Siehe auch Internet
Firma (ital. Unterschrift):
Firma ist der Name unter dem ein Kaufmann am Wirtschaftsleben teilnimmt.
Fixe Kosten:
Fixe Kosten werden solche
Kosten genannt, die unabhängig von der Beschäftigung sind.
Im Gegensatz zur
landläufigen Meinung sind fixe Kosten durchaus beeinflußbar - wenn auch nur
innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, der z.B. von Verträgen abhängig ist. Die
fixen Kosten werden weiter unterteilt in die absolut fixen Kosten und die
sprungfixen Kosten. Absolut fixe Kosten entstehen durch die reine Existenz des
Betriebs und fallen auch dann an, wenn überhaupt keine betriebliche Leistung
erbracht wird.
Beispiele für absolut fixe Kosten:
- Miete für Lager
- Miete für Büro
Letztens sind aber auch solcher Kosten verhandelbar - zumindest vor
(fomal nach) einer Kündigung oder bei Ablauf befristeter Mietverträge.
Sprungfixe Kosten sind nur innerhalb bestimmter betrieblicher Leistungsbereiche
fix. Wird diese Marge überschritten, springen die entsprechenden Fixkosten auf
ein neues Niveau und sind dann wieder so lange konstant, bis eben dieser
Leistungsbereich ebenfalls wieder verlassen wird. Beispiel: Ein Unternehmer
beschäftigt zwei Mitarbeiter. Da deren Arbeitsbereiche zu groß geworden sind,
wird eine dritte Arbeitskraft eingestellt. Deren Personalkosten erhöhen die
fixen Kosten auf einen Schlag. Sie bleiben dann wieder so lange konstant, bis
möglicherweise ein vierter, fünfter, ... Mitarbeiter eingestellt wird. Siehe auch Gemeinkosten oder Variable Kosten
Fixkauf (Fixgeschäft):
Vertrag, bei dem die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist bewirkt werden soll. Beim Fixkauf muß der Zeitpunkt kalendermäßig bestimmt sein
oder sich aus den Umständen ergeben (z.B. Brautkleid muss rechtzeitig zu Hochzeit
geliefert sein). Beim Fixkauf ist der Lieferant bei Überschreiten des
Zeitpunktes in Verzug (auch ohne Mahnung und Nachfrist). Siehe auch Lieferverzug
Flache Hierarchien:
Flache
Hierarchien kennzeichnen eine moderne Unternehmensorganisation, die eine
stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse fördert.
Tiefstrukturierte Hierarchien haben ungefähr sechs Hierarchiestufen (z.B.
Geschäftsführer, Bereichsleiter, Hauptabteilungsleiter, Abteilungsleiter,
Gruppenleiter, Sachbearbeiter). Diese steile Hierarchie-Pyramide hat für die
heutige Wettbewerbsfähigkeit entscheidende Nachteile (hohe Kosten, lange
Entscheidungswege, Abteilungsegoismen, Ferne zu den Marktkenntnissen).
Durch
Teamorientierung und stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter werden weniger
Hierarchiestufen gebraucht. Die flache Hierarchie schlanker Unternehmen kommt
mit vier Stufen aus: Geschäftsführer, Führungskraft, Meister oder
Sachbearbeiter, Arbeitsteam-Mitarbeiter, Daraus entwickeln sich folgende
Merkmale: Das Wachstum geht in die Breite. Es gibt weniger indirekte Mitarbeiter
ohne Wertschöpfung (z.B. Sekretärin). Die Berichtswege werden kürzer.
Entscheidungen fallen vor Ort und nicht am grünen Tisch". Die Kommunikation
zwischen den Hierarchiestufen ist intensiver. Nun mal 12 Regeln für flache
Hierarchien:
- Horizontale, interdisziplinäre Prozesse (z.B. Kundenbetreuung,
Partnerschaften mit Lieferanten) sind wichtiger als vertikale Prozesse.
- Das mittlere Management darf den Wertschöpfungsprozess nicht stören.
- Die Know-how-Entwicklung des einzelnen Mitarbeiters wird wichtiger.
- Es muß ein Gefühl für die Gesamtaufgaben geben.
- Stabsfunktionen gehen z.T. in Gruppenaufgaben auf (z.B. Steuerung, Planung, Qualitätskontrolle)
- Vertrauen gewinnt an Bedeutung, weil Abhängigkeiten größer werden.
- Veränderung wird zur täglichen Arbeit.
- Die Einbeziehung von Externen wird zur alltäglichen Arbeit.
- Ein Gefühl für die neuen Zuständigkeiten muß entwickelt werden.
- Arbeiten jenseits der funktionalen Barrieren ist in Ordnung.
- Viele kurze Rückmeldungen: permanentes Feedback.
- Das Lernen ist hoch zu vergüten.
Siehe auch Empowerment oder Lean Management
Flexibilisierung der Arbeitszeit:
Unter
Flexibilisierung der Arbeitszeit werden die Gestaltungsfreiräume der Arbeitszeit
verstanden. Die flexiblen Arbeitszeiten stehen der schablonenhaften Anwendung
festgefügter Arbeitszeiten gegenüber. Sie fördern sowohl individuelle als auch
betriebliche Potentiale und führen zu einer verbesserten Einsatzflexibilität der
Mitarbeiter. Unter diesen Begriff fallen vor allem Job-sharing, Teilzeitarbeit,
kapazitätsorientierte Arbeitszeit, Abrufarbeit und verschiedene Modelle
individueller Arbeitszeitgestaltungen.
Das Ziel von flexiblen
Arbeitszeitmodellen ist die optimale Anpassung der Arbeitszeit an den jeweiligen
Besetzungsbedarf. Jedes Unternehmen kann ein bestimmtes
Arbeitszeitflexibilisierungsprogramm entwickeln, das seinen Bedürfnissen am
nächsten kommt. Die verschiedenen Modelle (Gleitzeiten, Arbeitszeitkonten,
Arbeitszeitmodule, Jahresteilzeit) können unterschiedlich variiert werden. Die
Vielfältigkeit von Flexibilisierungsmöglichkeiten ist groß. Es hat sich bewährt,
ein Projektteam einzusetzen, das in Zusammenarbeit mit den Betriebsparteien ein
Konzept erarbeitet, das die optimale Arbeitszeitorganisation für das Unternehmen
entwickelt. Flexible Arbeitszeitsysteme lenken auch den Blick der Mitarbeiter
und Führungskräfte auf den Kunden. Denn althergebrachte Arbeitsabläufe müssen
bei der Integration unterschiedlicher Arbeitszeiten hinterfragt werden und
können so kundenorientierter ausgerichtet werden. Dies erleichtert auch die
Bildung und Aufrechterhaltung verläßlicher Servicestandards. Die Regelung der
Arbeitszeit ist ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Deshalb wird über das
Flexibilisierungsmodell eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Siehe auch Arbeitsteilung, Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto oder Rolliersystem
Fließfertigung:
Wenn die Produkte
dieselbe Fertigungsmaschinen beanspruchen und diese in weitgehend einheitlicher
Reihenfolge durchlaufen, dann ist die Werkstattfertigung nachteilig. Vielmehr stellt man die
Maschinen bzw. Arbeitsplätze in der Reihenfolge des Durchlaufs der Produkte
hintereinander auf, unabhängig davon, um welche Maschinentypen es sich handelt.
Dieses Organisationsprinzip bezeichnet man als Fließfertigung. Sie ist
überwiegend bei Großserienfertigung, Sortenfertigung und Massenfertigung anzutreffen.
Forderung:
Unter Forderungen werden die
Ansprüche eines Unternehmens auf Gegenleistung (meist in Geld) für vom
Unternehmen erbrachte Lieferungen und Leistungen oder der Anspruch auf Einlösung
einer eingegangenen Verpflichtung verstanden. Forderungen können gegenüber
- den eigenen Gesellschaftern,
- den Kunden,
- den Lieferanten oder
- sonstigen Geschäftspartnern
gegenüber bestehen. Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Kapitalgesellschaften müssen
- je nach Größenklasse - ihre Forderungen in besonderer Weise in der Bilanz ausweisen. Forderungen können sowohl zum Anlagevermögen als auch
zum Umlaufvermögen gehören. Forderungen werden darüberhinaus nach Sicherheit und Laufzeit klassifiziert:
Unterscheidungsmerkmale für Forderungen:
- uneingeschränkte Forderungen oder
- eingeschränkt geltend zu machende Forderungen
- gesicherte oder
- ungesicherte Forderungen
- Buch- und Wechselforderungen
- Intakte, zweifelhafte und (teilweise) uneinbringliche Forderungen
- Kurz-, mittel- und langfristige Forderungen
- Forderungen in € und Fremdwährungsforderungen
Forderungsabtretung an eine Bank:
Zur Sicherung von Bankkrediten kann die Abtretung von Forderungen (Zession) an die Bank vereinbart werden.
Damit ist nicht mehr der Warenlieferer (= Kreditnehmer) Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sondern die Bank wird zum Gläubiger dieser Forderungen. Die Vereinbarung der stillen Zession ist praxisüblich.
Allerdings lassen sich die Banken gerne Blankoabtretungsanzeigen unterschreiben,
mit denen sie im Falle einer ungünstigen Erfolgs- bzw. Liquiditäts-Entwicklung
des Kreditnehmers stille in offene Abtretungen umwandeln können. Geschieht dies,
dann können die Kunden des Kreditnehmers ihre Zahlungen mit befreiender Wirkung
nur noch an die Bank leisten.
frachtfrei:
Gleichbedeutend sind franko oder frei, Lieferbedingungen,
bei der der Lieferant die Kosten der Hauptfracht übernimmt.
Beispiel:
Ein Kunde aus Neapel bestellt in Berlin Hardware frachtfrei. Der Kunde bezahlt nur die
Zustellung der Ware ("Rollgeld" vom Bahnhof Neapel; oder Zustellgebühr der
Post). Das Gegenteil wäre unfrei.
Frachtbrief:
Der Frachtbrief ist die
Beweisurkunde für einen Frachtvertrag. Er wird vom Absender ausgestellt, der ein
Duplikat des Frachtbriefes einbehält, während das Original mit der Ware reist.
Somit ist der Frachtbrief ein Warenbegleitpapier. Der Bahnfrachtbrief besteht
aus einem Exemplar für den Versandbahnhof, eines für den Empfangsbahnhof, ein
Frachtbriefdoppel (gilt als Sperrpapier mit dem die Auslieferung "gesperrt "
werden kann) und dem Frachtbrief als Begleitpapier.
Der Frachtbrief kann nicht als Wertpapier gehandelt (als Pfandrecht o.ä.) werden.
Frachtführer (Frächter):
ist, wer gewerbsmäßig Güter zu Lande, zu Wasser oder in der Luft befördert (z.B. die Bahn,
Binnenschiffer, Post und Flugfrächter, in der Regel aber selbtändige LkW- Fahrer etc.).
Siehe auch Spediteur
Franchise-Vertrag:
Der Franchise-Vertrag ist das Regelwerk, das die Beziehungen zwischen
Franchise-Geber und Franchise-Nehmer rechtsverbindlich organisiert. In diesem
Vertragswerk sind alle Rechte und Pflichten der Franchise-Partner detailliert
vertraglich festgelegt. Durch den Abschluß eines Franchise-Vertrags wird also
eine Franchise-Beziehung hergestellt. Zu beachten ist, daß ein
solch vorformulierter Vertrag den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen muß. Bei der Vertragsgestaltung ist zu
bedenken, wer Vertragspartei wird. Der Franchise-Nehmer entscheidet zunächst, ob
er als einzelkaufmännisches Unternehmen oder einer Personengesellschaft tätig
werden wird, so daß er bzw. er und seine Gesellschafter persönlich mit ihrem
privaten Vermögen haften. Er könnte auch mit einer beschränkt haftenden
juristischen Person, meistens einer GmbH, die zu diesem Zweck gegründet werden
kann, Vertragspartner werden. Auf der anderen Seite kann der Franchise-Geber
vorschreiben, wer Partner des Franchise-Vertrags, also Franchise-Nehmer wird.
Überwiegend gilt insbesondere bei einem Franchise-System für Existenzgründer,
daß der Franchise-Nehmer als natürliche Person Vertragspartner wird. Der
Franchise-Nehmer wird hier regelmäßig zur Erbringung von systemtypischen Tätigkeiten verpflichtet,
welche er nach bestimmten Schulungsmaßnahmen nur in eigener Person ausführen kann und soll: Er wird zur Systemanwendung verpflichtet, deren Inhalte sich in der Regel aus den Richtlinien und
Grundsätzen (z.B. aus einem Franchise-Handbuch oder aus den Schulungsveranstaltungen, ergeben).
Die Systemanwendung kann der Franchise-Geber
aber nur durchsetzen, wenn in dem Franchise-Vertrag die entsprechenden
Richtlinien und Grundsätze verbindliche Vertragsbestandteile werden. Dies kann
nur durch ausdrückliche Erklärung geschehen. Hierbei sind formale und
inhaltliche Voraussetzungen zu beachten. Richtlinien und Grundsätze müssen
notwendigerweise einseitig vom Franchise-Geber abgeändert werden können, damit
während der langfristigen Vertragsbeziehung den Anfordernissen an den sich
verändernden Wettbewerb Genüge getan werden kann. Einseitige Änderungen dieser
Richtlinien, werden sie Vertragsbestandteil, dürfen aber über den Rahmen von
Treu und Glauben nicht hinausgehen. Zu beachten ist auch, daß in den Richtlinien
keine eigenständigen Vertragspflichten enthalten sein dürfen, wenn sie nicht
gleichfalls ihre Grundlage im Franchise-Vertrag haben.
Franchising (engl. Konzession, Vorrecht)
Franchising ist der unter bestimmten Bedingungen verknüpfte Kauf einer erprobten
Geschäftsidee, um damit ein eigenes selbständiges Unternehmen zu gründen. Der
sogenannte Franchise-Geber hat eine in der Praxis erfolgreich erprobte
Geschäftsidee, die er anderen Unternehmern oder Existenzgründern, den
sogenannten Franchise-Nehmern, gegen Gebühr anbietet.
Der Franchise-Nehmer
investiert sein eigenes Geld, und er ist auf eigenen Namen und auf eigene
Rechnung tätig. Vom Franchise-Geber erhält er seine Waren oder das Know how für
seine Dienstleistungen und wird laufend betreut. Dafür zahlt der
Franchise-Nehmer an den Geber eine regelmäßige Abgabe, die Franchise-Gebühr. Im
Vergleich zu einem normalen Existenzgründer hat derjenige, der sich einer
Franchise-Kette anschließt, eine hohe Erfolgschance. Franchising ist deshalb so
erfolgreich, weil es als einziges Vertriebssystem die Vorteile von größeren
Unternehmen mit denen kleiner Firmen kombiniert. Die Vorteile eines
Großunternehmens liegen in seiner Marktmacht, die sich zum Beispiel in besseren
Einkaufskonditionen, in effizienterem Marketing und im hohen Bekanntheitsgrad
niederschlägt. In die Partnerschaft bringen Franchise-Geber:
- Know how
- Image
- Marktstrategien
- erprobten Geschäftstyp
- Aus- und Fortbildung
- laufende Unterstützung und
- Einkaufsvorteile ein.
Der Franchise-Nehmer bringt die für den Erfolg notwendigen übrigen Faktoren mit: Kapital unternehmerische Initiative
Arbeitskraft Erschließung des örtlichen Marktes Information. Franchising ist
auch deshalb so erfolgreich, weil zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer
eine strikte Arbeitsteilung herrscht. Die Franchise-Zentrale nimmt dem
Franchise-Nehmer soviel wie möglich ab. Sie richtet ihren Partnern z.B. die
Ladenlokale schlüsselfertig ein, übernimmt die überregionale Werbung und
organisiert regelmäßig Produktschulungen.
Freie Mitarbeit:
Ein freier Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter, der mit dem Unternehmer, dem Auftraggeber, keinen
Arbeitsvertrag, sondern einen Dienst- oder Werkvertrag abschließt.
Ein
freier Mitarbeiter ist kein Arbeitnehmer, weder arbeits-, noch
sozialversicherungs-, noch steuerrechtlich. Das heißt: Ein freier Mitarbeiter
kann nicht auf Arbeitnehmerschutzgesetze pochen. Sowohl für seine
versicherungsrechtlichen als auch für seine steuerlichen Angelegenheiten muß
nicht der Auftraggeber gerade stehen. Er hat hier also gegenüber dem freien
Mitarbeiter keine Pflichten und haftet auch nicht. Allerdings liegt die
Entscheidung darüber, ob eine Tätigkeit selbständig oder unselbständig ausgeübt
wird, weder im Ermessen des Arbeitgebers noch im Ermessen des Vertragspartners.
Ein Problem ist hier die Scheinselbständigkeit.
Freizeichnungklausel:
Ein Angebot wird durch
Freizeichnungsklauseln ganz oder teilweise unverbindlich.
Beispiele:
- unverbildlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
- Lieferung vorbehalten
- Preisvorbehalten, Preis freibleibend, Preis freibleibend
- solange vorrat reicht, Menge freibleibend
Fremdbeleg:
Als Fremdbeleg wird jeder Beleg
bezeichnet, der nicht vom Unternehmer oder einem seiner Mitarbeiter selbst
erstellt wurde (Eigenbeleg), sondern von einem Unternehmensfremden, z.B. einem
anderen Unternehmer.
Fremdbelege dürfen vom empfangenden Unternehmer in
ihrem materiellen Gehalt nicht verändert werden. Änderungen darf nur der
Aussteller vornehmen. Und zwar auch dann, wenn der Beleg falsch ist. Wer gegen
diese Regel verstößt, riskiert die steuerliche Anerkennung des Fremdbelegs.
Typische Beispiele für Fremdbelege sind:
- Ausgangsrechnungen
- Lieferscheine
- Quittungen
- Auftragszettel
- Bankauszüge
- Buchungsanweisungen
- Lohnabrechnungen
- Gehaltslisten
- Akkordzettel
- Materialentnahmescheine
- Materialrückgabescheine
- Kassenberichte
- Postanweisungen
- Schecks
- Wechsel
- einschlägiger Schriftwechsel
Siehe auch Beleg, Buchführung, Eigenbeleg oder Notbeleg
Fremdfinanzierung:
Fremdfinanzierung
ist die Finanzierung mit Fremdkapital. Dabei unterscheidet man weiter die
Außenfinanzierung, also die Finanzierung mit Fremdkapital, das von außen, z.B.
über Kredite kommt, und die Innenfinanzierung mit Fremdkapital, also z.B. die
Finanzierung durch Pensions-Rückstellungen (siehe auch Zusatzrente).
Die Fremdfinanzierung kann erfolgen über:
- kurz- und mittelfristige Bankkredite, dazu gehören mittlerweilen: Kontokorrentkredit, Wechseldiskontkredit, Akzeptkredit, Lombardkredit,
Avalkredit (=Bürgschaftskredit), Zessionskredit
- langfristige Bankkredite, dazu gehören: Hypothekenkredit, Grundschuldkredit, Anleihen, Schuldscheindarlehen
- Handelskredite
- Lieferantenkredite
- Kundenanzahlungen (= Kundenkredite)
- Kapitalmarktkredite
- Anleihen (nur bei großen Unternehmen)
- Schuldscheindarlehen
- durch andere Dritte Kredite
- durch die öffentliche Hand
- Kredite durch andere Firmen
- Kredit durch Gesellschafter
- Kredite durch Angehörige
- Kredite durch sonstige Privatpersonen
Sonderformen:
- Stille Beteiligung
- Leasing
- Unterbeteiligung
Fremdkapital:
Fremdkapital ist die Summe
der geborgten Finanzmittel eines Unternehmens. Hierunter zählen fest oder
variabel verzinste Darlehen von Banken oder anderen Personen,
Gewinnschuldverschreibungen und typische stille Beteiligungen (Stille
Gesellschaft).
Fremdkapital wird eingesetzt, um das Eigenkapital
aufzustocken und damit den wirtschaftlich notwendigen Kapitalbedarf zu decken.
Die Finanzierungskosten des Fremdkapitals werden in aller Regel als
Betriebsausgaben geltend gemacht und mindern die Steuerlast. Kann das Fremdkapital nicht mehr durch Leistungen oder Waren refinanziert werden, tritt
die zur Insolvenz führende Überschuldung ein. Siehe auch Eigenkapital, Finanzierungskosten, Horizontale Finanzierungsregel oder Stille Gesellschaft
Frist:
Als Frist wird der Zeitraum bezeichnet,
innerhalb deren ein bestimmtes Recht geltend gemacht werden muß. Eine Frist ist
ein ganz genau bestimmter oder bestimmbarer, abgegrenzter Zeitraum (z.B. vier
Wochen oder ein Monat).
Rechtlich gliedern sich Fristen in
Verjährungsfristen und Ausschlußfristen (Verfallfristen). Bei der
Verjährungsfrist (siehe auch Verjährung) wird die Ursprungsschuld als solche nicht
bestritten, allerdings kann der Gläubiger sie nicht mehr geltend machen, weil
sie verjährt ist. Dem Schuldner steht in einem solchen Fall die Einrede der
Verjährung zu, er muß die Leistung nicht mehr erbringen, sondern hat ein
Leistungsverweigerungsrecht. Bei der Ausschlußfrist wird verlangt, daß ein
bestimmtes Recht innerhalb eines bestimmen Zeitraums geltend gemacht wird. Wird
davon kein Gebrauch gemacht, tritt das ursprüngliche Rechtsgeschäft in Kraft,
das Recht zu widersprechen oder eine Erklärung zurückzuziehen verfällt (deshalb
auch Verfallfrist).
Beispiele: Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften oder
Ausschlagung einer Erbschaft oder Prozeß- oder Bescheidfristen.
Weitere Beispiele für Fristen:
- Aufbewahrungsfristen
- Kündigungsfristen
- Schonfristen
- Meldefristen
- Anzeigefristen
- Rechtsbehelfsfristen
Fristberechnung:
Bei der Berechnung von
Fristen geht das Gesetz fast immer von vollen Tagen aus. Stunden werden nur in
wenigen Ausnahmefällen angesetzt.
Eine Frist beginnt grundsätzlich an dem
Folgetag des Tages, an dem das maßgebende Ereignis eingetreten ist. Der
Ereignistag wird also regelmäßig nicht mitgerechnet. Ausnahme: Es ist
ausdrücklich gewünscht, daß der Ereignistag mitzählt. Das ist beispielsweise bei
der Berechnung des Lebensalters der Fall.
Beispiel: Ein Unternehmer mietet Büro-Räume. Der Mietvertrag
beginnt am 15.3. Der 15.3. wird bereits mitgerechnet, er kann einziehen.
Kündigen kann er den Mietvertrag jeweils mit Monatsfrist zum Monatsende. Das
bedeutet, daß der Unternehmer, wenn er den Februar nicht mehr in den alten
Büroräumen verbringen will, spätestens am 31.12. des Vorjahres zum 31.1.
kündigen muß. Dann ist er ab 1.2. wieder frei. Fällt der letzte Tag einer Frist
auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist für die Abgabe der
entsprechenden Willenserklärung erst am nächsten Werktag ab.
Fristenkongruenz:
Von Fristenkongruenz
spricht man, wenn das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital das
langfristig gebundene Vermögen abdeckt.
Der Begriff gilt als Grundsatz der
sogenannten horizontalen Finanzierungsregel bei Investitions- oder
Amortisierungsrechnungen.
Wird z.B. eine Maschine für 100.000 € angeschafft,
die ungefähr fünf Jahre laufen wird, das Fremdkapital aber eine
Rückzahlungsfrist von sechs Jahren hat, so ist die Fristenkongruenz nicht
gewahrt. Wird das Fremdkapital hingegen in diesem Beispiel in drei Jahren
abgebaut, so entspricht dies dem Grundsatz der Fristenkongruenz. Hingegen sind
z.B. Investitionen in langfristige Bauvorhaben mit langfristigen Krediten
finanzierbar, ohne die Fristenkongruenz beachten zu müssen. Siehe auch Eigenkapital oder Horizontale Finanzierungsregel
Fristlose Kündigung:
Außerordentliche
Kündigung, die augenblicklich erfolgen kann, muß aber den Gesetzen genüge tun und wird - außer bei nachweislich
schweren Vergehen (wie Diebstahl etc.), meist angefochten
Funktionssystem:
Das System wird auch
als Mehrliniensystem bezeichnet. Ein Beispiel für dieses Leitungssystem ist das
Funktionsmeistersystem nach Tayler. Für jeden Funktionsbereich ist ein Meister
zuständig (für die Einrichtung der Maschine, für die Qualität).
Fusion:
Ehemals rechtlich und wirtschaftlich
selbständige Unternehmen schließen sich zu einem Unternehmen zusammen z.B. durch
Aufnahme eines Unternehmens oder durch Verschmelzung.
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