Haftpflicht/Haftpflichtversicherung:
Grundsätzlich
hat jeder, der einer anderen Person durch eigenes Verschulden Schaden zufügt,
dafür zu haften. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, um
Ansprüche aus dieser Haftung abzudecken. Die Haftpflichtversicherung wird also
grundsätzlich gegen Drittschäden wirksam. Man unterschiedet:
- die Betriebs-,
- die Produkt- und neuerdings auch
- die Umwelthaftpflichtversicherung
- Die Betreibshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab,
- die der Betrieb fremden Gebäuden zufügt (etwa durch Feuer oder Emmissionen),
- die durch Handlungen des Personals verursacht werden oder
- Schäden, die der Umwelt zugefügt werden.
Über die Haftpflichtversicherung sind die Mängel eigener Arbeit nicht abgedeckt.
Die Haftung ist unbegrenzt. Die Schadensmöglichkeiten eines
Betriebes sind so vielfältig und unüberschaubar, daß Versicherungssummen unter 5
Mio. € kaum zu rechtfertigen sind. Bei zu niedrigen Versicherungssummen können
u.U. Geschäftsführer persönlich zum Schadenersatz verpflichtet werden. Auch das
Risiko, daß durch einen Brand oder durch eine Explosion im Betrieb Sach- und
Personenschäden in der Nachbarschaft eintreten können, muß bei der
Versicherungssumme einkalkuliert werden. Auch für Schäden an gemieteten Gebäuden
kann das Unternehmen - bei Verschulden - vom betreffenden Feuer-Versicherer in
Regreß genommen werden.
- Die Produkthaftpflicht: In den gängigen Haftpflichtpolicen ist das Produktrisiko grundsätzlich mitversichert. Besondere
Vereinbarungen sind inbesondere für Hersteller von Grundstoffen (z.B. Pigmente,
Leder, Furnier, Kleber) und Zulieferer (z.B. Bremsbeläge, Scharniere, Lacke,
elektronische Teile) erforderlich, da der Geschädigte in der Zuliefererindustrie
im allgemeinen auch Kunde des Versicherungsnehmers ist, ergibt sich häufig ein
Konflikt zwischen kaufmännischem Interesse und der Rechtslage. Bei der
erweiterbaren Produkthaftpflichtversicherung ist es deshalb üblich und sinnvoll,
erhöhte Selbstbeteiligungen zu vereinbaren und damit Kleinschäden in Eigenregie
nach kaufmännischen Gesichtspunkten abzuwickeln.
- Die Umwelthaftpflichtversicherung:
Im Zweifel sollten die Risiken mit einer externen Stelle diskutiert werden. In
neuen Haftpflichtpolicen ist das Umweltrisiko grundsätzlich nur noch bei
besonderer Vereinbarung versichert.
Siehe auch Insassen-Unfallversicherung oder Maschinenversicherung
Handelsbilanz:
Die Handelsbilanz ist der übliche handelsrechtliche Jahresabschluß. In der Handelsbilanz bezieht man sich auf die nirgends festgeschriebenen Grundsätze der Buchführung und Bilanzierung, sowie auf das Aktiengesetz.
Der handelsrechtliche Jahresabschluß umfaßt:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, eine Handelsbilanz zu erstellen. Kleine Gewerbetreibende können statt einer Bilanz eine
Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellen. Die meisten Kaufleute nutzen die
handelsrechtlichen Vorschriften nicht und fertigen statt dessen eine Bilanz, die
gleich nach steuerlichen Gesichtspunkten ausgerichtet wird (Steuerbilanz). Sie
gilt dann auch als Handelsbilanz, so daß der kaufmännischen Pflicht zur
Bilanzaufstellung Genüge getan wird. Siehe auch Einnahme-Überschuß-Rechnung oder Nominalwertprinzip
Handelsbrauch:
Als Handelsbrauch werden
die geschäftlichen Gepflogenheiten bezeichnet, die nicht per Gesetz verordnet
sind. Zwischen Kaufleuten haben sich ungeschriebene Gesetze entwickelt. Gültiger Handelsbrauch darf niemals gegen
gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Handelsfaktura:
Durch eine Kammer (z.B. Handelskammer)
oder andere Stelle betätigte Rechnung; wobei betätigt wird dass der Handelswert
mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt. Siehe auch Konsulatssfaktura oder Fakturierung
Handelsmakler (Vermittler):
Der Handelsmakler übernimmt als selbstständiger Kaufmann von Fall zu Fall die Vermittlung von
Verträgen, und zwar in fremden Namen und für Fremde Rechnung. Zu den Pflichten
gehören die Ausstellung einer Schlußnote für jede Vertragspartei, die Pflicht
zur Führung eines Tagebuchs, die Haft- und Auskunftspflicht. Der Handelsmakler hat das
Recht auf Maklerlohn (Courtage), der je zur Hälfte von den Vertragsparteien zu
zahlen ist.
Handelsregister:
Das Handelsregister
ist ein öffentliches Register, in das alle
eingetragen werden.
Bei der Gründung eines Unternehmens gehören ins Handelsregister:
- Firma
- Ort der Handelsniederlassung
- Unternehmensgegenstand
- Höhe des Stammkapitals/Grundkapitals (GmbH/AG)
- Erteilung einer Prokura
- Gesellschafter (GmbH)
- Bestellung eines Geschäftsführers/Vorstands (GmbH/AG)
- Vertretungsverhältnisse
- Umfang der Kommanditistenhaftung (KG)
- Sonderabreden bei Verkauf der Firma
- Liquidatoren
Eintragungen ins Handelsregister während der Dauer und beim Ende des Unternehmens:
- Änderungen des Stammkapitals/Grundkapitals (GmbH/AG)
- Erteilung einer Prokura
- Erlöschen einer Prokura
- Änderungen bei den Gesellschaftern (GmbH)
- Abberufung eines Geschäftsführers/Vorstands (GmbH/AG)
- Änderungen der Vertretungsverhältnisse
- Änderungen der Kommanditeinlagen (KG)
- Satzungsänderungen (GmbH)
- Eröffnung des Konkursverfahrens (GmbH)
- Sonderabreden bei Verkauf der Firma
- Änderung der Firma
- Erlöschen der Firma
- Haftungsbeschränkungen des Firmenkäufers bei Firmenfortführung
- Unternehmensverträge (AG)
Nicht ins Handelsregister gehören:
Siehe auch Kapitalgesellschaften
Handelsspanne:
Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Verkaufspreis einer Ware. Die
Handelsspanne wird in Prozenten angegeben. Bei der Berechnung der Handelsspanne
bleibt die Umsatzsteuer unberücksichtigt.
Im Handel gibt es sowohl freie als
auch gebundene Handelsspannen, bzw. Staatsmonopole wie bei Tabakwaren oder Salz. Gebundene Handelsspannen sind z.B. bei
Lebensmitteln (Begrenzung für Brot und Milch) oder Büchern (Buchpreisbindung) üblich. In der Berechnung der
Handelsspanne sind die Händler im allgemeinen frei. Berechnungsbeispiel:
Ein Händler hat pro Jahr Betriebs- und Personalkosten von jährlich 80.000 €. Sein
gesamtes Warenlager kostet 400.000 €. Er teilt seine Betriebs- und
Personalkosten (Handlungskosten) durch die Kosten seines Warenlagers. Nach
dieser Rechnung kommt er auf 0,2 das sind 20 %, die seine Handlungskosten gegenüber dem
Warenlager ausmachen. Diese 20 % sind seine Handelsspanne, die er auf jedes
verkaufte Produkt aufschlägt. Auf diesen Preis müssen noch die Gewinnspanne und
die Umsatzsteuer hinzugerechnet werden. Dann erhält er den Verkaufspreis.
Siehe auch Bezugskosten, Deckungsbeitrag, Reingewinn oder Rohertrag
Handelsvertreter:
Der Handelsvertreter
ist als selbständiger Kaufmann damit betraut, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter)
oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlußvertreter).
Zu seinen Pflichten gehören:
- Benachrichtigungspflicht
- Bemühungspflicht
- Sorgfalltspflicht,
- Schweigepflicht
- Befolgungspflicht
Zu seinen Rechten gehören:
- Recht auf Abschlußprovision
- Recht auf Delkredere Provision (Vergütung bei Risikoübernahme des
Zahlungseingangs)
- Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
Handlungsreisender: Siehe Reisender
Handlungsvollmacht:
Wer als Geschäftsinhaber einen Angestellten ermächtigt, Geschäftshandlungen in seinem
Namen zu tätigen, erteilt ihm eine Handlungsvollmacht. Der Gesetzgeber
beschränkt diese Möglichkeiten der Handlungsvollmacht.
Erweiterte Vollmachten können sich z.B. auf Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder der Aufnahme
von Darlehen erstrecken.
Allgemeine Handlungsvollmachten oder erweiterte Handlungsvollmachten sollten schriftlich mit der genauen Bezeichnung der
Befugnisse formuliert werden.
Handlungsvollmachten werden vor allem für Führungskräfte von Filialbetrieben ausgesprochen oder zur Entlastung des
Alltagsgeschäfts von Geschäftsführern/Inhabern. Die Handlungsvollmacht erlischt
automatisch beim
- Insolvenzverfahren,
- bei Verkauf des Unternehmens oder
- bei Kündigung des Bevollmächtigten.
Sie kann auch durch den Vollmachtgeber fristlos widerrufen werden.
Hauptabschlußübersicht: Siehe Betriebsübersicht
Hauptversammlung:
Hauptversammlung nennt man die mindestens einmal jährlich stattfindende Versammlung der Aktionäre
einer Aktiengesellschaft. Bei einer GmbH spricht man statt der Hauptversammlung
von der Gesellschafterversammlung. Siehe auch Aktiengesellschaft
Haushalt: noch nichts
Hausse:
Eine Hausse (vom franz. hausse =
Anstieg) ist der Zeitraum, in dem die Börsenkurse auf breiter Ebene steigen. An den Börsen wird es
oft in einem Standbilde symbolisch durch einen Stieren (Bullen) dargestellt. Das Gegenteil einer Hausse ist eine Baisse.
Herstellkosten:
sind die Kosten der Einsatzstoffe und der Fertigung. Wer zu den Herstellkosten noch die Verwaltungs- und
Vertriebskosten dazuzählt, erhält die Selbstkosten.
Herstellkosten und Selbstkosten sind Begriffe der Betriebswirtschaftslehre und des kaufmännischen
Rechnungswesens. Der Begriff der Herstellkosten ist von den Herstellungskosten
abzugrenzen, die im Handelsrecht und im Steuerrecht für die Bewertung von
selbstgeschaffenen Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern herangezogen
werden. Siehe auch Fixe Kosten, Variable Kosten oder Wirtschaftsgut
Herstellungskosten:
Die
Herstellungskosten entsprechen begrifflich den Anschaffungskosten (Bezugskosten) und sind alle
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von
Dienstleistungen für die Herstellung von Wirtschaftsgütern entstehen. Für vom
und im Betrieb selbst erstellte Wirtschaftsgüter gibt es keine
Anschaffungskosten, da in aller Regel andere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens verwendet werden, um die neuen
Wirtschaftsgüter herzustellen.
In die Herstellungskosten dürfen nur
Aufwendungen mit eingerechnet werden. Kalkulatorische Kosten, wie beispielsweise
kalkulatorische Miete oder Eigenkapitalzinsen, müssen außer Ansatz bleiben. Das
gilt auch für den Unternehmerlohn. So gehört die eigene unternehmerische
Arbeitsleistung nicht zu den Herstellungskosten, weil sie vorher auch nicht als
Betriebsausgabe den Gewinn gemindert hat.
Hifo (Highest in first out):
bedeutet: was am teuersten eingekauft oder hergestellt wurde, wird (gedanklich) auch
als erstes verbraucht oder wieder verkauft. Hifo ist eine Verbrauchsfolgefiktion und dient der Bewertung der Vorräte im Unternehmen.
Verbrauchsfolgefiktion bedeutet,
daß die tatsächliche Verbrauchsfolge nicht der fingierten entsprechen muß. Es
muß nicht das gesamte Vermögen nach einer Verbrauchsfolgefiktion bewertet
werden, sondern es können verschiedene Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Hifo
ist nur handelsrechtlich, aber nicht steuerlich zulässig. Siehe auch Fifo (First in first out) oder Verbrauchsfolgefiktion
High concept:
High concept ist eine
Marketingstrategie, die das Produkt verkauft, bevor es auf dem Markt ist. Diese
aus den USA kommende Theorie des virtuellen Marketing sieht als eigentliche
Marketingleistung ein Vorprodukt, das die Kaufentscheidung für das eigentliche
Produkt (Nachprodukt) vorverlegt. Der Verkauf dieses eigentlichen Produktes
braucht bei der richtigen High-concept-Anwendung keine begleitenden
Werbemaßnahmen mehr.
Vor allem bei Kulturprodukten wie z.B. Filme oder
Bücher wird diese Marketingstrategie besonders erfolgreich angewandt. Durch
Vorankündigungen, Pressearbeit, Filmtrailer oder Vorabdrucke wird die
Öffentlichkeit heiß gemacht. Vorprodukte schaffen durch die mediale
Repräsentation das Bedürfnis nach dem Nachprodukt. Die Kaufentscheidung fällt
also vor dem Point of Purchase (Verkaufszeitpunkt). Die Strategie des High
concepts läßt sich ebenso auf andere Produkte anwenden. Es wird in der Fachwelt
auch virtuelles Marketing genannt. Siehe auch Marketing oder Werbung
Hinterbliebenenversorgung (Hinterbliebenenrente)
Die Hinterbliebenenversorgung zählt zum Leistungskatalog eines betrieblichen und staatlichen
Versorgungswerks.
Die Höhe der Witwer- oder Witwenpension beträgt analog zu
den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung im allgemeinen 60 % der
Rente des verstorbenen Partners. Für Vollwaisen gelten niedrigere Prozentsätze, für Waisen gelten viel niedrigere Prozentsätze.
Insgesamt ist die Hinterbliebenenpension auf 100 % der Rente des Verstorbenen beschränkt.
Waisenrenten werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüber hinaus für weitere Zeiten der Schul- und Berufsausbildung,
dürfen einen gewissen, vom Gesetztgeber bestimmten Zeitrahmen nicht überschreiten. Siehe auch Zusatzrente
höhere Gewalt:
ist ein von außen kommendes Ereignis, dessen störende Wirkung auch bei der größten
zu erwartenden Vorsicht nicht abzuwenden war, z. B. Naturkatastrophen,
kurzfristig durchgeführte Streiks. Bei Nichterfüllung von Verträgen und
Überschreitung der Leistungsfrist ist höhere Gewalt ein Entschuldigungsgrund.
Holding:
Ist eine Dachgesellschaft, die an der Spitze eines Konzerns steht. Sie produziert selbst keine Güter und Dienste,
sondern verwaltet mehrere Unternehmen. Ihr Einfluß auf die rechtlich
selbständigen, wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften des Konzerns
kann unterschiedlich groß sein.
Home-Banking:
Home-Banking ist die
Möglichkeit, per Computer von zu Hause oder vom Arbeitsplatz, Bankgeschäfte zu
erledigen. Siehe auch Elektronischer
Zahlungsverkehr oder Teleshopping
Homepage:
Eine Homepage ist eine Seite im
World Wide Web. Sie stellt die Haupt- oder Einstiegsseite eines
Informationsanbieters im World Wide Web dar.
In 10 Schritten zur eigenen Homepage
- Schritt: Überlegen Sie, was Sie mit Ihrem Internet-Engagement
erreichen wollen. Wollen Sie nur präsent sein und Ihr Angebot vorstellen? Oder
wollen Sie über Internet Ihre Kunden aktiv beraten, z.B. bei Installations- oder
Funktionsproblemen bei den von Ihnen gelieferten Produkten?
- Schritt: Prüfen
Sie, welche technischen Möglichkeiten des Internets Sie nutzen wollen.
Interessant sind vor allem Querverbindungen (Links) von und zu anderen
Anbietern, die ihrerseits dann natürlich auch wieder auf Ihre Angebote verweisen
sollten.
- Schritt: Suchen Sie sich einen Service-Provider und eine
Internet-Agentur (für die Umsetzung), die über gute Referenzen verfügen.
- Schritt: Analysieren Sie die Positiv- und Negativbeispiele, die Ihnen das
Internet bietet.
- Schritt: Notieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen.
Erstellen Sie ein Profil.
- Schritt: Entwerfen Sie den Text für eine Broschüre
über Ihre Produkte und Leistungen. Sprechen Sie auf Ihrer Homepage gezielt nur
Ihre gewünschten Zielgruppen an. Wird Ihr Web-Server überwiegend von Anwendern
frequentiert, die nicht zu Ihrer Zielgruppe gehören, entstehen Ihnen enorme
Übertragungskosten, ohne daß es sich lohnt".
- Schritt:
Entflechten Sie Ihre Angebote und Ihre Informationen. Stellen sie Kosten und Inhalte klar dar. Ein Besucher verweilt um so länger, bzw.
kommt um so öfter auf Ihre Seite, je schneller er klare Informationen erhält, d.h. für komerzielle Seiten:
Alle Kosten und Leistungen sollen klar und deutlich dargestellt werden, sowie leicht zu finden sein,
um einen klaren Kosten- und Leistungsvergleich zu garantieren. Erstellen Sie einen
regelrechten Suchbaum, um die Informationen geordnet zu strukturieren. Verteilen
Sie Ihr Angebot auf mehrere World Wide Web-Seiten. Häufig benötigt ein Anwender
gar nicht die volle Informationsmenge. Kann er selbst auswählen, welche Seiten
er lesen möchte, senkt sich der Übertragungsaufwand und somit die daraus
resultierenden Kosten.
- Schritt: Verzichten Sie auf übertriebene Werbung und aufwendige Werbeeffekte, die den Besucher abstoßen,
ihm von der eigentlichen Information ablenken oder gar abhalten und unnötige Ladezeiten verursachen. Allgemeine Regel:
Muß ein Besucher mehr als 1-2 Sekunden warten, ohne daß sich etwas tut (Ladezeit) so wird er sich von der Seite sehr
wahrscheinlich "weg-klicken" außer er kennt sie schon und weiß was er sucht.
- Schritt: Drucken Sie E-Mail-(Electronic Mail = elektronisches
Postsystem)Adresse und Internet-Anschluß auf Ihr Briefpapier und Ihre
Visitenkarten. Sorgen Sie dann aber auch dafür, daß die elektronischen Briefkästen (Mailbox) regelmäßig geleert und Anfragen prompt beantwortet werden.
- Schritt: Lassen Sie sich in die entsprechenden Suchsysteme (aktuell markt-beherrschend: Google) des World Wide Web
eintragen, damit Sie auch tatsächlich gefunden werden.
Siehe auch Browser, Internet oder World Wide Web
Horizontale Finanzierungsregel:
Die horizontalen Finanzierungsregeln setzen Werte der Passivseite mit Werten der
Aktivseite in Beziehung. Die Einhaltung von Finanzierungsregeln sollen das
finanzielle Gleichgewicht in Unternehmen gewährleisten.
Bei
Kreditverhandlungen über neue Kreditaufnahmen spielen die Finanzierungsregeln
eine bedeutende Rolle. Die horizontalen Finanzierungsregeln bedeuten dabei die
Einhaltung des Gleichgewichts in den Finanzierungsarten. Die Goldene Bankregel
zählt zu diesen Regeln. Danach soll das Eigenkapital dem Anlagevermögen 1:1
entsprechen (Deckungsgrad 100 %). Diese Quote entspricht der sogenannten engen
Fassung der Bilanzregel. Die weitere Fassung erstrebt einen Deckungsgrad von 100
% bei der Finanzierung von Anlagevermögen durch Eigen- und Fremdkapital.
Horizontale Finanzierungsregel:
Eigenkapital: Anlagevermögen = 1: 1
Siehe auch Anlagevermögen, Eigenkapital, Fremdkapital oder Fristenkongruenz
Hotline:
Die Hotline ist die direkte
Kommunikation zwischen Anbietern und Käufern/ Interessenten eines Produkts per
Telefon oder Online/Internet. Sie gilt als Marketinginstrument zur Kundenbindung
und zur Produktverbesserung.
In aller Regel werden Hotlines zur Bestellung
und zur direkten Rücksprache mit dem Kunden eingerichtet. Meist ist sie für
Kunden kostenlos (über 0130- oder 0800-Nummern des Telefonnetzes). Die direkte Rückkopplung über Hotline
zwischen Hersteller und Käufer einer Ware ist auch deshalb von immer größerer
Bedeutung, da der Kundenkontakt direkt, ohne Zeitverzögerung und mit erweiterten
Gesprächsmöglichkeiten bewältigt wird. Viele Firmen nutzen die Möglichkeit, die
Bedienung der Hotline an Dienstleister zu delegieren (Call Center). Die
Mitarbeiter dieser telefonischen Dienstleistung müssen entsprechend der
Zielstellung der Hotline geschult werden. Die Einrichtung einer Hotline ist mit
hohen Kosten verbunden. Hotline-Telefonnummern werden von den
Telefongesellschaften nach Antrag vergeben.
Siehe auch Marketing oder Werbung
Human Resource Management:
Human
Resource Management sieht die Mitarbeiter nicht als Kostenfaktor, sondern als
Leistungsträger, die es zu entwickeln gilt. Es ist ein ganzheitliches Konzept
der Personalarbeit, das vor allem auf die Qualität der Mitarbeiter abstellt und
deren Potentiale fördert. Demzufolge steht im Mittelpunkt dieses Konzepts die
Personalentwicklung, die einerseits den einzelnen Mitarbeiter als auch die
Gesamtinteressen des Unternehmens in Einklang zu bringen sucht. Siehe auch Arbeitsleistung oder Themenbereich Personal
Hyperlink:
Ein Hyperlink - oft auch einfach
nur Link genannt - ist ein meist farblich oder grafisch hervorgehobener
Querverweis auf eine andere Webseite, die durch Mausklick auf das entsprechende
Wort oder Symbol erreicht wird.
Gegen unerwünschte Querverweise anderer
Anbieter auf die eigene Homepage kann man sich kaum wehren. Siehe auch Homepage, Internet oder WWW
Hypothek:
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht zur Kreditsicherung. Eine Hypothek ist also
eine Belastung eines Grundstücks mit einer bestimmten Geldsumme durch Eintrag
ins Grundbuch. Dem Eigentümer eines Grundstücks wird aus dem Grundstück eine
Kreditsumme zur Verfügung gestellt, deren Besicherung in aller Regel das
Grundstück selbst ist (Hypothekendarlehen). Die Hypothek wird im Grundbuch
eingetragen und normalerweise notariell beurkundet. Zur Eintragung gehört:
- der Gläubiger,
- der Geldbetrag der Forderung
- und der Zinssatz.
Bei Insolvenz des Schuldners wird der Hypothekengläubiger durch die Verwertung des Grundstücks
befriedigt. Im Gegensatz zur Grundschuld liegt der Hypothek immer eine Schuld zu Grunde.
Siehe auch Insolvenz oder Zwangsvollstreckung
Hypothekenbrief:
Ein Hypothekenbrief
ist die vom Grundbuchamt ausgestellte Urkunde, die das Bestehen einer Hypothek
(sog. Briefhypothek) an einem best. Grundstück verbrieft. Der H. erleichtert die
Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung. Eigentümer des
Hypothekenbriefes ist jeweils der Hypothekengläubiger.
Hypothekenpfandbrief:
Hypothekenpfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Hypothekenbanken in Serien (sog.
Tranchen) mit dem Ziel emittiert werden, sich fortlaufend umfangreiche
Geldmittel zur Gewährung von Hypothekarkrediten zu beschaffen. Hypothekenpfandbriefe werden unter
pari ausgegeben, die Serien haben eine Laufzeit bis zu 25 Jahren u. werden
jährl. durch Auslosung getilgt. Der Erwerber von Hypothekenpfandbriefen ist
durch die Eintragung erststelliger Hypotheken gesichert.
|