Damnum (Disagio, Darlehensabgeld):
Als Damnum wird der Teil des Entgelts bezeichnet, der für eine Geldüberlassung im voraus
bezahlt werden muß.
Das Damnum (Disagio, Darlehensabgeld) ist der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines
Darlehens. Das laufend zu entrichtende Entgelt für ein Darlehen wird als Zins
bezeichnet. Bei betrieblich veranlaßten Darlehen ist das Damnum eine
Betriebsausgabe, die teilweise auf eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
fällt. Somit ist das Damnum auf die Vertragsdauer des Darlehens in gleichmäßigen
jährlichen Raten zu verteilen und als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu
aktivieren. Siehe auch Betriebsausgaben
Darlehen (Kredit):
Eine mögliche efinition von Darlehen: geltliche oder unentgeldliche Überlassung von vertretbaren Sachen, wobei die gleiche Sache
und nicht die selbe zurückgegeben werden muß.
Darlehen nennt man den Vorgang, durch den ein Kreditinstitut, z.B. eine Bank, oder eine Firma oder eine
Privatperson einem anderen Geld überläßt.
Über die Darlehensgewährung wird
in aller Regel ein Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Modalitäten wie:
- Dauer,
- Sicherheit (Hypothek, Bürgschaft, Patronatserklärung),
- Rückzahlungszeitpunkt
- Rückzahlungsraten
- Zinsen oder sonstige Bedingungen, wie
- z.B. garantierter Verwendungszweck
angegeben werden. Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist das Zwei-Konten-Modell.
Sowohl die Darlehensauszahlung als auch die Rückzahlungen sind gewinneutral. Nur
die Zinsen Z mindern als Aufwand den Gewinn oder erhöhen als Ertrag den Gewinn,
wenn das Darlehen gewährt wurde. Dabei steigen die Zinsen Z(n) mit der Rückzahlungszeit in n Jahren exponentiell:
Z(n)=Darlehen × (1 + Zinssatz)n, (1 + Zinssatz) [n mal mit sich selbst multipiziert].
Beispiel anhand 3 unterschiedlichen Rückzahlungszeiten bei folgenden Bedingungen:
- Darlehen = 10.000 €
- Zinssatz = 5 %
gilt nun Z(n)=10.000 € × (1 + 0,05)n:
- Rückzahlung nach n = 10 Jahren:
die angewachsenen Zinsen Z(n) sind nach 10 Jahren:
Z(10)=10.000 € × (1 + 0,05)10 ≈ 16.300 €
- Rückzahlung nach n = 20 Jahren:
die angewachsenen Zinsen Z(n) sind nach 20 Jahren:
Z(20)=10.000 € × (1 + 0,05)20 ≈ 26.500 €
- Rückzahlungszeit nach n = 30 Jahre
somit gilt für die angewachsenen Zinsen Z(n) nach 30 Jahren:
Z(30)=10.000 € × (1 + 0,05)30 ≈ 43.200 €
Zu beachten sind ist nur die effektive Inflationsrate und ob der Zinssatz variabel
ist oder fix, bei ersteren ist man der Inflationsrate und dem Gutdünken der Bank ausgeliefert, hinsichtlich der Auswirkungen der Infaltion und einem "angepassten" Zinssatz.
Wenn also nicht die Inflation unter die "Arme" greift, erschlagen die Zinsen jedes "Unternehmen" schon im voraus, denn man kreigt ja solange ein Darlehen bis man "überschuldet" ist.
Dafür gibt es aber Erfahrungswerte:
Zinsen auf Deutsch: Wucher
Zinsen auf hebr. "ribit": Stücke Fleisch aus dem lebenden Körper herausreisen.
Siehe auch ERP oder Kreditsicherung .
Darlehensvertrag (Kredtitvertrag):
Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag über die Gewährung eines Kredits (Darlehens). Für den Darlehnsvertrag
gilt Formfreiheit.
Darlehensverträge können abgeschlossen werden zwischen
- fremden Dritten, z.B. zwei Geschäftspartnern oder
- einem Unternehmer und der Bank
- zwischen GmbH und ihren Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen (Angehörige, verbundene Firmen)
- zwischen Angehörigen etc.
Damit Darlehensverträge steuerlich anerkannt werden, damit also z.B. die Zinsen als Betriebsausgaben
anerkannt werden, muß der Vertrag wie unter fremden Dritten abgeschlossen werden
und auch tatsächlich - so wie vereinbart - durchgeführt werden. Gewährt ein Kind
seinen Eltern ein Darlehen, erfordert die tatsächliche Durchführung, daß die
Zinsen bezahlt werden und daß sie anschließend weder für den Unterhalt des
Kindes noch für die eigene Lebenshaltung verwendet werden. Schenkungs- und
Darlehensverträge unter Angehörigen sind steuerrechtlich getrennt zu beurteilen,
wenn Schenkung und Darlehensgewährung unabhängig voneinander erfolgen. Das ist
der Fall, wenn der Beschenkte in der Verwendung des geschenkten Betrages frei
ist, weil keine Verpflichtung besteht, dem Schenker ein Darlehen zu gewähren.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Darlehensvertrags: Vertrag ist
bürgerlich-rechtlich wirksam tatsächliche Durchführung wie vereinbart
Vertragsinhalt und Durchführung entsprechen dem zwischen Fremden Üblichen
(Fremdvergleich). Der Darlehensvertrag und seine tatsächliche Durchführung müssen
die Trennung der Vermögens- und Einkunftssphären der vertragschließenden
Angehörigen (z.B. Eltern und Kinder) gewährleisten.
Database-Marketing:
Werden in einer Datenbank alle verfügbaren Informationen über einen Kunden gesammelt und dieser
speziell nach diesen Informationen für eine Marketing-Aktion ausgesucht, spricht
man von Database-Marketing.
In der Kunden-Datenbank werden Informationen
gesammelt und nach einem bestimmten Schlüssel ausgewertet (z. B. nach Alter,
nach Ausbildungsstand, Kaufverhalten, nach Vorlieben). Je differenzierter diese
Informationen ausgefiltert werden können, um so individueller können Kunden für
eine Verkaufsaktion ausgewählt und angesprochen werden. Siehe auch Marketing
Debitoren/Debitorenbuchführung:
Kunden, die ihre Rechnungen noch nicht bezahlt haben, sind Debitoren. Die ausstehenden
Forderungen werden auf Debitorenkonten erfaßt (debitor = lat. Schuldner).
Die meisten Geschäfte werden über Rechnungen abgewickelt und nicht sofort
bar bezahlt. D.h., ein Unternehmen verkauft Produkte oder Leistungen auf Kredit,
der mit einer bestimmten Frist (Zahlungsfrist) dem Kunden (Debitor) zur
Verfügung gestellt wird. Diese ausstehende Kundenrechnung wird auf dem
Debitorensachkonto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht. Zahlt
der Kunde, wird dieser zweite Geschäftsvorfall in der Debitorenbuchführung als
Kasse an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht (doppelte
Buchführung). Das Debitorensachkonto sagt jederzeit aus, wie hoch die
Außenstände insgesamt sind. In der Debitorenbuchführung werden auch Personenkonten geführt, die die aktuellen Zahlungsstände der Kunden ausweisen.
Die Personenkonten werden im Kontokorrentbuch geführt: Aus den Personenkonten
wird ersichtlich, wann die Bezahlung von Rechnungen angemahnt werden muß, ob die
Kunden Skonto genutzt haben, oder ob sie persönliche Rabatte beanspruchen dürfen
(z.B. "die Goldene Kundenkarte"). Siehe auch Fakturierung, Kreditorenbuchführung oder Verbindlichkeiten
Deckungsbeitrag/Deckungsbeitragsrechnung:
Der
Deckungsbeitrag ist jener Betrag, den ein Produkt nach Abzug der variablen
Kosten vom Preis erwirtschaftet. Die Deckungsbeitragsrechnung ist demnach eine
Teilkostenrechnung, die die fixen von den variablen Kosten trennt (im Gegensatz zur Vollkostenrechnung). Der Deckugsbeitrag kann auch als Diffferenz aus Preis
und Einzekosten definiert werden. Siehe dazu ein Beispiel einer Deckungsbeitragsrechnung mit erstem und zweitem Deckungsbeitrag.
Die Deckungsbeitragsrechnung erlaubt somit eine differenziertere Kostenanalyse als
eine Vollkostenrechnung. Die betriebswirtschaftlichen Analysen mit
Deckungsbeiträgen sind ein Instrument des Controlling und erlauben eine fast
universale Anwendung, um Teilkosten verschiedener Produktgruppen miteinander zu
vergleichen und die jeweiligen Kostenanteile zu analysieren.
Deflation [lat. von etwas (aus)blasen]
Deflation (=Geldschrumpfung) ist eine Unterversorgung der Wirtschaft mit Geld. Mehr gesamtwirtschaftlich Angebotene Güter als Nachfrage.
Die Ursachen dazu sind
- das Horten von Geld,
- Kreditscheu der Unternehmer,
- zu teure Kredite,
- Rückgang der Auslandsnachfrage,
- fehlende Glaubwürdigkeit,
- Sinnkrise, bzw. allgemeiner Ausfall des Gemeinsinnes
- Gesellschaftlicher Zerfall
Folgen der Deflation sind sinkende Preise, geringere Gewinne, Arbeitslosigkeit. Für Gläubige(r) vorteilhaft.
Degressive Abschreibung:
Unter
degressiver Abschreibung wird eine Abschreibung in fallenden
Jahresbeträgen verstanden, bei der über die gesamte Nutzungsdauer des
Wirtschaftsguts prozentual mit immer den gleichen Prozentsätzen vom jeweiligen
Restwert abgeschrieben wird.
Da der Restwert von Jahr zu Jahr abnimmt, der
Prozentsatz aber gleich bleibt, verringert sich der jährliche
Abschreibungsbetrag. Es kann von der degressiven zur Linearen Abschreibung gewechselt werden - nicht
aber umgekehrt. Die degressive Abschreibung gibt es in zwei Ausprägungen,
nämlich der geometrisch-degressiven Abschreibung und der arithmetisch-degressiven Abschreibung.
Die geometrisch-degressiven Abschreibung ist zeitraumbezogen, ermittelt die Abschreibungsbeträge jedoch nur im ersten
Jahr aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten, in den folgenden Jahren mit
gleichbleibendem Prozentsatz aus dem jeweiligen Restbuchwert.
Die arithmetisch-degressiven Abschreibung - auch digitale Abschreibung genannt - rechnet mit fallenden
Abschreibungssätzen. Sie geht von einem konstanten Abschreibungsbetrag aus,
dessen Vielfaches, entsprechend der Zahl der noch verbleibenden
Abschreibungsjahre, die jeweiligen Abschreibungsquoten darstellt.
Delkredere:
Delkredere wird die pauschale Forderungsabschreibung nach Erfahrungswerten genannt (auch bei Bürgschaft für
Forderungsausfall). Da die Abschreibung nicht direkt, also nicht unmittelbar auf
den entsprechenden Forderungskonten, sondern indirekt über ein eigenes passives Bestandskonto Wertberichtigung erfolgt,
wird auch dieser pauschale Wertberichtigungsposten Delkredere genannt.
Sowohl handels- als auch steuerrechtlich können Forderungen in Gruppen zusammengefaßt und eventuell pauschal
abgeschrieben werden. In der Schlußbilanz (Jahresabschluß) erscheinen die Forderungen zum
Nennwert auf der Aktivseite, der abgeschriebene geschätzte Forderungsausfall als
Wertberichtigungsposten auf der Passivseite. Siehe auch Abschreibung
Devisen:
Fremdwährungen auf Konten, im Gegensatz zu Bargeld (Sorten). Als Devisen werden zum Beispiel auch Schecks und
Kreditkartenzahlungen in fremder Währung bezeichnet. Siehe auch Wechselkurs
Dingliche Gläubiger:
Wer Hypotheken oder Grundschulden an Grundstücken besitzt, die zur Konkursmasse
gehören, ist ein dinglicher Gläubiger. Dingliche Gläubiger dürfen unabhängig vom
Konkursverfahren die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung der
Grundstücke betreiben. Sind dingliche Gläubiger dann befriedigt, steigen sie aus
dem Konkursverfahren aus. Wenn nicht, so verbleibt die Differenz aus dem Verkauf
der Grundstücke und noch ausstehender Forderungen weiter im Verfahren.
Siehe auch Insolvenz oder Zwangsvollstreckung
Direct Response Marketing:
Direct Response Marketing beschäftigt sich mit der direkten Reaktion auf
Marketing-Aktionen.
Der Begriff hat sich entwickelt, als das Einblenden von
Bestell-Telefonnummern in Werbespots üblich wurden. Es mußte die direkte und
schnelle Bearbeitung von Bestellungen auf Marketingaktionen dieser Art
organisiert werden. Das Direct Response Marketing wird häufig von externen
Dienstleistern übernommen (z.B. Call Centern). Direct Response Marketing ist
aber auch die längerfristige Bearbeitung und Auswertung anderer
Marketing-Aktionen wie z.B. Mailings, Kundenwettbewerbe. Siehe auch Marketing oder Werbung
Direktmarketing:
Alle
Verkaufsmaßnahmen, die sich unmittelbar (direkt) an den einzelnen Verbraucher
richten, werden unter dem Begriff des Direktmarketing zusammengefaßt.
Direktmarketingmaßnahmen sind vor allem Werbebriefe (Direktmailings),
Telefonverkäufe und der persönliche Verkauf im eigenen Ladengeschäft.
Umgesetztes Direktmarketing ist der Direktvertrieb, also der direkte Verkauf
von Waren an den Endverbraucher, ohne einen Zwischenhändler einzuschalten. Der
Vorteil liegt vor allem im direkten Kontakt zum Kunden und in der Erzielung des
vollen Kaufpreises ohne Handelskosten. Demgegenüber stehen natürlich nicht
unerhebliche Werbekosten, um an die Käuferzielgruppe heranzukommen (z.B.
Entwicklungs- und Produktionskosten von Werbebriefen, Call center-Kosten,
Versandkosten). Formen des direkten Vertriebs Werbebriefe Kataloge, nach denen
der Empfänger direkt bestellen kann CD-ROM-Kataloge Responseanzeigen (mit
Coupon- oder Postkartenbestellung) Telefonmarketing Fernseh- oder Radiospots mit
Rückruf-Bestellnummern Business Television (firmeneigene Fernsehprogramme für
Interessentengruppen) Online-Dienste mit Bestell- und Zahlungsmöglichkeiten
Kundenclubs mit direktem Produktverkauf an die Mitglieder. Siehe auch Marketing, Teleshopping oder Werbung
Disagio: Siehe Damnum. Gegenteil: Agio
Diskontierung:
Diskontierung wird der Ankauf durch die Bank von erst später fälligen Forderungen genannt.
Vor allem beim Wechselgeschäft ist die Diskontierung verbreitet. Der Verkäufer
erhält die Wechselsumme, abzüglich der Zinsen, die bis zur Fälligkeit des
Wechsels errechnet werden. Die Zinshöhe richtet sich nach dem Diskontsatz der
Deutschen Bank. Die Diskontierung eines Wechsels ist also wesentlich
preisgünstiger als z. B. ein Konto-Korrent-Kredit. Siehe auch Wechsel
Distribution (Verteilung):
Welchen Marktkanal nimmt die Ware zum Endverbraucher?
Die distributionspolitische Aufgabe des Herstellers besteht darin, den Marktkanal optimal zu gestalten.
Hierbei sind folgende Fragen zu beantworten :
- welche Distributionsorgane (betriebszugehörige wie Abteilungen oder Syndikate, Absatzhelfer wie Makler oder Handelsvertreter, oder Absatzmittler
wie Einzelhandel oder Großhandel) ?
- wieviele Distributionsorgane ? und
- in welcher Form sind die Distributionsorgane an der Lösung der
Distribution beteiligt ?
Das Ergebnis dieser Entscheidung ist ein direkter oder indirekter Absatzweg. Auf der zweiten Ebenene muß sich der
Hersteller entscheiden, ober viele (kleine) oder nur wenige Händler (große)
einbeziehen soll. Ziele sind:
- minimale Distributionskosten
- maximale Distributionsquote (40% bedeuted in 4 von 10 möglichen
Verkaufsstellen ist das Produkt erhältlich)
- maximale Distributionssicherheit ( faktischer Einfluß auf die
Distributionsorgane)
Domain Grabbing:
Unter Domain Grabbing
wird das unbefugte Nutzen oder Horten von Internet-Adressen verstanden.
Da
im Internet eine Adresse, also ein Domain-Name nur einmal vergeben wird und das
Namensvergabeverfahren nach dem Windhund-Prinzip erfolgt, erhielt lange Zeit
derjenige, der einen Namen anmeldete, diesen ohne weitere Prüfung zugeteilt,
wenn er der erste war. Einige nutzten die vermeintliche Gunst der Stunde und
ließen sich bekannte Firmen- und Markennamen im Internet eintragen. Wenn sich
dann die entsprechende Firma mit ihren Produkten im Internet präsentieren
wollte, fand sie ihren Namen besetzt und konnte ihn nur noch vom Inhaber
käuflich erwerben, wenn sie ihn wieder selbst nutzen wollte. Das Domain Grabbing
ist zwischenzeitlich illegal. Der Marken- und Namensschutz gilt auch im
Internet. Siehe auch Homepage, Internet oder Marke
Doppelbesteuerungsabkommen:
Ein
Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen, nach denen ein Einkommen auch nur
einmal in einem Staat besteuert werden soll (bzw. daß die Steuern, die schon
einmal in einem anderen Staat bezahlt wurden, auf die Steuerschuld, die in dem
anderen Staat anfällt, angerechnet werden). Mit vielen Auslands-Staaten hat die
Bundesrepublik Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen.
In einem DBA ist
lediglich festgelegt, welcher Staat für welche Einkünfte das Besteuerungsrecht
hat. Davon unabhängig ist nach deutschem Steuerrecht zu entscheiden, ob eine
unbeschränkte oder beschränkte Einkommensteuerpflicht besteht. Das heißt unter
anderem auch, daß dann, wenn z.B. das Gehalt nur im Ausland versteuert wird
(Freistellungsmethode), diese Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt
unterliegen, also mitrechnen, wenn es um die Höhe des Steuersatzes geht, der auf
die anderen Einkünfte angewendet wird. Die neben der Freistellungsmethode zweite
Möglichkeit, nur einmal Steuer zu bezahlen, ist die Anrechnung: Die im Ausland
gezahlten Steuern werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Mit
dieser Methode ist ein Nachteil verbunden: Wessen deutsche Steuer gering ist,
wessen Steuerabzug zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führt oder wenn
die ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht negativ sind, im Ausland
dafür aber Steuern gezahlt werden mußten, der hat von der Anrechnung wenig. In
solchen Fällen sollten dann besser die ausländischen Steuern wie Werbungskosten
geltend gemacht werden. Siehe auch Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Steuerbilanz
Doppelte Buchhaltung: Siehe unter Konten
Download:
Als Download wird das Herunterladen von Daten aus dem Internet in den eigenen Rechner bezeichnet.
Viele
PC-Programme können über Internet aktualisiert werden. Die Anbieter geben dem
Nutzer in solchen Fällen auf ihrer Homepage ein Download-Angebot. Aber auch
benötigte Daten können aus dem Internet in den eigenen PC zur Weiterverarbeitung
heruntergeladen werden. Wer sich Daten aus dem Internet herunterlädt, sollte
unbedingt ein aktuelles Virenschutzprogramm vorgeschaltet haben oder über eine
Firewall verfügen. Es ist weiterhin empfehlenswert, nur von seriösen Anbietern
Daten herunterzuladen. Denn die Daten können neben möglicherweise harmlosen
Viren auch Viren mit integriertem Spionageprogramm enthalten. Zum Download
werden die Daten einer Datei in aller Regel komprimiert oder mehrere Dateien
werden zu einer komprimierten Datei zusammengefaßt. Dadurch wird
Übertragungszeit und Speicherplatz gespart. Mit einer Dekomprimierung (entweder
sind die Daten selbstentpackend oder es wird ein Dekomprimierungsprogramm dazu
benötigt) werden die Dateien wieder lesbar. Siehe auch Internet
Dubiose Forderungen: sind Forderungen, deren Eingang ungewiss (zweifelhaft) ist.
Durchlaufender Posten:
Als
durchlaufender Posten bezeichnet man die Beiträge, die der Unternehmer im Namen
und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Für einen Unternehmer
gehören durchlaufende Posten nicht zum Entgelt. Es muß also keine Umsatzsteuer
auf einen durchlaufenden Posten erhoben werden. Beispiele für durchlaufende Posten:
- Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel: Kaufpreise der Gebrauchtwagen sind bei Kommission durchlaufende Posten.
- bei Inzahlungnahme ohne Kommission umsatzsteuerbares Entgelt.
- Behandlungsgelder, die ein Krankenhaus im Namen und für Rechnung des Krankenhausarztes erhebt, sind durchlaufende Posten.
- Bestattungsunternehmen: Soweit sie diese Leistungen von anderen Unternehmern durchführen lassen, handelt es sich um durchlaufende Posten, wenn der
Auftraggeber die Namen der durchführenden Unternehmer erfährt.
- Flugkartenverkauf: Der Kaufpreis kann bei einem Zwischenhändler durchlaufender
Posten sein, auch wenn er dem Flugveranstalter den erzielten Endpreis nicht nennt.
- Führerscheinprüfungen: Die amtlichen Gebühren sind bei den Fahrschulen
durchlaufende Posten.
- Gemeinschaftswerbung: Beträge, die die Abnehmer freiwillig
neben dem an den Unternehmer zu zahlenden Betrag mit einem bestimmten
Prozentsatz davon für eine gemeinschaftliche Werbestelle leisten, sind
durchlaufende Posten.
- Gerichtskosten, die ein Anwalt verauslagt, sind durchlaufende Posten usw.
Durchschnittsbewertung:
Die
Durchschnittsbewertung ist eine Bewertungsart des Vorratsvermögens.
Vertretbare Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, bei denen die Anschaffungskosten wegen Schwankungen der Einstandspreise nicht mehr einwandfrei
feststellbar sind, können mit dem Durchschnittspreis bewertet werden. Vertretbar
sind Wirtschaftsgüter dann, wenn sie nach Maß, Zahl und Gewicht bestimmbar sind.
Der Durchschnittspreis ist das gewogene Mittel der im laufenden Jahr
angeschafften und der am Jahresanfang vorhandenen Wirtschaftsgüter. Hier sollte
eine parallele Bewertung durchgeführt werden. Wenn nämlich eine niedrigere,
steuerlich zulässige Bewertung, also z.B. das Lifo-Verfahren, zu einem
niedrigeren Teilwert führt als der Durchschnittspreis, dann muß der niedrigere
der beiden Werte angesetzt werden. Denn beim Vorratsvermögen gilt das sogenannte
strenge Niederstwertprinzip.
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