A B C D E F G H I

J K L M N O P Q R

S T U V W Y Z

Glossar zu Begriffen in der Wirtschaft

(mit einigen Begriffen zum Internet)

D

Damnum (Disagio)
Darlehen (Kredit)
Darlehensvertrag (Kredit-Vertag)
Database-Marketing
Debitoren/Debitorenbuchführung
Deckungsbeitrag/Deckungsbeitragsrechnung
Deflation
Degressive Abschreibung
Delkredere
Devisen
Dingliche Gläubiger
Direct Response Marketing

Direktmarketing
Disagio
Diskontierung
Distribution
Domain Grabbing
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelte Buchhaltung
Download
Dubiose Forderungen
Durchlaufender Posten
Durchschnittsbewertung


Damnum (Disagio, Darlehensabgeld):
Als Damnum wird der Teil des Entgelts bezeichnet, der für eine Geldüberlassung im voraus bezahlt werden muß.
Das Damnum (Disagio, Darlehensabgeld) ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Darlehens. Das laufend zu entrichtende Entgelt für ein Darlehen wird als Zins bezeichnet. Bei betrieblich veranlaßten Darlehen ist das Damnum eine Betriebsausgabe, die teilweise auf eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag fällt. Somit ist das Damnum auf die Vertragsdauer des Darlehens in gleichmäßigen jährlichen Raten zu verteilen und als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren. Siehe auch Betriebsausgaben

Darlehen (Kredit):
Eine mögliche efinition von Darlehen: geltliche oder unentgeldliche Überlassung von vertretbaren Sachen, wobei die gleiche Sache und nicht die selbe zurückgegeben werden muß.
Darlehen nennt man den Vorgang, durch den ein Kreditinstitut, z.B. eine Bank, oder eine Firma oder eine Privatperson einem anderen Geld überläßt.
Über die Darlehensgewährung wird in aller Regel ein Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Modalitäten wie:

  • Dauer,
  • Sicherheit (Hypothek, Bürgschaft, Patronatserklärung),
  • Rückzahlungszeitpunkt
  • Rückzahlungsraten
  • Zinsen oder sonstige Bedingungen, wie
  • z.B. garantierter Verwendungszweck

angegeben werden. Beachtenswert in diesem Zusammenhang ist das Zwei-Konten-Modell. Sowohl die Darlehensauszahlung als auch die Rückzahlungen sind gewinneutral. Nur die Zinsen Z mindern als Aufwand den Gewinn oder erhöhen als Ertrag den Gewinn, wenn das Darlehen gewährt wurde. Dabei steigen die Zinsen Z(n) mit der Rückzahlungszeit in n Jahren exponentiell:

Z(n)=Darlehen × (1 + Zinssatz)n, (1 + Zinssatz) [n mal mit sich selbst multipiziert].

Beispiel anhand 3 unterschiedlichen Rückzahlungszeiten bei folgenden Bedingungen:

  • Darlehen = 10.000 €
  • Zinssatz = 5 %

gilt nun Z(n)=10.000 € × (1 + 0,05)n:

  1. Rückzahlung nach n = 10 Jahren:
    die angewachsenen Zinsen Z(n) sind nach 10 Jahren:
    Z(10)=10.000 € × (1 + 0,05)1016.300 €
  2. Rückzahlung nach n = 20 Jahren:
    die angewachsenen Zinsen Z(n) sind nach 20 Jahren:
    Z(20)=10.000 € × (1 + 0,05)2026.500 €
  3. Rückzahlungszeit nach n = 30 Jahre
    somit gilt für die angewachsenen Zinsen Z(n) nach 30 Jahren:
    Z(30)=10.000 € × (1 + 0,05)3043.200 €

Zu beachten sind ist nur die effektive Inflationsrate und ob der Zinssatz variabel ist oder fix, bei ersteren ist man der Inflationsrate und dem Gutdünken der Bank ausgeliefert, hinsichtlich der Auswirkungen der Infaltion und einem "angepassten" Zinssatz.
Wenn also nicht die Inflation unter die "Arme" greift, erschlagen die Zinsen jedes "Unternehmen" schon im voraus, denn man kreigt ja solange ein Darlehen bis man "überschuldet" ist. Dafür gibt es aber Erfahrungswerte:
Zinsen auf Deutsch: Wucher
Zinsen auf hebr. "ribit": Stücke Fleisch aus dem lebenden Körper herausreisen.
Siehe auch ERP oder Kreditsicherung .

Darlehensvertrag (Kredtitvertrag):
Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag über die Gewährung eines Kredits (Darlehens). Für den Darlehnsvertrag gilt Formfreiheit.
Darlehensverträge können abgeschlossen werden zwischen

  • fremden Dritten, z.B. zwei Geschäftspartnern oder
  • einem Unternehmer und der Bank
  • zwischen GmbH und ihren Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen (Angehörige, verbundene Firmen)
  • zwischen Angehörigen etc.

Damit Darlehensverträge steuerlich anerkannt werden, damit also z.B. die Zinsen als Betriebsausgaben anerkannt werden, muß der Vertrag wie unter fremden Dritten abgeschlossen werden und auch tatsächlich - so wie vereinbart - durchgeführt werden. Gewährt ein Kind seinen Eltern ein Darlehen, erfordert die tatsächliche Durchführung, daß die Zinsen bezahlt werden und daß sie anschließend weder für den Unterhalt des Kindes noch für die eigene Lebenshaltung verwendet werden. Schenkungs- und Darlehensverträge unter Angehörigen sind steuerrechtlich getrennt zu beurteilen, wenn Schenkung und Darlehensgewährung unabhängig voneinander erfolgen. Das ist der Fall, wenn der Beschenkte in der Verwendung des geschenkten Betrages frei ist, weil keine Verpflichtung besteht, dem Schenker ein Darlehen zu gewähren. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Darlehensvertrags: Vertrag ist bürgerlich-rechtlich wirksam tatsächliche Durchführung wie vereinbart Vertragsinhalt und Durchführung entsprechen dem zwischen Fremden Üblichen (Fremdvergleich). Der Darlehensvertrag und seine tatsächliche Durchführung müssen die Trennung der Vermögens- und Einkunftssphären der vertragschließenden Angehörigen (z.B. Eltern und Kinder) gewährleisten.

Database-Marketing:
Werden in einer Datenbank alle verfügbaren Informationen über einen Kunden gesammelt und dieser speziell nach diesen Informationen für eine Marketing-Aktion ausgesucht, spricht man von Database-Marketing.
In der Kunden-Datenbank werden Informationen gesammelt und nach einem bestimmten Schlüssel ausgewertet (z. B. nach Alter, nach Ausbildungsstand, Kaufverhalten, nach Vorlieben). Je differenzierter diese Informationen ausgefiltert werden können, um so individueller können Kunden für eine Verkaufsaktion ausgewählt und angesprochen werden. Siehe auch Marketing

Debitoren/Debitorenbuchführung:
Kunden, die ihre Rechnungen noch nicht bezahlt haben, sind Debitoren. Die ausstehenden Forderungen werden auf Debitorenkonten erfaßt (debitor = lat. Schuldner).
Die meisten Geschäfte werden über Rechnungen abgewickelt und nicht sofort bar bezahlt. D.h., ein Unternehmen verkauft Produkte oder Leistungen auf Kredit, der mit einer bestimmten Frist (Zahlungsfrist) dem Kunden (Debitor) zur Verfügung gestellt wird. Diese ausstehende Kundenrechnung wird auf dem Debitorensachkonto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht. Zahlt der Kunde, wird dieser zweite Geschäftsvorfall in der Debitorenbuchführung als Kasse an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht (doppelte Buchführung). Das Debitorensachkonto sagt jederzeit aus, wie hoch die Außenstände insgesamt sind. In der Debitorenbuchführung werden auch Personenkonten geführt, die die aktuellen Zahlungsstände der Kunden ausweisen. Die Personenkonten werden im Kontokorrentbuch geführt: Aus den Personenkonten wird ersichtlich, wann die Bezahlung von Rechnungen angemahnt werden muß, ob die Kunden Skonto genutzt haben, oder ob sie persönliche Rabatte beanspruchen dürfen (z.B. "die Goldene Kundenkarte"). Siehe auch Fakturierung, Kreditorenbuchführung oder Verbindlichkeiten

Deckungsbeitrag/Deckungsbeitragsrechnung:
Der Deckungsbeitrag ist jener Betrag, den ein Produkt nach Abzug der variablen Kosten vom Preis erwirtschaftet. Die Deckungsbeitragsrechnung ist demnach eine Teilkostenrechnung, die die fixen von den variablen Kosten trennt (im Gegensatz zur Vollkostenrechnung). Der Deckugsbeitrag kann auch als Diffferenz aus Preis und Einzekosten definiert werden. Siehe dazu ein Beispiel einer Deckungsbeitragsrechnung mit erstem und zweitem Deckungsbeitrag.
Die Deckungsbeitragsrechnung erlaubt somit eine differenziertere Kostenanalyse als eine Vollkostenrechnung. Die betriebswirtschaftlichen Analysen mit Deckungsbeiträgen sind ein Instrument des Controlling und erlauben eine fast universale Anwendung, um Teilkosten verschiedener Produktgruppen miteinander zu vergleichen und die jeweiligen Kostenanteile zu analysieren.

Deflation [lat. von etwas (aus)blasen]
Deflation (=Geldschrumpfung) ist eine Unterversorgung der Wirtschaft mit Geld. Mehr gesamtwirtschaftlich Angebotene Güter als Nachfrage.
Die Ursachen dazu sind

  • das Horten von Geld,
  • Kreditscheu der Unternehmer,
  • zu teure Kredite,
  • Rückgang der Auslandsnachfrage,
  • fehlende Glaubwürdigkeit,
  • Sinnkrise, bzw. allgemeiner Ausfall des Gemeinsinnes
  • Gesellschaftlicher Zerfall

Folgen der Deflation sind sinkende Preise, geringere Gewinne, Arbeitslosigkeit. Für Gläubige(r) vorteilhaft.

Degressive Abschreibung:
Unter degressiver Abschreibung wird eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen verstanden, bei der über die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts prozentual mit immer den gleichen Prozentsätzen vom jeweiligen Restwert abgeschrieben wird.
Da der Restwert von Jahr zu Jahr abnimmt, der Prozentsatz aber gleich bleibt, verringert sich der jährliche Abschreibungsbetrag. Es kann von der degressiven zur Linearen Abschreibung gewechselt werden - nicht aber umgekehrt. Die degressive Abschreibung gibt es in zwei Ausprägungen, nämlich der geometrisch-degressiven Abschreibung und der arithmetisch-degressiven Abschreibung.

Die geometrisch-degressiven Abschreibung ist zeitraumbezogen, ermittelt die Abschreibungsbeträge jedoch nur im ersten Jahr aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten, in den folgenden Jahren mit gleichbleibendem Prozentsatz aus dem jeweiligen Restbuchwert.

Die arithmetisch-degressiven Abschreibung - auch digitale Abschreibung genannt - rechnet mit fallenden Abschreibungssätzen. Sie geht von einem konstanten Abschreibungsbetrag aus, dessen Vielfaches, entsprechend der Zahl der noch verbleibenden Abschreibungsjahre, die jeweiligen Abschreibungsquoten darstellt.

Delkredere:
Delkredere wird die pauschale Forderungsabschreibung nach Erfahrungswerten genannt (auch bei Bürgschaft für Forderungsausfall). Da die Abschreibung nicht direkt, also nicht unmittelbar auf den entsprechenden Forderungskonten, sondern indirekt über ein eigenes passives Bestandskonto Wertberichtigung erfolgt, wird auch dieser pauschale Wertberichtigungsposten Delkredere genannt.
Sowohl handels- als auch steuerrechtlich können Forderungen in Gruppen zusammengefaßt und eventuell pauschal abgeschrieben werden. In der Schlußbilanz (Jahresabschluß) erscheinen die Forderungen zum Nennwert auf der Aktivseite, der abgeschriebene geschätzte Forderungsausfall als Wertberichtigungsposten auf der Passivseite. Siehe auch Abschreibung

Devisen:
Fremdwährungen auf Konten, im Gegensatz zu Bargeld (Sorten). Als Devisen werden zum Beispiel auch Schecks und Kreditkartenzahlungen in fremder Währung bezeichnet. Siehe auch Wechselkurs

Dingliche Gläubiger:
Wer Hypotheken oder Grundschulden an Grundstücken besitzt, die zur Konkursmasse gehören, ist ein dinglicher Gläubiger. Dingliche Gläubiger dürfen unabhängig vom Konkursverfahren die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung der Grundstücke betreiben. Sind dingliche Gläubiger dann befriedigt, steigen sie aus dem Konkursverfahren aus. Wenn nicht, so verbleibt die Differenz aus dem Verkauf der Grundstücke und noch ausstehender Forderungen weiter im Verfahren. Siehe auch Insolvenz oder Zwangsvollstreckung

Direct Response Marketing:
Direct Response Marketing beschäftigt sich mit der direkten Reaktion auf Marketing-Aktionen.
Der Begriff hat sich entwickelt, als das Einblenden von Bestell-Telefonnummern in Werbespots üblich wurden. Es mußte die direkte und schnelle Bearbeitung von Bestellungen auf Marketingaktionen dieser Art organisiert werden. Das Direct Response Marketing wird häufig von externen Dienstleistern übernommen (z.B. Call Centern). Direct Response Marketing ist aber auch die längerfristige Bearbeitung und Auswertung anderer Marketing-Aktionen wie z.B. Mailings, Kundenwettbewerbe. Siehe auch Marketing oder Werbung

Direktmarketing:
Alle Verkaufsmaßnahmen, die sich unmittelbar (direkt) an den einzelnen Verbraucher richten, werden unter dem Begriff des Direktmarketing zusammengefaßt. Direktmarketingmaßnahmen sind vor allem Werbebriefe (Direktmailings), Telefonverkäufe und der persönliche Verkauf im eigenen Ladengeschäft.
Umgesetztes Direktmarketing ist der Direktvertrieb, also der direkte Verkauf von Waren an den Endverbraucher, ohne einen Zwischenhändler einzuschalten. Der Vorteil liegt vor allem im direkten Kontakt zum Kunden und in der Erzielung des vollen Kaufpreises ohne Handelskosten. Demgegenüber stehen natürlich nicht unerhebliche Werbekosten, um an die Käuferzielgruppe heranzukommen (z.B. Entwicklungs- und Produktionskosten von Werbebriefen, Call center-Kosten, Versandkosten). Formen des direkten Vertriebs Werbebriefe Kataloge, nach denen der Empfänger direkt bestellen kann CD-ROM-Kataloge Responseanzeigen (mit Coupon- oder Postkartenbestellung) Telefonmarketing Fernseh- oder Radiospots mit Rückruf-Bestellnummern Business Television (firmeneigene Fernsehprogramme für Interessentengruppen) Online-Dienste mit Bestell- und Zahlungsmöglichkeiten Kundenclubs mit direktem Produktverkauf an die Mitglieder. Siehe auch Marketing, Teleshopping oder Werbung

Disagio: Siehe Damnum. Gegenteil: Agio

Diskontierung:
Diskontierung wird der Ankauf durch die Bank von erst später fälligen Forderungen genannt.
Vor allem beim Wechselgeschäft ist die Diskontierung verbreitet. Der Verkäufer erhält die Wechselsumme, abzüglich der Zinsen, die bis zur Fälligkeit des Wechsels errechnet werden. Die Zinshöhe richtet sich nach dem Diskontsatz der Deutschen Bank. Die Diskontierung eines Wechsels ist also wesentlich preisgünstiger als z. B. ein Konto-Korrent-Kredit. Siehe auch Wechsel

Distribution (Verteilung):
Welchen Marktkanal nimmt die Ware zum Endverbraucher?
Die distributionspolitische Aufgabe des Herstellers besteht darin, den Marktkanal optimal zu gestalten. Hierbei sind folgende Fragen zu beantworten :

  1. welche Distributionsorgane (betriebszugehörige wie Abteilungen oder Syndikate, Absatzhelfer wie Makler oder Handelsvertreter, oder Absatzmittler wie Einzelhandel oder Großhandel) ?
  2. wieviele Distributionsorgane ? und
  3. in welcher Form sind die Distributionsorgane an der Lösung der Distribution beteiligt ?

Das Ergebnis dieser Entscheidung ist ein direkter oder indirekter Absatzweg. Auf der zweiten Ebenene muß sich der Hersteller entscheiden, ober viele (kleine) oder nur wenige Händler (große) einbeziehen soll. Ziele sind:

  • minimale Distributionskosten
  • maximale Distributionsquote (40% bedeuted in 4 von 10 möglichen Verkaufsstellen ist das Produkt erhältlich)
  • maximale Distributionssicherheit ( faktischer Einfluß auf die Distributionsorgane)

Domain Grabbing:
Unter Domain Grabbing wird das unbefugte Nutzen oder Horten von Internet-Adressen verstanden.
Da im Internet eine Adresse, also ein Domain-Name nur einmal vergeben wird und das Namensvergabeverfahren nach dem Windhund-Prinzip erfolgt, erhielt lange Zeit derjenige, der einen Namen anmeldete, diesen ohne weitere Prüfung zugeteilt, wenn er der erste war. Einige nutzten die vermeintliche Gunst der Stunde und ließen sich bekannte Firmen- und Markennamen im Internet eintragen. Wenn sich dann die entsprechende Firma mit ihren Produkten im Internet präsentieren wollte, fand sie ihren Namen besetzt und konnte ihn nur noch vom Inhaber käuflich erwerben, wenn sie ihn wieder selbst nutzen wollte. Das Domain Grabbing ist zwischenzeitlich illegal. Der Marken- und Namensschutz gilt auch im Internet. Siehe auch Homepage, Internet oder Marke

Doppelbesteuerungsabkommen:
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen, nach denen ein Einkommen auch nur einmal in einem Staat besteuert werden soll (bzw. daß die Steuern, die schon einmal in einem anderen Staat bezahlt wurden, auf die Steuerschuld, die in dem anderen Staat anfällt, angerechnet werden). Mit vielen Auslands-Staaten hat die Bundesrepublik Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen.
In einem DBA ist lediglich festgelegt, welcher Staat für welche Einkünfte das Besteuerungsrecht hat. Davon unabhängig ist nach deutschem Steuerrecht zu entscheiden, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Einkommensteuerpflicht besteht. Das heißt unter anderem auch, daß dann, wenn z.B. das Gehalt nur im Ausland versteuert wird (Freistellungsmethode), diese Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen, also mitrechnen, wenn es um die Höhe des Steuersatzes geht, der auf die anderen Einkünfte angewendet wird. Die neben der Freistellungsmethode zweite Möglichkeit, nur einmal Steuer zu bezahlen, ist die Anrechnung: Die im Ausland gezahlten Steuern werden auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Mit dieser Methode ist ein Nachteil verbunden: Wessen deutsche Steuer gering ist, wessen Steuerabzug zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führt oder wenn die ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht negativ sind, im Ausland dafür aber Steuern gezahlt werden mußten, der hat von der Anrechnung wenig. In solchen Fällen sollten dann besser die ausländischen Steuern wie Werbungskosten geltend gemacht werden. Siehe auch Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Steuerbilanz

Doppelte Buchhaltung: Siehe unter Konten

Download:
Als Download wird das Herunterladen von Daten aus dem Internet in den eigenen Rechner bezeichnet.
Viele PC-Programme können über Internet aktualisiert werden. Die Anbieter geben dem Nutzer in solchen Fällen auf ihrer Homepage ein Download-Angebot. Aber auch benötigte Daten können aus dem Internet in den eigenen PC zur Weiterverarbeitung heruntergeladen werden. Wer sich Daten aus dem Internet herunterlädt, sollte unbedingt ein aktuelles Virenschutzprogramm vorgeschaltet haben oder über eine Firewall verfügen. Es ist weiterhin empfehlenswert, nur von seriösen Anbietern Daten herunterzuladen. Denn die Daten können neben möglicherweise harmlosen Viren auch Viren mit integriertem Spionageprogramm enthalten. Zum Download werden die Daten einer Datei in aller Regel komprimiert oder mehrere Dateien werden zu einer komprimierten Datei zusammengefaßt. Dadurch wird Übertragungszeit und Speicherplatz gespart. Mit einer Dekomprimierung (entweder sind die Daten selbstentpackend oder es wird ein Dekomprimierungsprogramm dazu benötigt) werden die Dateien wieder lesbar. Siehe auch Internet

Dubiose Forderungen: sind Forderungen, deren Eingang ungewiss (zweifelhaft) ist.

Durchlaufender Posten:
Als durchlaufender Posten bezeichnet man die Beiträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Für einen Unternehmer gehören durchlaufende Posten nicht zum Entgelt. Es muß also keine Umsatzsteuer auf einen durchlaufenden Posten erhoben werden. Beispiele für durchlaufende Posten:

  • Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel: Kaufpreise der Gebrauchtwagen sind bei Kommission durchlaufende Posten.
  • bei Inzahlungnahme ohne Kommission umsatzsteuerbares Entgelt.
  • Behandlungsgelder, die ein Krankenhaus im Namen und für Rechnung des Krankenhausarztes erhebt, sind durchlaufende Posten.
  • Bestattungsunternehmen: Soweit sie diese Leistungen von anderen Unternehmern durchführen lassen, handelt es sich um durchlaufende Posten, wenn der Auftraggeber die Namen der durchführenden Unternehmer erfährt.
  • Flugkartenverkauf: Der Kaufpreis kann bei einem Zwischenhändler durchlaufender Posten sein, auch wenn er dem Flugveranstalter den erzielten Endpreis nicht nennt.
  • Führerscheinprüfungen: Die amtlichen Gebühren sind bei den Fahrschulen durchlaufende Posten.
  • Gemeinschaftswerbung: Beträge, die die Abnehmer freiwillig neben dem an den Unternehmer zu zahlenden Betrag mit einem bestimmten Prozentsatz davon für eine gemeinschaftliche Werbestelle leisten, sind durchlaufende Posten.
  • Gerichtskosten, die ein Anwalt verauslagt, sind durchlaufende Posten usw.

Durchschnittsbewertung:
Die Durchschnittsbewertung ist eine Bewertungsart des Vorratsvermögens.
Vertretbare Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, bei denen die Anschaffungskosten wegen Schwankungen der Einstandspreise nicht mehr einwandfrei feststellbar sind, können mit dem Durchschnittspreis bewertet werden. Vertretbar sind Wirtschaftsgüter dann, wenn sie nach Maß, Zahl und Gewicht bestimmbar sind. Der Durchschnittspreis ist das gewogene Mittel der im laufenden Jahr angeschafften und der am Jahresanfang vorhandenen Wirtschaftsgüter. Hier sollte eine parallele Bewertung durchgeführt werden. Wenn nämlich eine niedrigere, steuerlich zulässige Bewertung, also z.B. das Lifo-Verfahren, zu einem niedrigeren Teilwert führt als der Durchschnittspreis, dann muß der niedrigere der beiden Werte angesetzt werden. Denn beim Vorratsvermögen gilt das sogenannte strenge Niederstwertprinzip.