A B C D E F G H I

J K L M N O P Q R

S T U V W Y Z

Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

F

Facility Management
Factoring
Fahrtenbuch
Fakturierung
Familiengesellschaft
Fazilitäten
Fertigung
Festbewertung
Fifo (First in first out)
Finanzgericht
Finanzierung
Finanzierungskosten
Firewall
Firma
Fixe Kosten
Fixkauf
Flache Hierarchien
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Fließfertigung

Forderung
Forderungsabtretung an eine Bank
frachtfrei
Frachtbrief
Frachtführer (Frächter)
Franchise-Vertrag
Franchising
Freie Mitarbeit
Freizeichnungklausel
Fremdbeleg
Fremdfinanzierung
Fremdkapital
Frist
Fristberechnung
Fristenkongruenz
Fristlose Kündigung
Funktionssystem
Fusion


Facility Management:
Unter Facility Management wird die intensive Nutzung von Anlagevermögen verstanden. Besonders im Blickpunkt sind - wegen ihrer hohen Kosten - Gebäude, die dem Unternehmen gehören.
Durch verschiedene Nutzungsansätze soll das betriebsnotwendige Kapital gesenkt werden. So kann Facility Management beispielsweise heißen, daß ein dem Unternehmen gehörendes Gebäude an fremde Firmen vermietet wird und umgekehrt das Unternehmen sich neue Räume anmietet. Auch das Sale-and-lease-back-Verfahren, z.B. durch Gründung einer eigenen Gesellschaft, an die bestimmte Vermögensgegenstände (Grundstücke, Fuhrpark) verkauft werden, um sie dann für das Unternehmen zurück zu leasen, gehört (im weiteren Sinne) zum Facility Management. Siehe auch Anlagevermögen

Factoring:
Factoring bedeutet, daß ein Unternehmen seine Forderungen an ein anderes Unternehmen verkauft, das dann die ausstehenden Rechnungen bei Fälligkeit auf eigene Rechnung eintreibt.
Wer Factoring als Alternative zur Finanzierung mit Fremdkapital ansieht, sollte in seinem Unternehmen die folgenden Punkte bezüglich der Wirkung des Factoring überprüfen:

  1. Auswirkungen auf die Personalkosten (Mahn-Abteilung)
  2. Verzicht auf Lieferantenskonto
  3. Spareffekte bei den Sachkosten
  4. Spareffekte bei den Buchungskosten
  5. Wirkung auf die Investitionen
  6. Zinsbelastung
  7. Spareffekte durch Wegfall der Kunden-Bonitätsprüfung
  8. Wegfall der Forderungsausfallversicherung
  9. Spareffekte durch verringertes Mahn- und Inkassowesen
  10. Spareffekte durch geringere Rechtsanwaltsgebühren
  11. Wirkung auf Gewerbesteuer
  12. Skontoaufwand
  13. Fremdfinanzierung

Siehe auch Forderungsabtretung

Fahrtenbuch:
Ein Fahrtenbuch ist ein Buch, in der Daten zu jeder einzelnen Fahrt mit einem bestimmten Fahrzeug festgehalten werden. Es gibt auch elektronische Fahrtenbücher.
Fahrtenbücher werden in vielen Firmen freiwillig geführt, namentlich bei sogenannten Springerfahrzeugen, die von vielen unterschiedlichen Fahrern benutzt werden. Welche Angaben hier im Fahrtenbuch zu machen sind, ist eine rein innerbetriebliche Angelegenheit.
Eine mögliche Auflistung der Eintragungen im Fahrtenbuch wäre:

  1. Name des Fahrers
  2. Ziel der Fahrt
  3. Uhrzeit zu Beginn der Fahrt
  4. Uhrzeit am Ende der Fahrt
  5. Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt
  6. gefahrene Kilometer

Zusätzlich ist es sinnvoll, in einem Fahrtenbuch immer zu vermerken:

  • Fahrzeughalter
  • Art des Fahrzeugs
  • Hersteller/Händler
  • Kraftstoffsorte
  • Reifensorte
  • Technische Angaben zum Fahrzeug
  • Benachrichtigung bei Unfällen
  • Meldezettel zu Fahrtbemerkungen (ungewöhnliches Verhaltes des Fahrzeugs, u.ä.)
  • Wartungsdaten (Kraftstoff, Öl, Kundendienst)
  • Autoradio-Kontrollnummer

Fakturierung:
Fakturierung ist der buchungstechnische Begriff für Rechnungsstellung. Wird eine Leistung erbracht (Ware oder Dienstleistung), wird anschließend dem Kunden eine Rechnung gestellt. Diese Rechnungen dienen sowohl dem Aussteller wie auch dem Empfänger in aller Regel als Grundlage aller steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Berechnungen. Deshalb unterliegt die Fakturierung mehreren Formvorschriften. Siehe auch Handelsfaktur(a) oder Konsulatsfaktur(a)

Familiengesellschaft:
Von einer Familiengesellschaft spricht man, wenn entweder alle Anteile der Gesellschaft in Familienhand sind oder wenn der (größte) Teil der Familienmitglieder in dem Unternehmen mitarbeiten, das einem ihrer Angehörigen gehört.

Fazilitäten:
Ständige Fazilitäten dient der EZB Liquidität den Geschäftsbanken bereitzustellen oder zu absorbieren. Durch Festlegung der Zinsätze für Einlagen und der Zinssätze für Kredite bei der EZB werden die Unter- und Übergrenze der der Gelmarktsätze bestimmt.

Fertigung:
Herstellung von Erzeugnissen. Man unterscheidet zwischen Fertigungsttypen, die gleichzeitig, nacheinander oder unmittelbar gefertigt werden, dazu zählt man:

als Fertigungsorganisationsformen; als weitere Unterscheidungsmerkmale von Fertigungstypen gelten:

Festbewertung:
Festwerte sind unveränderte Wertansätze für einen Bestand von Vermögensgegenständen im Unternehmen. Den Festwerten liegt eine gleichbleibende Menge und ein gleichbleibender Wert zugrunde.
Maßstab für die zum Festwert anzusetzenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in erster Linie die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der niedrigere Wert am Bilanzstichtag. Die Festbewertung ist eine Methode zur Vereinfachung der Inventur. Die Vermögensgegenstände eines Unternehmens sind bei der Inventur einzeln, mengen- und wertmäßig zu erfassen. Damit die Inventur einfacher wird, kann für bestimmte Vermögensgegenstände oder Gruppen von Vermögensgegenständen entweder eine Festbewertung oder eine Gruppenbewertung durchgeführt werden. Voraussetzungen für die Vereinfachung der Bewertung durch Bildung von Festwerten ist: Es muß sich um Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens oder um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handeln. Für Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse können keine Festwerte gebildet werden. Die Vermögensgegenstände, für die Festwerte gebildet werden sollen, müssen regelmäßig ersetzt werden. Die Festwertbestände dürfen in ihrer Größe, ihrem Wert und ihrer Zusammensetzung nur geringfügigen Änderungen unterliegen. Die entsprechenden Vermögensgegenstände dürfen nur von nachrangiger Bedeutung sein, Sie dürfen keine besonders wertvollen Wirtschaftsgüter sein und In der Regel ist alle drei Jahre eine körperliche Inventur vorzunehmen. Bei Gegenständen des beweglichen Sachanlagevermögens ist alle fünf Jahre eine Inventur machen. Siehe auch Anlagevermögen, Inventur oder Verbrauchsfolgefiktion

Fifo (First in first out):
Fifo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen. Fifo bedeutet First in first out - was zuerst gekauft oder hergestellt wurde, wird (gedanklich) auch als erstes verbraucht oder wieder verkauft.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet, daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht der fingierten entsprechen muß. Das Unternehmen muß nicht das gesamte Vermögen nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewerten, sondern kann verschiedene Bewertungsmaßstäbe anlegen. Siehe auch Highest in first out (Hifo) oder Verbrauchsfolgefiktion

Finanzgericht:
Das Finanzgericht ist bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt vielleicht die einzige Instanz und für die meisten Steuerbürger wohl die erste und zugleich letzte Gerichtsinstanz.
Ein Finanzgericht muß jedem Bürger rechtliches Gehör zu verschaffen. Für den Steuerbürger heißt das, daß er seinen Rechtsschutz in steuerlichen Fragen vom Finanzgericht verwirklicht sehen will, da er ja bereits das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, also den Einspruch (gegenüber dem Finanzamt), erfolglos hinter sich gebracht hat.

Finanzierung:
Unternehmen benötigen Kapital, um arbeiten zu können. Finanzierung ist die Beschaffung von Mitteln. Die Finazierung it eine Zahlungsreihe, die mit einer Einzahlung beginnt, auf die eine oder mehrere Auszahlungen folgen. Finanzierung kann entweder zur Mehrung des Eigenkapitals (Eigenfinanzierun) oder zur Mehrung des Fremdkapitals (Fremdfinanzierung) führen. Die Mittel können von Innen (Innenfinanzierung), d.h. aus dem Unternehmen oder von aussen (neue Gesellschafter, Bank = Fremdfinanzierung) kommen. In diesem Zusammenhang siehe auch Investition

Finanzierungskosten:
Alle Aufwendungen, die zur Erlangung und Rückzahlung eines Kredits anfallen, sind Finanzierungskosten. Die Tilgungsraten zählen nicht zu den Finanzierungskosten.
Als Finanzierungskosten können gelten: Zinsen, Bearbeitungsgebühren, das Damnum, Notariats- und Grundbuchgebühren, Provisionszahlungen für Kreditvermittler oder Bereitstellungsprovisionen, andere Auslagen, die mit der Kreditbeschaffung in Zusammenhang stehen (z.B. Telefonkosten, Reisekosten). Wird ein aufgenommener Kredit auch zu privaten Zwecken genutzt, so werden die entsprechenden Kosten gesplittet. Die Finanzierungskosten für betrieblich genutzte Kredite werden steuerlich als Betriebsausgaben behandelt. Unter Umständen werden die Finanzierungskosten auch als Werbekosten gewertet (z.B. bei Darlehen für Baukosten später vermieteten Wohnraums) oder auch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt (z.B., wenn Krankheitskosten mit einem Kredit finanziert werden müssen). Siehe auch Damnum

Firewall (engl. Brandmauer)
ist streng genommen ein Rechner, der den Datenaustausch zwischen einem lokalen, abgeschlossenen Netz und dem Internet regelt.
Eine Firewall verhindert, daß Unbefugte Zugriff auf die Daten des PC oder des Netzwerks haben. Desweiteren bieten Firwall-Rechner Schutz vor Viren, die über das Internet eindringen können, heute für Otto-Normal-Verbraucher durch ein "Sicherheits-Programm", also software-maßig realisiert und nicht mehr hardware-mäßig durch einen eigenen Rechner (dadurch sind natürlich viele Sicherheitslücken schon implementiert :-) insbesondere kann der Ersteller solcher Programme dann auch wirklich alles auf Deinem Rechner).

Siehe auch Internet

Firma (ital. Unterschrift):
Firma ist der Name unter dem ein Kaufmann am Wirtschaftsleben teilnimmt.

Fixe Kosten:
Fixe Kosten werden solche Kosten genannt, die unabhängig von der Beschäftigung sind.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind fixe Kosten durchaus beeinflußbar - wenn auch nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, der z.B. von Verträgen abhängig ist. Die fixen Kosten werden weiter unterteilt in die absolut fixen Kosten und die sprungfixen Kosten. Absolut fixe Kosten entstehen durch die reine Existenz des Betriebs und fallen auch dann an, wenn überhaupt keine betriebliche Leistung erbracht wird.

Beispiele für absolut fixe Kosten:

  1. Miete für Lager
  2. Miete für Büro

Letztens sind aber auch solcher Kosten verhandelbar - zumindest vor (fomal nach) einer Kündigung oder bei Ablauf befristeter Mietverträge.
Sprungfixe Kosten sind nur innerhalb bestimmter betrieblicher Leistungsbereiche fix. Wird diese Marge überschritten, springen die entsprechenden Fixkosten auf ein neues Niveau und sind dann wieder so lange konstant, bis eben dieser Leistungsbereich ebenfalls wieder verlassen wird. Beispiel: Ein Unternehmer beschäftigt zwei Mitarbeiter. Da deren Arbeitsbereiche zu groß geworden sind, wird eine dritte Arbeitskraft eingestellt. Deren Personalkosten erhöhen die fixen Kosten auf einen Schlag. Sie bleiben dann wieder so lange konstant, bis möglicherweise ein vierter, fünfter, ... Mitarbeiter eingestellt wird. Siehe auch Gemeinkosten oder Variable Kosten

Fixkauf (Fixgeschäft):
Vertrag, bei dem die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist bewirkt werden soll. Beim Fixkauf muß der Zeitpunkt kalendermäßig bestimmt sein oder sich aus den Umständen ergeben (z.B. Brautkleid muss rechtzeitig zu Hochzeit geliefert sein). Beim Fixkauf ist der Lieferant bei Überschreiten des Zeitpunktes in Verzug (auch ohne Mahnung und Nachfrist). Siehe auch Lieferverzug

Flache Hierarchien:
Flache Hierarchien kennzeichnen eine moderne Unternehmensorganisation, die eine stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse fördert. Tiefstrukturierte Hierarchien haben ungefähr sechs Hierarchiestufen (z.B. Geschäftsführer, Bereichsleiter, Hauptabteilungsleiter, Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Sachbearbeiter). Diese steile Hierarchie-Pyramide hat für die heutige Wettbewerbsfähigkeit entscheidende Nachteile (hohe Kosten, lange Entscheidungswege, Abteilungsegoismen, Ferne zu den Marktkenntnissen).
Durch Teamorientierung und stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter werden weniger Hierarchiestufen gebraucht. Die flache Hierarchie schlanker Unternehmen kommt mit vier Stufen aus: Geschäftsführer, Führungskraft, Meister oder Sachbearbeiter, Arbeitsteam-Mitarbeiter, Daraus entwickeln sich folgende Merkmale: Das Wachstum geht in die Breite. Es gibt weniger indirekte Mitarbeiter ohne Wertschöpfung (z.B. Sekretärin). Die Berichtswege werden kürzer. Entscheidungen fallen vor Ort und nicht am grünen Tisch". Die Kommunikation zwischen den Hierarchiestufen ist intensiver. Nun mal 12 Regeln für flache Hierarchien:

  1. Horizontale, interdisziplinäre Prozesse (z.B. Kundenbetreuung, Partnerschaften mit Lieferanten) sind wichtiger als vertikale Prozesse.
  2. Das mittlere Management darf den Wertschöpfungsprozess nicht stören.
  3. Die Know-how-Entwicklung des einzelnen Mitarbeiters wird wichtiger.
  4. Es muß ein Gefühl für die Gesamtaufgaben geben.
  5. Stabsfunktionen gehen z.T. in Gruppenaufgaben auf (z.B. Steuerung, Planung, Qualitätskontrolle)
  6. Vertrauen gewinnt an Bedeutung, weil Abhängigkeiten größer werden.
  7. Veränderung wird zur täglichen Arbeit.
  8. Die Einbeziehung von Externen wird zur alltäglichen Arbeit.
  9. Ein Gefühl für die neuen Zuständigkeiten muß entwickelt werden.
  10. Arbeiten jenseits der funktionalen Barrieren ist in Ordnung.
  11. Viele kurze Rückmeldungen: permanentes Feedback.
  12. Das Lernen ist hoch zu vergüten.

Siehe auch Empowerment oder Lean Management

Flexibilisierung der Arbeitszeit:
Unter Flexibilisierung der Arbeitszeit werden die Gestaltungsfreiräume der Arbeitszeit verstanden. Die flexiblen Arbeitszeiten stehen der schablonenhaften Anwendung festgefügter Arbeitszeiten gegenüber. Sie fördern sowohl individuelle als auch betriebliche Potentiale und führen zu einer verbesserten Einsatzflexibilität der Mitarbeiter. Unter diesen Begriff fallen vor allem Job-sharing, Teilzeitarbeit, kapazitätsorientierte Arbeitszeit, Abrufarbeit und verschiedene Modelle individueller Arbeitszeitgestaltungen.
Das Ziel von flexiblen Arbeitszeitmodellen ist die optimale Anpassung der Arbeitszeit an den jeweiligen Besetzungsbedarf. Jedes Unternehmen kann ein bestimmtes Arbeitszeitflexibilisierungsprogramm entwickeln, das seinen Bedürfnissen am nächsten kommt. Die verschiedenen Modelle (Gleitzeiten, Arbeitszeitkonten, Arbeitszeitmodule, Jahresteilzeit) können unterschiedlich variiert werden. Die Vielfältigkeit von Flexibilisierungsmöglichkeiten ist groß. Es hat sich bewährt, ein Projektteam einzusetzen, das in Zusammenarbeit mit den Betriebsparteien ein Konzept erarbeitet, das die optimale Arbeitszeitorganisation für das Unternehmen entwickelt. Flexible Arbeitszeitsysteme lenken auch den Blick der Mitarbeiter und Führungskräfte auf den Kunden. Denn althergebrachte Arbeitsabläufe müssen bei der Integration unterschiedlicher Arbeitszeiten hinterfragt werden und können so kundenorientierter ausgerichtet werden. Dies erleichtert auch die Bildung und Aufrechterhaltung verläßlicher Servicestandards. Die Regelung der Arbeitszeit ist ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Deshalb wird über das Flexibilisierungsmodell eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Siehe auch Arbeitsteilung, Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto oder Rolliersystem

Fließfertigung:
Wenn die Produkte dieselbe Fertigungsmaschinen beanspruchen und diese in weitgehend einheitlicher Reihenfolge durchlaufen, dann ist die Werkstattfertigung nachteilig. Vielmehr stellt man die Maschinen bzw. Arbeitsplätze in der Reihenfolge des Durchlaufs der Produkte hintereinander auf, unabhängig davon, um welche Maschinentypen es sich handelt. Dieses Organisationsprinzip bezeichnet man als Fließfertigung. Sie ist überwiegend bei Großserienfertigung, Sortenfertigung und Massenfertigung anzutreffen.

Forderung:
Unter Forderungen werden die Ansprüche eines Unternehmens auf Gegenleistung (meist in Geld) für vom Unternehmen erbrachte Lieferungen und Leistungen oder der Anspruch auf Einlösung einer eingegangenen Verpflichtung verstanden. Forderungen können gegenüber

  • den eigenen Gesellschaftern,
  • den Kunden,
  • den Lieferanten oder
  • sonstigen Geschäftspartnern

gegenüber bestehen. Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Kapitalgesellschaften müssen - je nach Größenklasse - ihre Forderungen in besonderer Weise in der Bilanz ausweisen. Forderungen können sowohl zum Anlagevermögen als auch zum Umlaufvermögen gehören. Forderungen werden darüberhinaus nach Sicherheit und Laufzeit klassifiziert: Unterscheidungsmerkmale für Forderungen:

  1. uneingeschränkte Forderungen oder
  2. eingeschränkt geltend zu machende Forderungen
  3. gesicherte oder
  4. ungesicherte Forderungen
  5. Buch- und Wechselforderungen
  6. Intakte, zweifelhafte und (teilweise) uneinbringliche Forderungen
  7. Kurz-, mittel- und langfristige Forderungen
  8. Forderungen in € und Fremdwährungsforderungen

Forderungsabtretung an eine Bank:
Zur Sicherung von Bankkrediten kann die Abtretung von Forderungen (Zession) an die Bank vereinbart werden. Damit ist nicht mehr der Warenlieferer (= Kreditnehmer) Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sondern die Bank wird zum Gläubiger dieser Forderungen. Die Vereinbarung der stillen Zession ist praxisüblich. Allerdings lassen sich die Banken gerne Blankoabtretungsanzeigen unterschreiben, mit denen sie im Falle einer ungünstigen Erfolgs- bzw. Liquiditäts-Entwicklung des Kreditnehmers stille in offene Abtretungen umwandeln können. Geschieht dies, dann können die Kunden des Kreditnehmers ihre Zahlungen mit befreiender Wirkung nur noch an die Bank leisten.

frachtfrei:
Gleichbedeutend sind franko oder frei, Lieferbedingungen, bei der der Lieferant die Kosten der Hauptfracht übernimmt.

Beispiel:
Ein Kunde aus Neapel bestellt in Berlin Hardware frachtfrei. Der Kunde bezahlt nur die Zustellung der Ware ("Rollgeld" vom Bahnhof Neapel; oder Zustellgebühr der Post). Das Gegenteil wäre unfrei.

Frachtbrief:
Der Frachtbrief ist die Beweisurkunde für einen Frachtvertrag. Er wird vom Absender ausgestellt, der ein Duplikat des Frachtbriefes einbehält, während das Original mit der Ware reist. Somit ist der Frachtbrief ein Warenbegleitpapier. Der Bahnfrachtbrief besteht aus einem Exemplar für den Versandbahnhof, eines für den Empfangsbahnhof, ein Frachtbriefdoppel (gilt als Sperrpapier mit dem die Auslieferung "gesperrt " werden kann) und dem Frachtbrief als Begleitpapier.
Der Frachtbrief kann nicht als Wertpapier gehandelt (als Pfandrecht o.ä.) werden.

Frachtführer (Frächter):
ist, wer gewerbsmäßig Güter zu Lande, zu Wasser oder in der Luft befördert (z.B. die Bahn, Binnenschiffer, Post und Flugfrächter, in der Regel aber selbtändige LkW- Fahrer etc.). Siehe auch Spediteur

Franchise-Vertrag:
Der Franchise-Vertrag ist das Regelwerk, das die Beziehungen zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer rechtsverbindlich organisiert. In diesem Vertragswerk sind alle Rechte und Pflichten der Franchise-Partner detailliert vertraglich festgelegt. Durch den Abschluß eines Franchise-Vertrags wird also eine Franchise-Beziehung hergestellt. Zu beachten ist, daß ein solch vorformulierter Vertrag den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen muß. Bei der Vertragsgestaltung ist zu bedenken, wer Vertragspartei wird. Der Franchise-Nehmer entscheidet zunächst, ob er als einzelkaufmännisches Unternehmen oder einer Personengesellschaft tätig werden wird, so daß er bzw. er und seine Gesellschafter persönlich mit ihrem privaten Vermögen haften. Er könnte auch mit einer beschränkt haftenden juristischen Person, meistens einer GmbH, die zu diesem Zweck gegründet werden kann, Vertragspartner werden. Auf der anderen Seite kann der Franchise-Geber vorschreiben, wer Partner des Franchise-Vertrags, also Franchise-Nehmer wird.
Überwiegend gilt insbesondere bei einem Franchise-System für Existenzgründer, daß der Franchise-Nehmer als natürliche Person Vertragspartner wird. Der Franchise-Nehmer wird hier regelmäßig zur Erbringung von systemtypischen Tätigkeiten verpflichtet, welche er nach bestimmten Schulungsmaßnahmen nur in eigener Person ausführen kann und soll: Er wird zur Systemanwendung verpflichtet, deren Inhalte sich in der Regel aus den Richtlinien und Grundsätzen (z.B. aus einem Franchise-Handbuch oder aus den Schulungsveranstaltungen, ergeben).
Die Systemanwendung kann der Franchise-Geber aber nur durchsetzen, wenn in dem Franchise-Vertrag die entsprechenden Richtlinien und Grundsätze verbindliche Vertragsbestandteile werden. Dies kann nur durch ausdrückliche Erklärung geschehen. Hierbei sind formale und inhaltliche Voraussetzungen zu beachten. Richtlinien und Grundsätze müssen notwendigerweise einseitig vom Franchise-Geber abgeändert werden können, damit während der langfristigen Vertragsbeziehung den Anfordernissen an den sich verändernden Wettbewerb Genüge getan werden kann. Einseitige Änderungen dieser Richtlinien, werden sie Vertragsbestandteil, dürfen aber über den Rahmen von Treu und Glauben nicht hinausgehen. Zu beachten ist auch, daß in den Richtlinien keine eigenständigen Vertragspflichten enthalten sein dürfen, wenn sie nicht gleichfalls ihre Grundlage im Franchise-Vertrag haben.

Franchising (engl. Konzession, Vorrecht)
Franchising ist der unter bestimmten Bedingungen verknüpfte Kauf einer erprobten Geschäftsidee, um damit ein eigenes selbständiges Unternehmen zu gründen. Der sogenannte Franchise-Geber hat eine in der Praxis erfolgreich erprobte Geschäftsidee, die er anderen Unternehmern oder Existenzgründern, den sogenannten Franchise-Nehmern, gegen Gebühr anbietet.
Der Franchise-Nehmer investiert sein eigenes Geld, und er ist auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Vom Franchise-Geber erhält er seine Waren oder das Know how für seine Dienstleistungen und wird laufend betreut. Dafür zahlt der Franchise-Nehmer an den Geber eine regelmäßige Abgabe, die Franchise-Gebühr. Im Vergleich zu einem normalen Existenzgründer hat derjenige, der sich einer Franchise-Kette anschließt, eine hohe Erfolgschance. Franchising ist deshalb so erfolgreich, weil es als einziges Vertriebssystem die Vorteile von größeren Unternehmen mit denen kleiner Firmen kombiniert. Die Vorteile eines Großunternehmens liegen in seiner Marktmacht, die sich zum Beispiel in besseren Einkaufskonditionen, in effizienterem Marketing und im hohen Bekanntheitsgrad niederschlägt. In die Partnerschaft bringen Franchise-Geber:

  1. Know how
  2. Image
  3. Marktstrategien
  4. erprobten Geschäftstyp
  5. Aus- und Fortbildung
  6. laufende Unterstützung und
  7. Einkaufsvorteile ein.

Der Franchise-Nehmer bringt die für den Erfolg notwendigen übrigen Faktoren mit: Kapital unternehmerische Initiative Arbeitskraft Erschließung des örtlichen Marktes Information. Franchising ist auch deshalb so erfolgreich, weil zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer eine strikte Arbeitsteilung herrscht. Die Franchise-Zentrale nimmt dem Franchise-Nehmer soviel wie möglich ab. Sie richtet ihren Partnern z.B. die Ladenlokale schlüsselfertig ein, übernimmt die überregionale Werbung und organisiert regelmäßig Produktschulungen.

Freie Mitarbeit:
Ein freier Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter, der mit dem Unternehmer, dem Auftraggeber, keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienst- oder Werkvertrag abschließt.
Ein freier Mitarbeiter ist kein Arbeitnehmer, weder arbeits-, noch sozialversicherungs-, noch steuerrechtlich. Das heißt: Ein freier Mitarbeiter kann nicht auf Arbeitnehmerschutzgesetze pochen. Sowohl für seine versicherungsrechtlichen als auch für seine steuerlichen Angelegenheiten muß nicht der Auftraggeber gerade stehen. Er hat hier also gegenüber dem freien Mitarbeiter keine Pflichten und haftet auch nicht. Allerdings liegt die Entscheidung darüber, ob eine Tätigkeit selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, weder im Ermessen des Arbeitgebers noch im Ermessen des Vertragspartners. Ein Problem ist hier die Scheinselbständigkeit.

Freizeichnungklausel:
Ein Angebot wird durch Freizeichnungsklauseln ganz oder teilweise unverbindlich.

Beispiele:
  • unverbildlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
  • Lieferung vorbehalten
  • Preisvorbehalten, Preis freibleibend, Preis freibleibend
  • solange vorrat reicht, Menge freibleibend

Fremdbeleg:
Als Fremdbeleg wird jeder Beleg bezeichnet, der nicht vom Unternehmer oder einem seiner Mitarbeiter selbst erstellt wurde (Eigenbeleg), sondern von einem Unternehmensfremden, z.B. einem anderen Unternehmer.
Fremdbelege dürfen vom empfangenden Unternehmer in ihrem materiellen Gehalt nicht verändert werden. Änderungen darf nur der Aussteller vornehmen. Und zwar auch dann, wenn der Beleg falsch ist. Wer gegen diese Regel verstößt, riskiert die steuerliche Anerkennung des Fremdbelegs. Typische Beispiele für Fremdbelege sind:

  • Ausgangsrechnungen
  • Lieferscheine
  • Quittungen
  • Auftragszettel
  • Bankauszüge
  • Buchungsanweisungen
  • Lohnabrechnungen
  • Gehaltslisten
  • Akkordzettel
  • Materialentnahmescheine
  • Materialrückgabescheine
  • Kassenberichte
  • Postanweisungen
  • Schecks
  • Wechsel
  • einschlägiger Schriftwechsel

Siehe auch Beleg, Buchführung, Eigenbeleg oder Notbeleg

Fremdfinanzierung:
Fremdfinanzierung ist die Finanzierung mit Fremdkapital. Dabei unterscheidet man weiter die Außenfinanzierung, also die Finanzierung mit Fremdkapital, das von außen, z.B. über Kredite kommt, und die Innenfinanzierung mit Fremdkapital, also z.B. die Finanzierung durch Pensions-Rückstellungen (siehe auch Zusatzrente). Die Fremdfinanzierung kann erfolgen über:

  • kurz- und mittelfristige Bankkredite, dazu gehören mittlerweilen: Kontokorrentkredit, Wechseldiskontkredit, Akzeptkredit, Lombardkredit, Avalkredit (=Bürgschaftskredit), Zessionskredit
  • langfristige Bankkredite, dazu gehören: Hypothekenkredit, Grundschuldkredit, Anleihen, Schuldscheindarlehen
  • Handelskredite
  • Lieferantenkredite
  • Kundenanzahlungen (= Kundenkredite)
  • Kapitalmarktkredite
  • Anleihen (nur bei großen Unternehmen)
  • Schuldscheindarlehen
  • durch andere Dritte Kredite
  • durch die öffentliche Hand
  • Kredite durch andere Firmen
  • Kredit durch Gesellschafter
  • Kredite durch Angehörige
  • Kredite durch sonstige Privatpersonen

Sonderformen:

  • Stille Beteiligung
  • Leasing
  • Unterbeteiligung

Fremdkapital:
Fremdkapital ist die Summe der geborgten Finanzmittel eines Unternehmens. Hierunter zählen fest oder variabel verzinste Darlehen von Banken oder anderen Personen, Gewinnschuldverschreibungen und typische stille Beteiligungen (Stille Gesellschaft).
Fremdkapital wird eingesetzt, um das Eigenkapital aufzustocken und damit den wirtschaftlich notwendigen Kapitalbedarf zu decken. Die Finanzierungskosten des Fremdkapitals werden in aller Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht und mindern die Steuerlast. Kann das Fremdkapital nicht mehr durch Leistungen oder Waren refinanziert werden, tritt die zur Insolvenz führende Überschuldung ein. Siehe auch Eigenkapital, Finanzierungskosten, Horizontale Finanzierungsregel oder Stille Gesellschaft

Frist:
Als Frist wird der Zeitraum bezeichnet, innerhalb deren ein bestimmtes Recht geltend gemacht werden muß. Eine Frist ist ein ganz genau bestimmter oder bestimmbarer, abgegrenzter Zeitraum (z.B. vier Wochen oder ein Monat).
Rechtlich gliedern sich Fristen in Verjährungsfristen und Ausschlußfristen (Verfallfristen). Bei der Verjährungsfrist (siehe auch Verjährung) wird die Ursprungsschuld als solche nicht bestritten, allerdings kann der Gläubiger sie nicht mehr geltend machen, weil sie verjährt ist. Dem Schuldner steht in einem solchen Fall die Einrede der Verjährung zu, er muß die Leistung nicht mehr erbringen, sondern hat ein Leistungsverweigerungsrecht. Bei der Ausschlußfrist wird verlangt, daß ein bestimmtes Recht innerhalb eines bestimmen Zeitraums geltend gemacht wird. Wird davon kein Gebrauch gemacht, tritt das ursprüngliche Rechtsgeschäft in Kraft, das Recht zu widersprechen oder eine Erklärung zurückzuziehen verfällt (deshalb auch Verfallfrist).

Beispiele: Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften oder Ausschlagung einer Erbschaft oder Prozeß- oder Bescheidfristen.

Weitere Beispiele für Fristen:

  • Aufbewahrungsfristen
  • Kündigungsfristen
  • Schonfristen
  • Meldefristen
  • Anzeigefristen
  • Rechtsbehelfsfristen

Fristberechnung:
Bei der Berechnung von Fristen geht das Gesetz fast immer von vollen Tagen aus. Stunden werden nur in wenigen Ausnahmefällen angesetzt.
Eine Frist beginnt grundsätzlich an dem Folgetag des Tages, an dem das maßgebende Ereignis eingetreten ist. Der Ereignistag wird also regelmäßig nicht mitgerechnet. Ausnahme: Es ist ausdrücklich gewünscht, daß der Ereignistag mitzählt. Das ist beispielsweise bei der Berechnung des Lebensalters der Fall.

Beispiel: Ein Unternehmer mietet Büro-Räume. Der Mietvertrag beginnt am 15.3. Der 15.3. wird bereits mitgerechnet, er kann einziehen. Kündigen kann er den Mietvertrag jeweils mit Monatsfrist zum Monatsende. Das bedeutet, daß der Unternehmer, wenn er den Februar nicht mehr in den alten Büroräumen verbringen will, spätestens am 31.12. des Vorjahres zum 31.1. kündigen muß. Dann ist er ab 1.2. wieder frei. Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft die Frist für die Abgabe der entsprechenden Willenserklärung erst am nächsten Werktag ab.

Fristenkongruenz:
Von Fristenkongruenz spricht man, wenn das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital das langfristig gebundene Vermögen abdeckt.
Der Begriff gilt als Grundsatz der sogenannten horizontalen Finanzierungsregel bei Investitions- oder Amortisierungsrechnungen.
Wird z.B. eine Maschine für 100.000 € angeschafft, die ungefähr fünf Jahre laufen wird, das Fremdkapital aber eine Rückzahlungsfrist von sechs Jahren hat, so ist die Fristenkongruenz nicht gewahrt. Wird das Fremdkapital hingegen in diesem Beispiel in drei Jahren abgebaut, so entspricht dies dem Grundsatz der Fristenkongruenz. Hingegen sind z.B. Investitionen in langfristige Bauvorhaben mit langfristigen Krediten finanzierbar, ohne die Fristenkongruenz beachten zu müssen. Siehe auch Eigenkapital oder Horizontale Finanzierungsregel

Fristlose Kündigung:
Außerordentliche Kündigung, die augenblicklich erfolgen kann, muß aber den Gesetzen genüge tun und wird - außer bei nachweislich schweren Vergehen (wie Diebstahl etc.), meist angefochten

Funktionssystem:
Das System wird auch als Mehrliniensystem bezeichnet. Ein Beispiel für dieses Leitungssystem ist das Funktionsmeistersystem nach Tayler. Für jeden Funktionsbereich ist ein Meister zuständig (für die Einrichtung der Maschine, für die Qualität).

Fusion:
Ehemals rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen schließen sich zu einem Unternehmen zusammen z.B. durch Aufnahme eines Unternehmens oder durch Verschmelzung.