Baisse:
Eine Baisse (vom franz. bas =
niedrig) ist der Zeitraum, in dem die Börsenkurse auf breiter Ebene fallen. An den Börsen wird es
oft in einem Standbilde symbolisch durch einen Börse dargestellt.
Das Gegenteil einer Baisse ist eine Hausse.
Balanced Scorecard (= ausgewogenes Berichtswesen):
Die Mischung aus zukunftsorientierten harten und weichen Kennzahlen wird als Balanced Scorecard bezeichnet (engl. = ausgewogenes
Berichtswesen). Mit dem Balanced Scorecard wird z.B. die Kennzahl Kundenzufriedenheit mit dem Umsatz pro Mitarbeiter in Beziehung gesetzt.
Die
Unternehmensstrategie wählt die Kennzahlen aus, die für den Balanced Scorecard
ausgewählt werden. In aller Regel beleuchtet er vier Bereiche:
- Die Finanzen (z.B. Gewinnerwartungen)
- Die Kunden (z.B. Kundenakquisition, Kundenzufriedenheit, Wachstumschancen)
- Interne Geschäftsprozesse (z.B. Kosten, Umsatz pro Mitarbeiter)
- Entwicklungspotentiale (z.B. Mitarbeiterqualifizierung, Mitarbeiterpotentiale, Zielorientierung)
Siehe auch Management by Balanced Scorecard
Baugenehmigung:
Eine Baugenehmigung ist
eine behördliche Erlaubnis, auf eigenem oder fremden Boden zu bauen, umzubauen
oder Bauten zu erweitern.
Baustellenfertigung:
Alle
benötigten Maschinen und Rohstoffe werden an den Ort gebracht, an dem das
Produkt entsteht und genutzt wird. Siehe dazu auch Einzelfertigung und Fertigung
Bedarfsanalyse:
Eine Bedarfsanalyse ist die Analyse des Ist-Zustandes und der mit der EDV
angestrebten Ziele im Unternehmen.
Den ersten Schritt in die EDV bildet eine
Bedarfsanalyse, die sich an den Unternehmenszielen orientiert: Was soll mit dem
Einsatz der EDV erreicht werden?
Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: die bestehende Organisation der Arbeitsabläufe die geplanten Änderungen
der Organisation neue Verfahren und neue technische Möglichkeiten Wissensstand
und Motivation der Mitarbeiter.
Beleg: (scontrino)
Belege sind alle Schriftstücke, die die Richtigkeit von Angaben über geschäftliche Vorfälle beweisen.
Der Idealfall eines Belegs ist ein Fremdbeleg, also ein Beleg, der von einem anderen
ausgestellt wurde. Fremdbelege gelten als die richtige Form eines Belegs. Ist es
nicht möglich, einen Fremdbeleg zu beschaffen, muß/kann ein Eigenbeleg erstellt
werden. Das Belegprinzip gehört zu den unverrückbaren Grundsätzen der Buchführung:
Keine Buchung ohne Beleg! Beleglose Buchungen werden in aller Regel abgelehnt und steuerlich nicht anerkannt. Anforderungen an
einen ordnungsgemäßen Beleg:
- Er muß rechnerisch richtig sein.
- Der Belegtext muß unmißverständlich sein und den Geschäftsvorfall hinreichend erklären.
- Zeichnung zumindest der Kassen- und internen Buchungsbelege durch Anweisungsberechtigte
(Inhaber, Buchhalter, verantwortlicher Sachbearbeiter).
- Fortlaufende (durchgehende) Numerierung und
- vollständige (lückenlose) Aufbewahrung.
- Er muß Ausstellungs- oder Eingangsdatum tragen.
Buchung und Beleg müssen gegenseitig aufeinander verweisen.
Beleihungsrichtwerte:
Beleihungsrichtwerte sind die Werte, die als Kreditsicherheiten bei unterschiedlichen
Sicherheitseinlagen veranschlagt werden. Die eingebrachten Sicherheiten werden
von der Bank mit einer Beleihungsgrenze angenommen. Alle Beleihungsrichtwerte
sind verhandelbar - je nachdem, wie die Bank die Bonität des Kreditnehmers
einschätzt.
Gegen einen Bankkredit müssen Sicherheiten gestellt werden.
Nachstehend die ungefähren Beleihungsgrenzen, nach denen die Banken die
Sicherheiten bewerten (die Banken weichen hier geringfügig voreinander ab;
außerdem sind die Werte verhandelbar), es sind Richtlinien zu Kreditsicherheit, bzw. zur Beleihungsgrenze
- Grundstücke 60-80% des Verkehrswertes
- Spareinlagen 100 % des Werts
- Sparbriefe 100% des Werts
- Festgelder 100 % des Werts
- Bausparverträge 100 % des Werts
- Lebensversicherungen 100 % des Rückkaufwerts
- Schatzbriefe/Obligationen (z.B. BOT) 100 % des Nennwerts
- Aktien 50 % des Kurswerts
- Rentenfonds 75 % des Kurswerts
- Aktienfonds 60 % des Kurswerts
- gemischte Fonds 60 % des Kurswerts
- Schuldverschreibungen 60-90 % des Kurswerts
- Bürgschaftsbank 100 % des Bürgschaftsbetrags
- Bürgschaft von Fremden je nach Bonität
- Bürgschaft Ehepartner: ohne Bewertung
- Kundenforderungen 80-90 % des Forderungsbetrags
- Steuererstattungsanspüche 100 % des Erstattungsanspruchs
- Warenlager 60 % des Einstandspreises
- Ladeneinrichtung 40 % des Zeitwerts
- Geschäftsausstattung/Maschinen 50 % des Zeitwerts
- Autos 40 % des Zeitwerts
- Edelmetalle 70 % des Metallwerts
Benchmarking:
Benchmarking stellt in der Managementsprache darauf ab, sich an besonders herausragenden Leistungen einer
anderen Unternehmung als Bezugsgröße zu orientieren. Es geht darum, die
Praktiken des "Klassenbesten" zu übernehmen oder nachzuahmen und soll nun auch
im öffentlichen Sektor praktiziert werden.
Benchmarking ist ein Controlling-Instrument innerhalb eines Unternehmens, um durch interne oder
externe Vergleiche die bestmöglichen Lösungen zu finden. Benchmarks (Maßstäbe)
werden als Sollgrößen bestimmt, die sowohl innerhalb eines Unternehmens als auch
außerhalb (Betriebs- und/oder Branchenvergleiche) in ähnlichen Funktions- und
Geschäftsbereichen erreicht wurden. Benchmarking ist auch auf internationaler
Ebene eine Managementmethode, die Sollgrößen am Wettbewerber auszurichten (oder
eben besser zu sein).
Wenn andere besser sind (gleichgültig, ob eine andere
Abteilung oder ein Mitbewerber oder ein PC), analysiert Benchmarking, warum dies
so ist und trägt im Rahmen eines Lernprozesses damit zur Optimierung der eigenen
Leistung bei. Die im Vergleich bessere Arbeitsmethode oder das bessere Produkt
wird als Sollgröße im eigenen Verantwortungsbereich eingeführt. Die Methode des
Benchmarking (warum ist der andere besser als ich?) ist uralt, nur wird sie
heute als Contollinginstrument systematisch angewendet.
Besitz:
Besitz ist die tatsächliche Gewalt über
eine Sache. Vergleiche dazu Eigentum.
Bestandskonto:
Ein Bestandskonto ist ein Konto der Buchführung, das am Anfang eines jeden Wirtschaftsjahrs aus der
Eröffnungsbilanz heraus in einzelne Konten übernommen wird. Konten, die aus der Gewinn- und Verlustrechnung in die aktuelle Buchführung übernommen werden,
heißen Erfolgskonten.
Die Konten, die aus den Beständen der
Aktivseite der Bilanz herausgelöst werden, enthalten die Aktiva und werden
Aktiv- oder Vermögenskonten genannt. Deren Anfangsbestand (= der Bilanzwert)
steht im Soll, also auf der linken Seite. Bei Aktivkonten werden Zuwächse immer
im Soll gebucht und Abgänge im Haben. Bei den Konten, die aus der Auflösung der
rechten Seite der Bilanz (Passivseite) gewonnen werden, ist es genau umgekehrt.
Bei den passiven Bestandskonten stehen die Anfangsbestände auf der Haben-, also
der rechten Seite. Die Passivkonten oder Fremdkapital- oder Eigenkapital-Konten
verzeichnen einen Zuwachs generell auf der Habenseite und nehmen auf der
Sollseite ab. Siehe auch Bilanz, Erfolgskonto, Grundsätze der Buchführung oder Sachkonto.
Betrieb:
Man kann einen Betrieb als Stätte der Leistungserstellung und Leistungsverwertung bezeichnen. Diese Tätigkeiten werden
aber nicht zufällig, sondern planvoll und zielgerichtet vollzogen. Kennzeichnend
für einen Betrieb ist ferner das Zusammenwirken von Produktionsfaktoren. Daraus
ergibt sich die folgende exaktere Formulierung.
Eine mögliche Definition:
Ein Betrieb ist eine Stätte der planvollen und zielgerichteten Leistungserstellung und
Leistungsverwertung durch gesteuertes Zusammenwirken von Produktionsfaktoren.
Siehe auch Unternehmen und Haushalt
Betriebsaufgabe:
Eine Betriebsaufgabe
ist ein Vorgang, durch den ein Unternehmen ganz oder in Teilen aufhört, als
selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu existieren.
Eine Betriebsaufgabe kann beispielsweise so aussehen, daß der Unternehmer einfach
"dicht macht" (chiude bottega), die noch bestehenden Verpflichtungen erfüllt, danach alles
abschließt und seinem früheren Unternehmen den Rücken kehrt. Eine
Betriebsaufgabe kann aber auch so aussehen, daß der Unternehmer sein Unternehmen
verkauft (Betriebsveräußerung). Siehe auch rwertung durch gesteuertes Zusammenwirken von Produktionsfaktoren.
Siehe auch Betriebsunterbrechung, Betriebsverpachtung, Einkünfte
Betriebsaufspaltung:
Von einer
Betriebsaufspaltung spricht man dann, wenn ein Besitzunternehmen (meist eine Personengesellschaft) Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Grundlagen des
nutzenden Betriebs gehören (sachliche Verflechtung), einem Betriebsunternehmen
(meist eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH) überläßt. Gleichzeitig
müssen an beiden Unternehmen dieselben Personen beteiligt sein und sie müssen
beide Unternehmen beherrschen.
der Betriebsaufspaltung erzielt das Besitzunternehmen Einkünfte aus
Gewerbebetrieb, und zwar auch dann, wenn es sich um ein Einzelunternehmen oder
eine Personengesellschaft handelt, wie OHG, KG, BGB-Gesellschaft oder Stille Gesellschaft, deren einzige Tätigkeit in der Verpachtung der
Wirtschaftsgüter besteht. Der Grund für Betriebsaufspaltungen lag früher einmal
darin, daß man die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft oder eines
Einzelunternehmens mit den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft kombinieren
wollte und außerdem wertvolle Betriebsgrundlagen (z.B. Grundstücke) aus der
Haftungsmasse der GmbH heraushalten wollte.
Betriebsausgaben:
Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch das Unternehmen veranlaßt sind. Betriebsausgaben
fallen bei den Gewinneinkunftsarten, also den Einkünften aus Land- und
Forstwirtschaft, aus selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb an.
Betriebseinnahmen:
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen, die dem Unternehmen zufließen. Betriebseinnahmen fallen bei
den Gewinneinkunftsarten, also den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus
selbständiger Tätigkeit und aus Gewerbebetrieb an.
Dabei ist es gleichgültig, ob die Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
resultieren oder z.B. aus dem Verkauf von Betriebsvermögen. Siehe auch Betriebsvermögen
Betriebsergebnis:
Das Betriebsergebnis
ist die Differenz von Leistungen und Kosten während einer bestimmten Periode.
Leistungen sind hier die Erlöse aus dem Absatz der Produkte, Kosten sind die
Aufwendungen, die dafür erforderlich waren. In das Betriebsergebnis fließen
keine anderweitigen Kosten oder Erlöse ein (z.B. Kapitalkosten oder Kapitalerträge).
Siehe auch Controlling, Bilanz, Einnahme-Überschuß-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung oder Teilkostenrechnung und Vollkostenrechnung
Betriebsorganisation:
Ordnung in
der sich das betriebliche (unternehmerische) Geschehen vollzieht. Organisation
ist demnach einerseits der Prozeß der Etwicklung aller betriebliche Tätigkeiten
und andererseits das Ergebnis dieses Gestaltungsprozesses. Jeder Betrieb, jedes
Unternehme hat eine Organisation und ist gleichzeitig eine Organisation. Siehe auch Aufbauorganisation, Ablauforganisation oder Instanz
Betriebsrat:
Der Betriebsrat ist die auf
betrieblicher Ebene gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Das Gesetz
räumt den Arbeitnehmern Kontroll- und Mitwirkungsbefugnisse ein. Vertreten
werden die Mitarbeiter durch den Betriebsrat, der sich an den betrieblichen
Angelegenheiten, in denen dem Arbeitgeber ein Handlungsspielraum verbleibt,
beteiligt. Bestimmte Betriebe und Einrichtungen sind vom
Betriebsverfassungsgesetz ausgenommen: z.B. Kleinunternehmen, in denen nicht
regelmäßig Mindestanzahl wahlberechtigte Arbeitnehmer (nach Vollendung des 18.
Lebensjahres) ständig beschäftigt sind.
Betriebsübersicht:
Die
Betriebsübersicht (Abschlußübersicht, Hauptabschlußübersicht oder
Abschlußtabelle) ist eine Gegenüberstellung von Bestandskonten und Erfolgskonten
von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlußbilanz.
Die Betriebsübersicht vermittelt einen Überblick über ein noch laufendes
oder ein bereits abgeschlossenes Wirtschaftsjahr. Die Betriebsübersicht ist eine
tabellarische Form eines Abschlusses. Sie wird außerhalb der Konten der
Buchhaltung erstellt. So wird die laufende Buchhaltung nicht berührt. Deshalb
ermöglicht die Betriebsübersicht problemlos Zwischenabschlüsse oder regelmäßige
Monatsabschlüsse. Bestandsdaten und Umsatzzahlen der Konten werden auf die
Abschlußtabelle übertragen und der Erfolg der Periode festgestellt. Eine
Betriebsübersicht kann mehrere Aufgaben erfüllen: Jahresabschluß vorbereiten
Zwischenabschlüsse oder regelmäßige Monatsabschlüsse erstellen Fehler in der
Buchhaltung feststellen Überprüfung des Rechenwerte Information des Unternehmers
oder der Gesellschafters.
Der Gewinn erscheint in der Betriebsübersicht stets zum Ausgleich der Bilanz auf der Passivseite,
entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Aufwandsseite.
Bei einem Verlust erfolgt die Buchung umgekehrt. Siehe auch Jahresabschluß
Betriebsunterbrechung:
Stellt ein
Betriebsinhaber seinen Betrieb ein und ist nach den äußerlich erkennbaren
Umständen wahrscheinlich, daß er den Betrieb innerhalb eines überschaubaren
Zeitraums wieder aufnimmt, so liegt keine Betriebsaufgabe, sondern lediglich
eine Betriebsunterbrechung vor.
Der Betrieb kann beispielsweise dann
stillgelegt werden, wenn der Unternehmer längere Zeit krank ist oder weil es im
Betrieb gebrannt hat und dabei wesentliche Betriebsgrundlagen zerstört wurden
oder auch, weil das Unternehmen ein Saisonbetrieb ist und Betriebsruhe hat.
Betriebsvereinbarungen:
Betriebsvereinbarungen
sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regeln einerseits
sämtliche Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich des Betriebsrats fallen,
und wirken andererseits wie Gesetze im Verhältnis des Arbeitgebers zu seinen
Arbeitnehmern. Die Vertragspartner einer Betriebsvereinbarung sind immer
Arbeitgeber und Betriebsrat.
Für die Inhalte von Betriebsvereinbarungen räumt die Rechtsprechung einen weiten Spielraum ein.
Soweit der Betriebsrat Mitwirkungsrechte hat, können diese Bestandteil einer
Betriebsvereinbarung sein. Unterschieden wird hier zwischen:
- erzwingbaren Betriebsvereinbarungen, die der Betriebsrat durch den Spruch der Einigungsstelle
auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen kann, und
- freiwilligen Betriebsvereinbarungen, die soziale Angelegenheiten betreffen.
Per Betriebsvereinbarung können alle sozialen, personellen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten des Betriebs oder der Arbeitnehmer sowie das Rechtsverhältnis
zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geregelt werden. Für die Inhalte von
Betriebsvereinbarungen gibt es Einschränkungen zu beachten: Tarifvorrang: Über
einen Gegenstand, zu dem bereits Tarifverträge bestehen (z.B. Arbeitsentgelte),
darf keine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Ein Abschluß darf auch dann
nicht erfolgen, wenn der Regelungsgegenstand üblicherweise im Tarifvertrag der
Branche geregelt ist.
Betriebsvereinbarungen sind neben Gesetzen, Tarif- und Arbeitsverträgen eine weitere Quelle arbeitsrechtlicher
Vorschriften. Sie werden grundsätzlich zwingendes Recht für den Arbeitgeber,
sind jedoch immer die schwächere Rechtsnorm. So darf eine Betriebsvereinbarung
nur dann von einer tarifvertraglichen Regelung abweichen, wenn sie für den
Arbeitnehmer günstiger ist.
Betriebsvermögen:
Handelsrechtlich
ist das Betriebsvermögen, also das Vermögen das tatsächlich (rechtlich) oder
wirtschaftlich dem oder zum Betrieb gehört, die Grundlage für die Gewinnermittlung.
Auch aus steuerlicher Sicht besteht das Vermögen jeder Person, die Gewinneinkünfte (= Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und
Forstwirte) erzielt, aus dem Betriebs- und dem Privatvermögen. Wirtschaftsgüter,
die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden
oder dazu bestimmt sind, sind notwendiges Betriebsvermögen. Zum notwendigen Betriebsvermögen
gehören diejenigen Gegenstände, die nach Art und Einsatz im Betrieb eine
besonders enge betriebliche Beziehung aufweisen. Dies sind alle, die dem Betrieb
dergestalt unmittelbar dienen, daß sie objektiv erkennbar zum Einsatz im Betrieb
selbst bestimmt sind. Nicht erforderlich ist aber, daß sie für diesen Betrieb
notwendig im Sinne von unentbehrlich sind.
Das Gegenstück ist das notwendige Privatvermögen. Notwendiges Privatvermögen sind die Gegenstände, die in keiner
Beziehung zum Betrieb stehen oder stehen können, sondern privaten Zwecken
dienen. Das Privatvermögen ist bei der Einkommensteuer bedeutungslos. Fehlt dem
Wirtschaftsgut eine eindeutige Beziehung zum privaten oder zu dem betrieblichen
Bereich, steht es dem Steuerpflichtigen frei zu bestimmen, ob er das zunächst
neutrale Wirtschaftsgut für die Förderung betrieblicher Zwecke einsetzen will.
Er kann es zu Gewillkürtes Betriebsvermögen machen. Der Begriff Betriebsvermögen
ist im Gesetz nicht definiert. Anlagevermögen, Bilanz, Nutzwertanalyse oder Wirtschaftsgut
Betriebsverpachtung:
Verpachtet ein
Unternehmer seinen Betrieb und beschränkt sich seine Tätigkeit auf dem Altenteil
nur noch darauf, daß er Pachtzinsen einnimmt, ist er nicht mehr unternehmerisch
tätig.
Eine Betriebsverpachtung kann als Betriebsaufgabe gestaltet werden.
Bewirtung:
Als Bewirtung wird die betrieblich
veranlaßte Verköstigung von solchen Personen verstanden, die keine Arbeitnehmer
des Unternehmers sind.
Solche Personen können sein:
- Geschäftspartner
- zukünftige Geschäftspartner
- zukünftige Mitarbeiter
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
- Steuerprüfer
Bei einer Bewirtung, die das Finanzamt anerkennt, muß die Darreichung von Speisen und/oder Getränken eindeutig im
Vordergrund stehen (das ist beispielsweise bei einem Besuch einer Stripteasebar
nicht der Fall, selbst wenn dort getrunken und gegessen wird). Siehe auch Beleg, Betriebsausgaben oder Buchführung
Bezugskosten:
Bezugskosten sind alle Kosten, die zur Beschaffung von Waren oder Rohstoffen anfallen. Vor allem sind
dies
- Transportkosten,
- Zölle,
- Verpackungskosten,
- Versicherungskosten und
- Verladekosten.
Acht zu geben ist natürlich auch auf die Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten.
Bilanz:
Eine Bilanz ist die Gegenüberstellung
von Aktiva und Passiva, also Soll und Haben zum Ende des Geschäftsjahrs.
Die Bilanz
ist ein Teil des Jahresabschlusses. Die Bilanz zeigt den Vermögensbestand und den Erfolg des Unternehmens. Auf der Aktivseite steht
das Vermögen (Aktiva), das sich - grob - in Anlagevermögen und Umlaufvermögen gliedert. Auf der Passivseite (Passiva) stehen das Eigenkapital des Unternehmens
und seine Schulden (Fremdkapital). Der Erfolg wird bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften als im Jahresvergleich positive oder negative Änderung
des Eigenkapitals ausgewiesen. Bei Kapitalgesellschaften, die ein festes
Eigenkapitalkonto haben, wird der Gewinn auf der Passiv-Seite der Bilanz
ausgewiesen, ein Verlust auf der Aktiv-Seite. Bilanzen können z.B. unterschieden
werden in Eröffnungsbilanzen (zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs) und Schlußbilanzen (zum Ende eines Wirtschaftsjahrs = Jahresabschluß).
Siehe auch Buchführung.
Bilanzkennzahlen:
Bilanzkennzahlen dienen zur Bilanzanalyse. Diese Kennzahlen spiegeln sich im Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital; Näheres dazu anbei.
Bilanzverkürzung:
Bilanzverkürzungen werden Buchungen in der doppelten Buchführung (siehe hiezu Inventur) genannt, die die Bilanzsumme vermindern.
Die Bilanz wird verkürzt, wenn Warenverbindlichkeiten durch eine
Überweisung beglichen werden. Dann nimmt die Passivseite der Bilanz
(Warenverbindlichkeiten) ebenso ab wie die Aktivseite (Bank). Auch die
Bilanzsumme wird um genau diesen Betrag geringer.
Bilanzverkürzung ändert den Unternehmensgewinn nicht, trotzdem ...
Bilanzverlängerung:
Bilanzverlängerungen
werden Buchungen in der doppelten Buchführung genannt, die die Bilanzsumme erhöhen.
Eine Bilanzverlängerung beispielsweise kommt dabei heraus, wenn
Waren auf Ziel, also gegen Kredit gekauft werden. Dann nimmt sowohl die
Aktivseite der Bilanz (Warenvorräte) zu als auch die Passivseite der Bilanz
(Warenverbindlichkeiten). Die Bilanzsumme nimmt ebenfalls um genau diesen Betrag zu.
Bilanzverlängerung ändert den Unternehmensgewinn nicht
Binary Modus:
Der Binary-Modus ist ein Standard-Modus zur Dateiübertragung.
Der Binary-Modus erlaubt es, nicht nur Text-, sondern auch andere Dateien zu übertragen. Er wird für die Übertragung
von Programmdateien benötigt, aber auch für komprimierte Dateien und
Textdateien, die sich aller acht Bit des Zeichensatzes des ASCII-Modus bedienen.
Liegt keine genauere Information über die zu übertragende Datei vor, so ist der
Binary-Modus dem ASCII-Modus vorzuziehen. Siehe dazu auch ASCII-Modus.
Bit:
Ein Bit ist die kleinste Informationseinheit, die ein Computer verarbeiten kann. Sie beträgt entweder 0 oder 1. Die
Geschwindigkeit einer Datenleitung wird an der Anzahl der übertragenen Bit pro Sekunde gemessen.
Bonus:
Ein Bonus (Mehrzahl: Boni) ist eine Vergütung, die nachträglich, also z.B. etwa zum Jahres- , Halbjahres- oder
Quartalsende, als Treuprämie oder Dankeschön bezahlt wird.
Zahlt ein
Lieferant seinem Kunden einen Bonus, wird dies seitens des Kunden als erhaltener
Bonus angesehen, seitens des Lieferanten als gewährter Bonus.
Erhaltene Boni sind Erträge, die wie Skonto und Rabatt die Anschaffungskosten mindern.
Erhaltene Boni (Bonuserträge) wirken gewinnerhöhend. Ein erhaltener Bonus kann also entweder direkt über das entsprechende Bestandskonto gebucht werden oder er
wird gesondert auf einem Erfolgskonto (Ertrag) gebucht.
Gewährte Boni sind Aufwendungen, die wie gewährte Skonti und Rabatte die Forderungen mindern. Gewährte Boni (Bonusaufwendungen) wirken gewinnmindernd. Ein gewährter Bonus
kann also entweder direkt über das entsprechende Bestandskonto (Forderungen) gebucht werden oder er wird gesondert auf einem Erfolgskonto (Aufwand) gebucht.
Boni müssen nicht zwangsläufig in Form von Geld fließen, sondern können auch gewährt werden in Form von Preisnachlässen Gutschriften Auszahlungen oder zusätzlichen unentgeltlichen Lieferungen.
Bookmark:
Ein Bookmark ist ein elektronisches
Lesezeichen im World Wide Web-Browser.
Angelegt wird ein Bookmark für Seiten
im World Wide Web, die wiedergefunden werden wollen oder müssen. Siehe hierzu auch Browser, Internet oder World Wide Web
Boolesche Algebra:
Boolesche Algebra, auch Schaltalgebra oder logische Algebra genannt. Bezeichnung für eine auf
zweiwertigen Symbolen, üblicherweise 0 und 1, aufbauende Logik. Sie ist
prinzipiell eine Methode, um logische Funktionen zweiwertiger (binärer)
Variablen mathematisch zu beschreiben. Jeder Aussage und Aussagenverknüpfung
wird dabei ein Wert aus einem zwei Werte enthaltenden Wertevorrat zugewiesen. Da
sich die Boolesche Algebra auf nur zwei Zustände stützt, wie sie auch bei der
.binären Darstellung von Zeichen verwendet werden, können mit ihr Schaltungen
entwickelt werden, die helfen, binäre Zusammenhänge schaltungstechnisch zu
realisieren. Da sich aus einzelnen Schaltungen ganze Schaltkreise und
.Mikroprozessoren zusammensetzen waren die Entwicklung der Booleschen Algebra
und später ihre Nutzung bei binären Schaltungen entscheidende Schritte bei der
Entwicklung des .Computers. Benannt nach dem engl. Mathematiker George Boole (*
2. November 1815, † 8. Dezember 1864). Er veröffentlichte 1847 ein erstes
kleines Buch über seine Algebra mit dem Titel "The mathematical analysis of
logic, being an essay towards a calculus of deductive reasoning". Er zeigte,
dass logische Operationen mit binären Symbolen formuliert werden können. Bis ca.
1854 arbeitete er an seiner Algebra (Aussagenlogik). Die Arbeit brachte ihm 1849
eine Professur ein. Ab 1930 wurde an der schalttechnischen Umsetzung mit Hilfe
von .Relais seiner Algebra gearbeitet.
Börse:
Abtrakter Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach bestimmten Gütern, z. B. Wertpapiere, Rohstoffe, Edelmetalle, Devisen usw. aufeinandertreffen.
Physisch kann eine Börse sowohl ein Gebäude als auch ein Computernetz sein, in dem der Börsenhandel
stattfindet.
Brainstorming:
Brainstorming ist eine
Methode, in Gruppen kreative Ideen zu entwickeln. Eine Gruppe setzt sich unter
der Leitung eines Moderators zusammen, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder
konzeptionell zu arbeiten. Beim Brainstorming ist es erlaubt, alle Ideen auf den
Tisch zu legen, auch wenn diese zunächst ungewöhnlich sind. Es kommt darauf an,
keine gedanklichen Schranken zuzulassen, die geäußerten Ideen nicht zu bewerten
und auf gleichberechtigter Ebene zu diskutieren.
Sollen neue Ideen
entwickelt werden, so ist eine Brainstorming-Sitzung von ca. 6-10 Teilnehmern,
die sich auf bestimmte Grundregeln einigen, eines der wirkungsvollsten
Instrumente. Die Brainstorming-Sitzung läuft nach einem festgelegten Schema ab.
- Vorbereitung:
- Die Fragestellung wird auf einem Flipchart visualisiert (z.B. Markteinführung von Produkt XY).
- Die Grundregeln, auf die man sich einigen soll, werden ebenfalls am Flipchart notiert: keine Wertung der vorgeschlagenen Ideen
- Jeder Beitrag ist willkommen
- Vernunft und Logik spielen keine entscheidenden Rollen
- Quantität geht vor Qualität (je mehr Ideen, um so besser)
- Alle Teilnehmer sind gleichberechtigt
- Durchführung:
- Abstimmung über die vorbereitete Problemstellung
- Ideensammlung
- Ideen nach bestimmten Kriterien ordnen
- Einigung auf bestimmte Ideen, um diese weiter zu verfolgen
- Protokollierung der Ergebnisse
- Teamarbeit
Break-even-Point:
Der Break-even-Point -auf Deutsch: der tote Punkt, die Gewinnschwelle, sie markiert den Übergang des
Unternehmens aus der Verlust- in die Gewinnzone und umgekehrt.
Am Break-Even-Point sind alle Kosten des Unternehmens, also sowohl die Fixen Kosten
als auch die Variablen Kosten gedeckt. Siehe dazu ein Beispiel
Der Break-even-Point wird in der Kostenrechnung ermittelt. Der Break-even-Point kann
- auslastungsbezogen
- produktbezogen (bei nur einem Produkt im Unternehmen)
- programmbezogen (bei mehreren Produkten im Unternehmen) und
- zeitbezogen (Jahr/Quartal/Monat) ermittelt werden.
Im Break-even-Point ist das Betriebsergebnis Null. Einen Gewinn hat das Unternehmen also noch nicht gemacht.
Langfristig markiert der Break-even-Point die Untergrenze dessen, was ein
Unternehmen erwirtschaften muß, um zu überleben. Die Gewinnschwelle - toter Punkt -
ist die Beschäftigung, in der das Betriebsergebnis gleich Null ist. Berechnet
wird der Break-even-Punkt aus dem Quotienten der fixen Kosten und dem
Stückdeckungsbeitrag... (Siehe Deckungsbeitrag/Deckungsbeitragsrechnung)
Break-even-Time:
Die Break-even-Time
markiert die Zeit im Lebenszyklus eines Produkts, in der es aus der Verlust- in
die Gewinnzone eintritt und umgekehrt.
Die Break-even-Time signalisiert die
Zeitspanne, die zur wirtschaftlichen Erstellung und Verwertung eines Produkts
benötigt wird.
Briefkurs:
Kurs, zu dem ein Wertpapier oder eine Ware angeboten wird (Angebot = Brief).
Gegensatz: Geldkurs. Zum Briefkurs verkauft die Bank Devisen.
Browser:
Ein Browser ist ein Programm, das für
die grafische Benutzeroberfläche im World Wide Web (WWW) geschaffen wurde.
Ein Browser ermöglicht das Lesen von Text und das Anschauen von Grafiken und
Videos. Siehe dazu auch Internet
Bruttosozialprodukt:
ist die Summe aller einer Volkwirtschaft produzierten Güter und Dienstleistungen in
einem Jahr, die mit Marktpreisen bewertet werden. Das reale Bruttosozialprodukt ergibt sich,
wenn man vom nominalen Bruttosozialprodukt die Preissteigerungsrate abzieht.
Siehe dazu einen Überblick von der FH Gießen,
bzw. eine Darstellung der Entstehung, Verteilung und Verwendung des Bruttosozialprodukt von der Berufsakademie Heidenheim
(MS-WORD-Version oder HTML-Version) oder
von der Universität Innsbruck (POWER-POINT-Version oder HTML-Version).
Bruttoverdienst (Bruttolohn)
Zum Bruttoverdienst gehören alle vom Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses erhaltenen
Zuwendungen des Arbeitgebers, und zwar in Form von Bargeld, geldwerten Vorteilen
oder Sachbezügen - grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, ob ein Rechtsanspruch
besteht oder nicht. Dem Bruttoverdienst zugerechnet werden auch solche
Einnahmen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung erzielt werden (z.B. Gewinnanteile).
Im Rahmen der Abrechnung ist der dem Arbeitnehmer zufließende Bruttoverdienst nach lohnsteuerrechtlichen Gesichtspunkten (=
Arbeitslohn) und nach sozialversicherungsrechtlichen Aspekten (= Arbeitsentgelt)
aufzuteilen und zu beurteilen, welcher Teil des Bruttoverdienstes der Steuer-
und Beitragspflicht unterliegt. Nach Abzug aller Steuern vom Bruttoverdienst (-lohn) bleibt sein Nettoverdienst (-lohn) übrig.
Buchführung:
Eine Buchführung ist die fortlaufende, chronologische, lückenlose und systematische Erfassung aller
Geschäftsvorfälle anhand von Belegen: Siehe dazu eine Zusammenfassung der Finanzbuchhaltung.
Die Buchführung
ist die Grundlage für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Pflicht, Bücher zu führen, ist im Gesetzbuch verankert:
Buchführung und Führung von Handelsbüchern, Inventur und Inventar,
Pflicht zur Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Vorschriften zu ihrer korrekten Führung
sind die gesetzlichen.
Zweck eines externen Rechnungswesens:
- Selbstinformation
- Rechenschaftslegung
- Besteuerungsgrundlage ("Steuerrecht" der Staatsmacht)
- Gläubigerschutz
- Beweismittel
Siehe auch Grundsätze der Buchführung und das Journal
Budgetierung:
Budget meint in seiner ursprünglichen Bedeutung die Geldbörse und ist dann später als Synonym für das finanzpolitische
Hauptbuch öffentlicher Körperschaften verwandt worden, ähnlich wie die Begriffe Etat und Haushalt.
Budgetierung bedeutet demnach zunächst nicht anderes als den Prozeß der Budgeterstellung (z. B. ein Budget wird für Werbung bereitgestellt).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsmodernisierung wird unter Budgetierung jedoch in der Regel ein neues Verfahren der Haushaltsaufstellung und
Ressourcenzuweisung verstanden, welches aufgrund von politischen oder analytischen Überlegungen die zur Verfügung stehende Finanzmasse auf die
verschiedenen Untereinheiten verteilt.
Bürgschaft:
Eine Bürgschaft ist eine Verpflichtungserklärung Dritter, die sich verpflichten, im Zweifel gegenüber dem
Kreditgeber geradezustehen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der
Kreditnehmer seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann
oder eine notwendige Kreditaufnahme durch den Kreditnehmer nicht ausreichend
besichert werden kann.
An die Stelle mangelnder eigener Sicherheiten treten Bürgen auf, die diese Sicherheiten stellen, sich also für die pünktliche
Rückzahlung z.B. an die Bank verbürgen. Als Bürgen können z.B. Freunde,
Bekannte oder Verwandte in Frage kommen.
Zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer wird ein Kreditvertrag abgeschlossen. Als Sicherheit hat der
Kreditnehmer einen Bürgen zu nennen. Dieser wird selbstverständlich auf seine
wirtschaftliche Potenz überprüft. Akzeptiert die Bank den Bürgen, dann schließt
sie mit ihm einen Bürgschaftsvertrag ab, generell überall dort, wo zusätzliche Geldmittel benötigt werden, diese aber alleine nicht ausreichend besichert
werden können; aber auch dort, wo Kreditgeber Vermögensverschiebungen befürchten, z.B. unter Ehepartnern.
Bürgschafts-Vertrag:
Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die
Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Umfang der Haftung des Bürgen aus dem Umfang der Hauptschuld, d.h., der
Bürge schuldet nie mehr als der Hauptschuldner schulden würde. Soweit der Bürge
den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den
Hauptschuldner auf ihn über, d.h., der Bürge kann den von ihm an den
Glüubiger geleisteten Geldbetrag später von demjenigen zurückfordern, für den er
gebürgt hat. Zu unterscheiden sind:
- selbstschuldnerische Bürgschaft
- und Ausfallbürgschaft.
Während einem Ausfallbürgen die Einrede (Einspruch) der Vorausklage zusteht, hat der selbstschuldnerische Bürge das
Recht zu dieser Einrede nicht.
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